Beurteilungen

Themen speziell für Bundesbeamte

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Ameise
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Beurteilungen

Beitrag von Ameise »

Hallo,

kennt sich hier jemand in Sache Beurteilungen und Bewerbungen aus?

Meine Situation ist folgende: Ich möchte von meine Stelle weg, weil ich in der Beurteilung i m m e r benachteiligt werde.Warum das so ist weiß ich nicht und selbst auf meine Nachfragen will mir keiner auf der Vorgesetztenschiene etwas sagen. Ich bin zur Zeit in einer Aussenstelle beschäftigt und habe mit meinen Kollegen nur Probleme. Auf jeden Fall sehe ich hier keine Perspektive für mich und bin auf der Suche nach einer neuen Stelle. Der Haken ist nur, daß ich mit meinen Beurteilungen kein Personalchef beeindrucken kann.

Das Problem ist auch,daß meine Stelle nicht einfach nachzubesetzen ist, weil sie vorraussichtlich nächstes Jahr wegfallen wird. Das heißt,
bis nächstes läßt man mich hier nicht gehen und danach will man mich hier nicht behalten.

Für Tipps und Antworten wäre ich sehr dankbar
wenn ich ein Auge zudrücke, dann nur um zu zielen
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dove
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Beitrag von dove »

Hallo Ameise,
erst mal wäre die Frage zu klären in welchem Verein du tätig bist.

Bei Zoll´s gibt es Mitarbeitergespräche. Die müssen schriftlich festgehalten werden. In dem Verein also, könntest du das Problem mal ansprechen und sehen was passiert. :wink:

Natürlich keine kurzfristige Lösung aber . . .
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
Ameise
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Beitrag von Ameise »

Hallo dove,

mein Verein heißt Bundeswehr.
Soviel dazu. Ein Mitarbeitergespräch wurde bisher noch nie geführt.
Jetzt weiß ich aber, daß die Beurteilung schon längst geschrieben ist.
Fürchte, das Kind ist da schon in den Brunnen gefallen :x
Aber Widerstand leiste ich dennoch.
Ich erinner mich an einen Kollegen, der in derselben Situation war ich und aufgefordert wurde zu beweisen, daß kein Gespräch stattgefunden hatte :shock:
Da hatte er natürlich keine Chance und von da an war er innerlich gekündigt.

Ich such im Netz nach Beurteilungsrichtlinien für Bundebeamte in der Wehrverwaltung. Bin noch nicht fündig.
Wenn einer von euch solch einen Link zur Hand hätte, wäre ich sehr dankbar, wenn man mir ihn mitteilen würde.

Ameise
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dove
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Beitrag von dove »

Ameise hat geschrieben: . . .

aufgefordert wurde zu beweisen, daß kein Gespräch stattgefunden hatte :shock:

. . .
Bei uns ganz einfach
- das Gespräch oder
- der Verzicht auf dieses Gespräch
muß von beiden Seiten unterschrieben werden :twisted:

Viel Glück
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Ameise
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Beitrag von Ameise »

:) danke Dove

das werd ich brauchen

ich hab noch was im Netz gestöbert und bin auf einer Anwaltseite gestoßen.
Auf dieser schreibt ein Anwalt, daß diese Zwischengespräche nicht vorgeschrieben sind, dennoch bei Unterlassung solcher Gespräche die Fürsorgepflicht verletzt sei.
Naja das und noch ein paar Anregungen für meine Argumentationspunkte. Ich erarbeite mir erstmal eine Strategie und dann halt ich euch auf den laufenden.
Jetzt erstmal Sammeln.

In der Ruhe liegt die Kraft

Ameise
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Conny
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Re: Beurteilungen

Beitrag von Conny »

Ameise hat geschrieben:Das Problem ist auch,daß meine Stelle nicht einfach nachzubesetzen ist, weil sie vorraussichtlich nächstes Jahr wegfallen wird. Das heißt, bis nächstes läßt man mich hier nicht gehen und danach will man mich hier nicht behalten.
Hallo,

Dein Ansprechpartner liegt ja minimum auf der Ebene WBV. Was sagt denn der Personalgrundsatzbearbeiter zu dem Thema?
Auf der örtlichen Ebene würde ich bei der Problematik gar nicht erst anfangen.

Gruß
Ameise
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Beitrag von Ameise »

@Conny,

ein Termin für das Gespräch mit meinem Personalsachbearbeiter ist noch diese Woche. Da sprech ich das Thema Beurteilung und Versetzung natürlich auch an.

Jetzt ist die Frage, mit was für einen Ergebnis ich bestenfalls rechnen kann. Meine Beurteilung wird aufgrund eines fehlendes Zwischengespräch nicht geändert oder zurückgezogen. Jedoch würde ich gerne ein "Stück Papier" in den Händen halten, mit das ich mich bewerben kann-

Was die Rechtsgrundlagen angeht, wurde ich fündig.
Aber leider stimmt das, was Dove geschrieben hat nicht ganz.
Beidseitige Unterschriften sind für Berichterstattergespräche nicht vorgesehen, lediglich ein Vermerk. Lohnt sich dennoch, da mal nachzuhaken.
Aber das wird mir mein Personalsachbearbeiter sagen können.

Ameise
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Conny
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Beitrag von Conny »

Mach Dir mal nicht zuviel Hoffnungen.

Auch vor dem Verwaltungsgericht hast Du bei Beurteilungen nur selten eine Chance. Auch offensichtliche Ungereimtheiten und Widersprüche im Inhalt interessiert das Gericht nicht wirklich. Es wird streng nur die formale Einhaltung der Vorschriften angeschaut und auch nicht wirklich eng ausgelegt. Da sieht es bei Arbeitnehmern wesentlich freundlicher aus.

Auch würde es mich wundern, wenn Dir auch nur irgendjemand ein Papier in der Sache in die Hand gibt. Dränge einfach aufgrund der Umstände auf eine Versetzung und wenn das wirklich so ist, wie Du schreibst, dann würde ich das Kind auch beim Namen nennen, denn das grenzt schon an Mobbing.

Das Gespräch mit dem Leiter der Dienststelle zu suchen, ist immer die beste Lösung aber wenn noch nicht einmal der Grund für die schlechte Beurteilung angesprochen wird, ist das echt übel. Jede Beurteilung soll ja auch eine Chance sein, dass man sich verbessern kann.

Vielleicht bindest Du einmal den Personalrat mit ein.

Gruß
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