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Dienstzeit während Ehrenamtlicher Arbeit (Ratsmitglied) ?

Verfasst: 7. Okt 2010, 17:09
von admin2010
Als Ratsmitglied ist es manchmal notwendig auch zu ungewöhnlichen Zeiten Termine wahrzunehmen. Mein kommunaler Dienstherr ist der Meinung, dass Termine, die außerhalb meiner Kernarbeitszeit (9-14 Uhr) liegen mein Privatvergnügen ist.

Ist das so ? D.h. Termine, die ich als ehrenamtlches Ratsmitglied wahrnehme muss ich mir von meiner Arbeitszeit abziehen lassen ?

Zumindest sollte man mir an solch einem Tag meine reguläre Sollzeit gutschreiben oder wie lange der Termin tatsächlich daeuert.

Gibt es dazun Meinungen oder sogar Entscheidungen ?

Verfasst: 2. Dez 2010, 19:36
von martinvoll
Meiner Meinung nach:

Freistellung während der ehrenamtlichen Tätigkeit!
also maximal bis zur Soll-Arbeitszeit am Tag,
jedoch nicht darüber hinaus.

Wenn also der politische Termin z.B. bis 21 uhr dauert, dann natürlich keine überstunden bzw. Mehrarbeit darüber hinaus.

z.B. § 44 GO.NRW