hallöchen, ich möchte nur etwas klarstellen, ob ich das ganze richtig verstanden habe oder evtl. auch nicht:
wenn eine sache bei beschwerdegericht anhängig ist und die akten auf unabsehbare zeit erstmal dort verweilen, ich aber zu meinem alten verfahren sämtliche vergütung (rvg) von den rechtsanwälten bekomme, welche instanz ist dafür zuständig???????????????????? könnt ihr mir vielleicht auch die vorschrift dafür nennen?????? wie ist denn das mit der schluss-kostenrechnung, wenn eine entscheidung in der nächsthöheren instanz ergangen ist?????
viele fragen auf einmal, ich habe noch mehr, aber wenn sich diese fragen geklärt haben, dann denke ich mal, dass ich auch antworten auf andere fragen finden werde
vielen dank schon mal im voraus
Kostenbeamten und deren instanzmäßige Zuständigkeit
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