Selbstbehalt Beihilfe
Verfasst: 5. Jan 2011, 21:20
Hallo in die Runde,
ich bin Bundesbeamter und habe mal eine Frage zum Selbstbehalt.
Ich hatte in einem Quartal nur einen Arztbesuch, der 3,15 Euro gekostet hat
Davon wurden 50 % Beihilfe errechnet = 1,58 Euro.
In dem Jahr hatte ich (natürlich) noch weitere beihilfefähigen Ausgaben.
Selbige wurden zu den 1,58 Euro addiert.
Von der Gesamtsumme wurde dann der Selbstbehalt abgezogen. Sprich, für den Arztbesuch, der zu 1,58 Euro Beihilfe führte, wurden 10 Euro von der Gesamtbeihilfe abgezogen.
Ich habe schon in der BBhV nachgelesen, werde allerdings nicht ganz schlau daraus.
Daher die Frage: Ist die oben dargestellte Berechnung rechtmäßig??
Grüße aus Hessen
ich bin Bundesbeamter und habe mal eine Frage zum Selbstbehalt.
Ich hatte in einem Quartal nur einen Arztbesuch, der 3,15 Euro gekostet hat
Davon wurden 50 % Beihilfe errechnet = 1,58 Euro.
In dem Jahr hatte ich (natürlich) noch weitere beihilfefähigen Ausgaben.
Selbige wurden zu den 1,58 Euro addiert.
Von der Gesamtsumme wurde dann der Selbstbehalt abgezogen. Sprich, für den Arztbesuch, der zu 1,58 Euro Beihilfe führte, wurden 10 Euro von der Gesamtbeihilfe abgezogen.
Ich habe schon in der BBhV nachgelesen, werde allerdings nicht ganz schlau daraus.
Daher die Frage: Ist die oben dargestellte Berechnung rechtmäßig??
Grüße aus Hessen