Leitungsfunktion in Teilzeit ?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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schäferhund
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Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
Behörde:

Leitungsfunktion in Teilzeit ?

Beitrag von schäferhund »

Hallo in die Runde !

Folgender Fall aus einer süddeutschen Behörde: Ein Beamter (Ende 50) ist seit rund 35 Jahren als stellvertr. Abteilungsleiter tätig. Aus dringenden familiären Gründen kann der Kollege seit ca. 10 Jahren nur zu 75% arbeiten, was aber im Vertretungsfall noch nie Probleme bereitete. Der hauptamtliche Abteilungsleiter geht nun bald in den Ruhestand und der erfahrene Beamte will natürlich dessen Posten künftig übernehmen. Seine Bewerbung wurde abgelehnt, weil er ja "nur" in Teilzeit arbeite und folglich für die Stelle ungeeignet sei. Vom Beamten wird jedoch erwartet, dass er die neue Abteilungsleiterin (Anfang 20 und gerade mit der Ausbildung fertig) anlerne, was für den Kollegen natürlich schon etwas demütigend wäre und nicht der Motivation dient.
Der Beamte hätte dann eine Vorgestzte, die altersmäßig seine Tochter sein könnte und vier Dienstgrade unter ihm steht.
Ist eine solche Personalpolitik eigentlich zulässig ?
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