fahrkostenanspruch
Verfasst: 18. Nov 2010, 18:00
hallo an euch alle
ich bin beamtenanwärter gD im lande mv und mittlerweile ein jahr dabei. im nächsten april geht es für uns los in ein prakische studienzeit. am anfang der laufbahn wurde uns mitgeteilt, dass wäherend des praktikums eine wohnortnahe einsetzung erfolgen wird. dem ist nun scheinbar tw nicht so. wir haben in der letzten woche die bescheide erhalten und mir wurde mittgeteilt, dass ich für 4 mal 3 monate (alles am stück) einen praktikumsplatz in fast 100 km entfernung habe. heute hatte ich dann eine unterredung mit der praktikumsverantwortlichen.
aus persönlichen gründen ist es mir nicht möglich umzuziehen, doch eine tägliche fahrt mit pkw ist finanziell nicht machbar ohne eine unterstützung. die praktikumsverantwortliche hat eine solche unterstützung jedoch kategorisch abgelehnt. die fahrt mit zug würde jedoch eine tägliche fahrt -von 5 uhr aufbrechen bis 18.30 wieder zuhause- bedeuten, das sind 2,5 stunden fahrzeit und jeweils eine halbe stunde wartezeit. nicht machbar - finde ich. die kosten wären dort mnt. ebenfalls um mind. 300 €. dieses geld könnte man jedoch gut aufbringen ihrer meinung nach.
die praktikumsverantwortliche hat gesagt, dass es höchstens eine umzugskostenvergütung ca 100 € geben würde und eine hinfahrt, dann bei praktikumsende das gleiche. diese unterstützung ist angesichts der immensen kosten nahezu lächerlich. eine höhere unterstütznung steht nur leuten mit kindern in form von trennungsgeld zu.
ich habe mich im vorfeld schon belesen und bin eigentlich der meinung, dass uns als anwärtern sehr wohl nach dem landesreisekostengesetz eine wegstreckenentschädigung zusteht zwischen 15 und 25 ct pro km mit eigenem pkw und bei bahnfahrten die 2. klasse erstattet wird.
ich habe auch keine ausnahmevorschrift gefunden, nach denen das land diese kosten nicht für anwärter tragen muss. Wie gesagt meine anfrage wurde kategorisch abgeschmettert - haben wir nie gemacht und werden wir auch nicht - wenn es ein problem für die darstellt dann müssen sie halt abbrechen. das ist ein kontruktiver vorschlag...
ich weiß im moment wirklich nicht weiter. ein abbruch des studiums ist nun wirklich keine sinnvolle lösung.
im internet habe ich nach einer beratungsstelle gesucht, die mir bei meinem problem helfen könnte, jedoch habe ich keine gefunden.
aber ein juristisch fundierter rat - von unabhängiger stelle - ist unerlässlich!!!
ich weiß dass man es nicht pauschal sagen kann ob ein anspruch besteht, aber vielleicht wisst ihr ja rat. von mir aus wo ich hingehen oder anrufen bzw schreiben könnte, oder direkt, dass sich jemand auskennt und weiß ob ein anpruch besteht...
ich bin wirklich für jede antwort sehr dankbar
lg iches
ich bin beamtenanwärter gD im lande mv und mittlerweile ein jahr dabei. im nächsten april geht es für uns los in ein prakische studienzeit. am anfang der laufbahn wurde uns mitgeteilt, dass wäherend des praktikums eine wohnortnahe einsetzung erfolgen wird. dem ist nun scheinbar tw nicht so. wir haben in der letzten woche die bescheide erhalten und mir wurde mittgeteilt, dass ich für 4 mal 3 monate (alles am stück) einen praktikumsplatz in fast 100 km entfernung habe. heute hatte ich dann eine unterredung mit der praktikumsverantwortlichen.
aus persönlichen gründen ist es mir nicht möglich umzuziehen, doch eine tägliche fahrt mit pkw ist finanziell nicht machbar ohne eine unterstützung. die praktikumsverantwortliche hat eine solche unterstützung jedoch kategorisch abgelehnt. die fahrt mit zug würde jedoch eine tägliche fahrt -von 5 uhr aufbrechen bis 18.30 wieder zuhause- bedeuten, das sind 2,5 stunden fahrzeit und jeweils eine halbe stunde wartezeit. nicht machbar - finde ich. die kosten wären dort mnt. ebenfalls um mind. 300 €. dieses geld könnte man jedoch gut aufbringen ihrer meinung nach.
die praktikumsverantwortliche hat gesagt, dass es höchstens eine umzugskostenvergütung ca 100 € geben würde und eine hinfahrt, dann bei praktikumsende das gleiche. diese unterstützung ist angesichts der immensen kosten nahezu lächerlich. eine höhere unterstütznung steht nur leuten mit kindern in form von trennungsgeld zu.
ich habe mich im vorfeld schon belesen und bin eigentlich der meinung, dass uns als anwärtern sehr wohl nach dem landesreisekostengesetz eine wegstreckenentschädigung zusteht zwischen 15 und 25 ct pro km mit eigenem pkw und bei bahnfahrten die 2. klasse erstattet wird.
ich habe auch keine ausnahmevorschrift gefunden, nach denen das land diese kosten nicht für anwärter tragen muss. Wie gesagt meine anfrage wurde kategorisch abgeschmettert - haben wir nie gemacht und werden wir auch nicht - wenn es ein problem für die darstellt dann müssen sie halt abbrechen. das ist ein kontruktiver vorschlag...
ich weiß im moment wirklich nicht weiter. ein abbruch des studiums ist nun wirklich keine sinnvolle lösung.
im internet habe ich nach einer beratungsstelle gesucht, die mir bei meinem problem helfen könnte, jedoch habe ich keine gefunden.
aber ein juristisch fundierter rat - von unabhängiger stelle - ist unerlässlich!!!
ich weiß dass man es nicht pauschal sagen kann ob ein anspruch besteht, aber vielleicht wisst ihr ja rat. von mir aus wo ich hingehen oder anrufen bzw schreiben könnte, oder direkt, dass sich jemand auskennt und weiß ob ein anpruch besteht...
ich bin wirklich für jede antwort sehr dankbar
lg iches