Wer ist die über

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Jm010265
Beiträge: 32
Registriert: 25.09.2009 17:39
Behörde:

Wer ist die über

Beitrag von Jm010265 »

die Versetzung in den Ruhestand entscheidende Behörde?
Aus §65 Art.3 BayBG?

(3) 1 Wird in den Fällen des § 26 Abs. 1 BeamtStG ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt, so wird die Dienstunfähigkeit dadurch festgestellt, dass der unmittelbare Dienstvorgesetzte oder die unmittelbare Dienstvorgesetzte auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand erklärt, er oder sie halte den Beamten oder die Beamtin nach pflichtgemäßem Ermessen für dauernd unfähig, die Dienstpflichten zu erfüllen. 2 Die über die Versetzung in den Ruhestand entscheidende Behörde ist an die Erklärung des oder der unmittelbaren Dienstvorgesetzten nicht gebunden; sie kann andere Beweise erheben.

MfG Jm010265
schäferhund
Beiträge: 346
Registriert: 28.09.2010 12:54
Behörde:

Beitrag von schäferhund »

Hallo,
die entscheid. Behörde ist der zust. Personareferent im Ministerium. Bist Du länger als 3 Monate (innerhalb von 6 Monaten) erkrankt, kann Dich Dein Behördenleiter / Personalchef dem Amtsarzt melden u. Du erhältst nach ca. 2 - 6 Wochen eine Vorladung zu diesem. Das Untersuchungsergebnis teilt der Arzt Deinem Behördenleiter mit. Dieser setzt sich dann mit seinen Vorgesetzten im Ministerium in Verbindung, wo dann auch letztendlich die Entscheidung über Dich getroffen wird. Geht man davon aus, dass Du noch länger als 6 Monate krank sein wirst, droht Dir evtl. eine Frühpensionierung.
Es gibt Fälle, in denen Behördenleiter versuchen, Amtsärzte entsprechend zu "lenken" - je nach dem, ob man einen Beamten loswerden will oder nicht.

Gruß
Schäferhund
Jm010265
Beiträge: 32
Registriert: 25.09.2009 17:39
Behörde:

Beitrag von Jm010265 »

Vielen Dank für die Info!!
MfG Jm010265