Wechsel in Angestelltenverhältnis des Landes

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Oberfranke
Beiträge: 2
Registriert: 11. Apr 2006, 10:00
Behörde:

Wechsel in Angestelltenverhältnis des Landes

Beitrag von Oberfranke »

Hallo!

Ich befasse mich mit dem Gedanken, ins Angestelltenverhältnis im Land Bayern zu wechseln. Ich bin seit knapp 20 Jahren Beamter (BGS, BVA) und habe es schlicht und ergreifend satt. All die Verschlimmbesserungen, all die Sparmaßnahmen - und alles allein mit dem Argument "sicherer Arbeitsplatz".

Mit meiner Qualifikation Fachlehrer kann ich an einer Berufsfachschule unterrichten. Die Vorteile liegen auf der Hand: eigenverantwortliche Tätigkeit, Spaß am Unterrichten, Ferien :D , kürzere Fahrzeiten, kürzere "Arbeitszeiten".

Nachteile wären bei Krankenversicherung, Pension und Kündbarkeit hinzunehmen. Deshalb an Euch meine Frage:
Wer hat Erfahrung, bzw. kennt die Konsequenzen dieses Schrittes?

Ich bedanke mich schon jetzt für jeden hilfreichen Beitrag!
Zuletzt geändert von Oberfranke am 18. Apr 2006, 06:06, insgesamt 1-mal geändert.
EDE
Beiträge: 198
Registriert: 6. Dez 2005, 07:33
Behörde:

Beitrag von EDE »

Hallo Oberfranke,

bei mir (Bund) ist es so, daß man zwar sein Beamtenverhältnis kündigen kann, aber, Aussage von mehreren Personalern:

"Wenn Sie das Beamtenverhältnis quittieren, glauben Sie bloß nicht, daß Sie irgendein öAG als Angestellter wieder einstellt"

Und dann informiere Dich mal weiter. Der neue TVöD, den verdi und DBB-Tarifunion verbrochen haben, sieht empfindliche Gehaltdeinbußen für Neueinsteiger (der Du dann ja bist) vor.

Grüße EDE
EDE
Beiträge: 198
Registriert: 6. Dez 2005, 07:33
Behörde:

Beitrag von EDE »

Hm, die Länder haben dem TVöD ja noch nicht zugestimmt.

Aber trotzdem: Aufpassen!
Oberfranke
Beiträge: 2
Registriert: 11. Apr 2006, 10:00
Behörde:

Beitrag von Oberfranke »

EDE hat geschrieben:Hallo Oberfranke,
"Wenn Sie das Beamtenverhältnis quittieren, glauben Sie bloß nicht, daß Sie irgendein öAG als Angestellter wieder einstellt"
Grüße EDE
Nun, ich würde das BV nicht kündigen, wenn ich nicht vorher wüsste, dass ich als Lehrer dort in Vollzeit angestellt werden würde.

TVöD gilt in Bayern - wie in allen anderen Ländern - noch nicht. Daher ganz gut. Jedoch wird auch hier auf die Beschäftigungszeit vor dem Übergang geachtet. Was aber ein Vorteil wäre: hier (beim Bund) kann ich auf der Position, auf der ich arbeite, nichts mehr werden. Als Fachlehrer stünde mir noch ein Aufstieg nach BAT IV bevor. Das ist doch was, oder?
Antworten