Besoldung bei Wechsel vom Kommunalbeamten zum Bundesbeamten

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
fhd
Beiträge: 5
Registriert: 17. Dez 2010, 15:55
Behörde:

Besoldung bei Wechsel vom Kommunalbeamten zum Bundesbeamten

Beitrag von fhd »

Hallo zusammen,

ich werde zu Beginn des nächsten Jahres meinen Dienstherren wechseln. Ich bin im Moment Kommunalbeamter in NRW in der Besoldungsgruppe A9 in der Dienstaltersstufe 6.
Ich frage mich im Moment, in welche Erfahrungsstufe ich (Alter 34) zur Errechung der Bundesbeamtenbesoldung eingruppiert werde? Gibt es da sowas wie eine Überleitliste?

Schönen Gruß
FHD
gaussel68
Beiträge: 5
Registriert: 11. Mai 2008, 09:42
Behörde:

Überleitungsrechner

Beitrag von gaussel68 »

guggst du hier:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte ... chner.html


Da müsstest du alles finden.

Gruß + schönes WE
Bernd
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
Behörde:

Beitrag von Thust »

Beim alten Recht würdest du in deiner erreichten Erfahrungsstufe auch beim Wechsel des Dienstherren eingruppiert werden. Wenn alter und neuer Dienstherr neues Recht haben, dann ist die Sache auch klar.

Wenn allerdings der alte Dienstherr altes Recht hat, der neue neues dann weiss ich nicht ob einfach "übergeleitet" wird, oder anhand deiner Erfahrungszeiten eine Stufe ermittelt wird.
fhd
Beiträge: 5
Registriert: 17. Dez 2010, 15:55
Behörde:

Überleitung

Beitrag von fhd »

Bei mir ist der Fall so, dass die Kommune nach herkömmlicher Art und Weise die Dienstaltersstufen ermittel ( erst 2 Jahre, dann alle 3 Jahre, dann... usw).
Deswegen habe ich keine Ahnung, in welcher Stufe ich dann als Bundesbeamter lande.
Thust
Beiträge: 197
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
Behörde:

Beitrag von Thust »

Mit "altem" und "neuem" Recht meinte ich, dass nach altem Recht letztlich das Alter die Einstufung bestimmt. Nach "neuem" Recht (Dienstrechtsneuordnungsgesetz, googeln!) dagegen bestimmen die bisherigen Berufserfahrungszeiten die Stufe.

Das ist zwar miteinander korreliert, aber nicht notwendigerweise - wenn man z.B. sehr spät angefangen hat zu studieren ist es ein Unterschied, ob man nach altem oder neuem Recht eingestellt wird (weil als "Erfahrungszeit" dann meist voll nur die Zeit nach dem Studium zählt).

Da ich a) persönlich als Laie nicht weiss ob einfach pauschal übergeleitet wird oder b) die bisherigen Erfahrungszeiten berechnet und danach eine entsprechende Stufe vergeben wird, kann ich dir nicht sagen in welcher Stufe du landen wirst. Im Falle b) kenne ich ausserdem deine bisherigen Erfahrungszeiten nicht, und könnte sie ausserdem sicher nicht fachlich kompetent bewerten. Ruf bei deinem neuen Dienstherren an. Zumindest Punkt a) könnte man dir sagen.

Im übrigen, wenn der Wechsel schon fest vereinbart ist, kannst du ohnehin jetzt nichts mehr ändern - warte auf deine Festsetzung der Stufe und falls sie dir nicht richtig erscheint, poste hier noch einmal einen Beitrag.
fhd
Beiträge: 5
Registriert: 17. Dez 2010, 15:55
Behörde:

Beitrag von fhd »

o.k. - vielen Dank schonmal für Eure Mühen!
Schönen Weihnachten Allemann
Antworten