Hallo!
Ich befasse mich mit dem Gedanken, ins Angestelltenverhältnis im Land Bayern zu wechseln. Ich bin seit knapp 20 Jahren Beamter (BGS, BVA) und habe es schlicht und ergreifend satt. All die Verschlimmbesserungen, all die Sparmaßnahmen - und alles allein mit dem Argument "sicherer Arbeitsplatz".
Mit meiner Qualifikation Fachlehrer kann ich an einer Berufsfachschule unterrichten. Die Vorteile liegen auf der Hand: eigenverantwortliche Tätigkeit, Spaß am Unterrichten, Ferien , kürzere Fahrzeiten, kürzere "Arbeitszeiten".
Nachteile wären bei Krankenversicherung, Pension und Kündbarkeit hinzunehmen. Deshalb an Euch meine Frage:
Wer hat Erfahrung, bzw. kennt die Konsequenzen dieses Schrittes?
Ich bedanke mich schon jetzt für jeden hilfreichen Beitrag!
Wechsel in Angestelltenverhältnis des Landes
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Wechsel in Angestelltenverhältnis des Landes
Zuletzt geändert von Oberfranke am 18. Apr 2006, 06:06, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Oberfranke,
bei mir (Bund) ist es so, daß man zwar sein Beamtenverhältnis kündigen kann, aber, Aussage von mehreren Personalern:
"Wenn Sie das Beamtenverhältnis quittieren, glauben Sie bloß nicht, daß Sie irgendein öAG als Angestellter wieder einstellt"
Und dann informiere Dich mal weiter. Der neue TVöD, den verdi und DBB-Tarifunion verbrochen haben, sieht empfindliche Gehaltdeinbußen für Neueinsteiger (der Du dann ja bist) vor.
Grüße EDE
bei mir (Bund) ist es so, daß man zwar sein Beamtenverhältnis kündigen kann, aber, Aussage von mehreren Personalern:
"Wenn Sie das Beamtenverhältnis quittieren, glauben Sie bloß nicht, daß Sie irgendein öAG als Angestellter wieder einstellt"
Und dann informiere Dich mal weiter. Der neue TVöD, den verdi und DBB-Tarifunion verbrochen haben, sieht empfindliche Gehaltdeinbußen für Neueinsteiger (der Du dann ja bist) vor.
Grüße EDE
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Nun, ich würde das BV nicht kündigen, wenn ich nicht vorher wüsste, dass ich als Lehrer dort in Vollzeit angestellt werden würde.EDE hat geschrieben:Hallo Oberfranke,
"Wenn Sie das Beamtenverhältnis quittieren, glauben Sie bloß nicht, daß Sie irgendein öAG als Angestellter wieder einstellt"
Grüße EDE
TVöD gilt in Bayern - wie in allen anderen Ländern - noch nicht. Daher ganz gut. Jedoch wird auch hier auf die Beschäftigungszeit vor dem Übergang geachtet. Was aber ein Vorteil wäre: hier (beim Bund) kann ich auf der Position, auf der ich arbeite, nichts mehr werden. Als Fachlehrer stünde mir noch ein Aufstieg nach BAT IV bevor. Das ist doch was, oder?