Hallo
Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich stehe vor einem rechten Problem.
Ich bin Landesbeamter im Land Brandenburg, meine Liebste wohnt im schönen Karlsruhe. Ich habe 3 Jahre erfolglos versucht, versetzt zu werden. Nun habe ich vor, auch beflügelt durch die positive Entscheidung des Bundesfinanzhofes bezüglich der doppelten Haushaltführung in Wegverlegungsfällen, meinen Hauptwohnsitz in die Nähe von Karlsruhe zu ihr zu verlegen und meine Wohnung hier als Nebenwohnung zu deklarieren. Hat denn jemand Erfahrung mit dem speziellen Fall des Beamten in solchen Fällen? Es geht mir um die in allen LBG vorkommende Passage, das der Wohnsitz des Beamten so zu wählen ist ....usw. Die Nebenwohnung wäre ja denn in Dienstortnähe.
Für gute Ratschläge bin ich dankbar.
Volker
Wohnsitz in einem anderen Bundesland
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Deklarieren kannst Du doch, was Du willst. Wo befindet sich denn Dein eigentlicher Lebensmittelpunkt?
Wenn der in Karlsruhe ist, hast Du aber einen sehr langen Arbeitsweg. In der Realität wohl kaum zu schaffen. Vielleicht mit dem Hubschrauber, wie einst Jens Lehmann..
Oder geht es hier nur um die Steuern...?
Wenn der in Karlsruhe ist, hast Du aber einen sehr langen Arbeitsweg. In der Realität wohl kaum zu schaffen. Vielleicht mit dem Hubschrauber, wie einst Jens Lehmann..
Oder geht es hier nur um die Steuern...?
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Danke für die Antwort
Um die Steuern gehts es wahrlich nicht, es hilft, aber mehr nicht. Spaß beiseite. Das mit dem Arbeitsweg ist schon wahr, das lässt sich nun mal nicht ändern. Es gibt gute Verbindungen zwischen Berlin und Karlsruhe, Zug, Flug, mehrmals täglich. Ist auch nicht die Frage bei einer Fernbeziehung, wie sie ja andere auch führen. Ich möchte meinen Lebensmittelpunkt zu ihr verlegen und hätte von vielleicht auch mit so einer Fernbeziehung betroffenen den Rat, ob es aus Dienstrechtlicher Sicht mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes Probleme geben könnte. Steuerrechtlich ist die Sache ja klar. Aber leider ist man als Beamter ja teilweise anderen Regeln unterworfen.
Danke
Volker
Um die Steuern gehts es wahrlich nicht, es hilft, aber mehr nicht. Spaß beiseite. Das mit dem Arbeitsweg ist schon wahr, das lässt sich nun mal nicht ändern. Es gibt gute Verbindungen zwischen Berlin und Karlsruhe, Zug, Flug, mehrmals täglich. Ist auch nicht die Frage bei einer Fernbeziehung, wie sie ja andere auch führen. Ich möchte meinen Lebensmittelpunkt zu ihr verlegen und hätte von vielleicht auch mit so einer Fernbeziehung betroffenen den Rat, ob es aus Dienstrechtlicher Sicht mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes Probleme geben könnte. Steuerrechtlich ist die Sache ja klar. Aber leider ist man als Beamter ja teilweise anderen Regeln unterworfen.
Danke
Volker