Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

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griffel
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Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von griffel »

Hallo,

bekanntlich wird die Beamtenversorgung ja gekürzt, wenn diese zusammen mit einer weiteren Rente den nach § 55 Abs. 2 BeamtVG zu errechnenden Höchstbetrag übersteigen würde.

Was mir dabei nicht klar ist: Wird bei der Höchstbetragsberechnung auch ein bestehender Versorgungsausgleich berücksichtigt? Oder spielt bei der Höchstbetragsberechnung eines Pensionärs dessen etwaige frühere Scheidung keine Rolle?

griffel
Hilfesuchender
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Hilfesuchender »

Meinbe FRAGE zu dem Thema:
Welcher Höchstbetrag der Versorgungsbezüge gilt im Zusammenhang mit der Anrechnung einer BfA-Rente?
a. nach Abzug des Versorungsausgleiches?
oder
b) der volle Betrag?
InAusbildung
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von InAusbildung »

Das ist absolut ohne Gewähr, da ich mir nicht sicher bin:
Wird bei der Höchstbetragsberechnung auch ein bestehender Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Meiner Meinung nach bzw. dem, was ich zu wissen glaube, wird dieser berücksichtigt.
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Bundesfreiwild
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Bundesfreiwild »

ALLE Alterseinkommen, die sozusagen aus einer staatlichen Quelle kommen, werden mit der Pension verrechnet.
Angenommen, die bekämest meinetwegen eine BfA-Rente aus eigenen Ansprüchen oder eine Witwen/Witwenrente eines leider verstorbenen Ehegatten, dann werden diese Versorgungsbezüge mit deiner Pension verrechnet.
Ein Beamter bekommt aus den staatlichen Systemen nicht mehr raus, als die höchstmögliche Pension seiner Laufbahn. Beim Bund 71,75% des letzten Bruttos.
Den Überhang sackt sich der Staat sozusagen ein und spart sich damit Geld aus der Pensionskasse.
Meist wird ein fester Sockelbetrag an Pension übrig bleiben (beim Bund rund 350 Euro), der immer bezahlt wird, egal was von woher an sonstiger staatlicher System-Altersversorgung kommt.
Wie das in den einzelnen Ländern geregelt ist, kannst du vermutlich im Internet nachlesen.

Ich kenne jemanden, der bekommt aus langjährigem Angestelltenverhältnis Altersrente, aus einer Unfallversicherung Bezüge. Weil er irgendwann mitten im Leben ins Beamtenverhältnis gewechselt ist, aber nur die Mindestpension noch erreichte, bekommt er die wesentlichen Beiträge zu seinem Lebensunterhalt (in Pension) aus den diversen Kassen und nur den Sockelbetrag der Pension.

Obere Kante der Altersversorgung eines Beamten aus den staatlichen Systemen ist letztes aktives Bruttogehalt, davon der aktuell gültige maximale Pensionssatz.
Wer mehr haben will, der muss sich auf andere Altersversorgungsmassnahmen verlegen. Da die Zukunft niemand vorhersagen kann, würde ich auf Immobilien setzen.
Zukunftsträchtig erscheint mir (falls man auf Mieteinkommen aus sein sollte), der Bau von kleineren Wohneinheiten, denn die geburtenstarken Jahrgänge 1953-1958 gehen demnächst in Rente und werden sich keine großen Wohnungen mehr leisten können, angesichts der miesen Renten, die man aus einem normalen 45-jährigen Vollzeit-Arbeitsleben nur noch bekommt.
Die Pensionäre aus dem mittleren Dienst gehen einer ähnlichen Zukunft entgegen. Als Single oder Witwe/r mit nur noch einem Einkommen, siehts da auch nicht mehr rosig aus.
Kleine Wohneinheiten oder WG-fähige Seniorenwohnungen werden beliebt werden.
Posttussi
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Posttussi »

Bundesfreiwild hat geschrieben:ALLE Alterseinkommen, die sozusagen aus einer staatlichen Quelle kommen, werden mit der Pension verrechnet.


Angenommen, die bekämest meinetwegen eine BfA-Rente aus eigenen Ansprüchen oder eine Witwen/Witwenrente eines leider verstorbenen Ehegatten, dann werden diese Versorgungsbezüge mit deiner Pension verrechnet.

Das stimmt nicht ganz Bundesfreiwild,

der Versorgungsausgleich wird aus der Verrechnung mit der Pension rausgerechnet.Habe vor paar Tagen extra beim Versorgungscenter danach gefragt.Wenn ich demnächst meine Altersrente beantrage wird diese zwar mit meiner Pension( 71,75%)verrechnet,aber der Versorgungsausgleich bleibt aussen vor.
Dasselbe betrifft Witwenrenten.Mir steht eine Witwenrente zu...diese wird nicht mit der Pension verrechnet....

Grüssle

PT
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Bundesfreiwild
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Okay.
Ich hatte mich mit dem Thema auch schon mal befasst und auch mit der Rentenversicherung darüber diskutiert.
Mag sein, dass die PENSION bei Witwenrrente nicht berührt wird (der Versorgungsservice der Telekom konnte oder wollte sich dazu nicht äußern).
Die Pension wird also ausgezahlt und man bekommt die Witwenrennte von der RV.

Allerdings: Auch die Rentenversicherung stellt eine Berechnung an, ob eine Witwe/r einen eigenen Altersversorgungsanspruch hat (Rente oder Pension) und berechnet dann, wie viel Witwenrrente sie überhaupt zahlen MUSS, insbesondere - wenn man wie ich - auch noch eigene Rentenansprüche zusätzlich zur Pension hat.
Die würden also gucken: Bundesfreiwild bekommt schon 140 Euro eigene Rente von der RV. Die Witwenrente (wie hoch ist sie momentan? 60% der Rente des Ehepartners) wäre mal angenommen 650 Euro. Die Pension brutto 1700 Euro.
Da werden die freudig nachrechnen, dass ich eigentlich keine Witwenrente brauche, um meine Altersversorgung zu gewährleisten.
Keine Ahnung, ob es bei der RV eine Art "Mindest-Witwenrente" gibt, die immer ausgezahlt werden würde, egal ob es andere Ansprüche gibt.

Ich hatte der RV sogar unsere Daten für ein Berechnungsbeispiel geliefert. Die haben sich dann aber AUCH damit rausgeredet, dass sie nicht wüssten, wie die Pensionskasse sich verhält. Die Pensionskasse sich rausgeredet, dass das allein eine Frage der RV wäre.

Nach hin- und her-Gelaber mit dem T-VES und der RV habe ich beschlossen, eine etwaige Witwenrente einfach außen vor zu lassen in meiner Altersplanung und sie - wenn was gezahlt wird - als angenehmes Taschengeld zu betrachten - falls der Fall des Falles überhaupt eintritt.
Moniire
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Moniire »

Hallo zusammen,

obwohl ich mir alle alten Beiträge zum Thema gründlich durchgelesen habe bleiben für mich noch 2 Fragen.

1. In meinem Fall treffen im Alter von 65 J + 10 Monaten Rentenansprüchen und Versorgungsbezüge zusammen. Aus gesundheitlichen Gründen werde ich nun bald (mein Alter 59 J. ) in den Vorruhestand gehen und muss einen Abschlag in Höhe von ca. 10,8 % hinnehmen. Da ich bereits die Höchstversorgung 71 % erreicht habe, werde ich von meinem späteren Rentenanspruch nicht profitieren - es sei denn, der von meiner Pension abgeführte Versorgungsausgleich wird später (65 J. + 10 Mon. ) bei dieser Berechnung berücksichtigt.

member "griffel" stellte 2010 eine ähnliche Frage :
Beitragvon griffel » 28.09.2010 09:44

Hallo,

bekanntlich wird die Beamtenversorgung ja gekürzt, wenn diese zusammen mit einer weiteren Rente den nach § 55 Abs. 2 BeamtVG zu errechnenden Höchstbetrag übersteigen würde.

Was mir dabei nicht klar ist: Wird bei der Höchstbetragsberechnung auch ein bestehender Versorgungsausgleich berücksichtigt? Oder spielt bei der Höchstbetragsberechnung eines Pensionärs dessen etwaige frühere Scheidung keine Rolle?

griffel


Leider konnte ich bisher noch keine klare Beantwortung dieser Frage entdecken.
Da ich mir denken könnte, dass dieses Konstellation zahlreiche member betrifft, stelle ich diese Problematik noch einmal in den Raum.

2. Frage :
Auch die Höhe des zu erwartenden Versorgungsausgleichs ist mir noch nicht
klar.

Ich lese wörtlich in meinem Scheidungsurteil aus dem Jahre 1992 :

" Bei der gegebenen Sachlage ist somit der Versorgungsausgleich gemäß § 1587 durchzuführen, indem zu Lasten der Versorgungsanwartschaft des Antraggegners eine monatliche Versorgungsanwartschaft in Höhe von 294,32 DM auf dem Versicherungskonto der Antragsstellerin begründet wird ...................."



Wie kann ich nun anhand dieser Angaben aus dem Jahr 1992 meinen von mir abzuführenden V.-ausgleich für das Jahr 2015 wenigstens überschlägig ermitteln ? Profitiert denn meine Ex-Ehefrau (sie hat bereits 1993 wieder neu geheiratet und auch eine neue Familie gegründet ) auch von meiner NACH der Scheidung hingelegten "Karriere" ?

Ich danke im Voraus
Gruß

Moniire
Posttussi
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Posttussi »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Okay.
Ich hatte mich mit dem Thema auch schon mal befasst und auch mit der Rentenversicherung darüber diskutiert.
Mag sein, dass die PENSION bei Witwenrrente nicht berührt wird (der Versorgungsservice der Telekom konnte oder wollte sich dazu nicht äußern).
Die Pension wird also ausgezahlt und man bekommt die Witwenrennte von der RV.

Allerdings: Auch die Rentenversicherung stellt eine Berechnung an, ob eine Witwe/r einen eigenen Altersversorgungsanspruch hat (Rente oder Pension) und berechnet dann, wie viel Witwenrrente sie überhaupt zahlen MUSS, insbesondere - wenn man wie ich - auch noch eigene Rentenansprüche zusätzlich zur Pension hat.
Die würden also gucken: Bundesfreiwild bekommt schon 140 Euro eigene Rente von der RV. Die Witwenrente (wie hoch ist sie momentan? 60% der Rente des Ehepartners) wäre mal angenommen 650 Euro. Die Pension brutto 1700 Euro.
Da werden die freudig nachrechnen, dass ich eigentlich keine Witwenrente brauche, um meine Altersversorgung zu gewährleisten.
Keine Ahnung, ob es bei der RV eine Art "Mindest-Witwenrente" gibt, die immer ausgezahlt werden würde, egal ob es andere Ansprüche gibt.
.

Guten Morgen

ich kann aktuell zu diesem Thema mehr schreiben da mein Mann vergangenen Freitag verstorben ist und ich Anspruch auf eine Witwenrente habe.

Wie hoch die ausfallen wird weiss ich natürlich noch nicht,beziehe selber eine Pension und eine Altersrente.
Nächste Woche hab´ich einen Termin bei´m Rentenberater und da erfahre ich mehr und ihr auch...

Noch ´was:ich kann jetzt für 2 Jahre die Steuerklasse 3 beantragen :D

Lg

Posttussi
Moniire
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Moniire »

Hallo @posttussi,

mein Beileid zum Tod Deines Mannes.

Moniire
Posttussi
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Posttussi »

Moniire hat geschrieben:Hallo @posttussi,

mein Beileid zum Tod Deines Mannes.

Moniire

Danke Moniire...
Hilfesuchender
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Hilfesuchender »

Aus eigener Erfahrung hier ein Beispiel zur Berechnung der Versorgung bei eigenem Rentenanspruch und Versorgungsausgleich:

Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge 3000,oo €
Ruhegehaltsatz 71,75 v.H. 2.152,50 €
abzüglich Ruhensbeträge
eigene Rente 200,00 €
Kürzung f. geschiedene Ehe Versorgungsausgleich 250,00 €
Abzug Pflegeleistungen 15,00 €
VERSORGUNGSBEZÜGE BRUTTO 1.687,50 €


Im Übrigen spreche ich auch mein Beileid aus.
Moniire
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Moniire »

Hallo @Hilfesuchender,

habe soeben versucht Dir eine PN zu schicken; klappt aber nicht ! Daher noch einmal hier :


Hallo @Hilfesuchender,

einen guten Jahresbeginn wünsche ich noch .... und danke für Deine schnelle Antwort.

Aus Deinen Angaben entnehme ich, dass der von Dir abzuführende Versorgungsausgleich keinerlei Einfluss auf das Zusammentreffen von Rente und Pension hat - richtig ?

Von Deiner Rente "siehst" Du nichts - richtig ?


Mir stellt sich natürlich noch die Frage, wie hoch denn in "meinem Fall" dieser Versorgungsausgleich ausfallen wird (Ehezeit 9 Jahre und 2 Monate ) ....... gibt es denn gar keine Möglichkeit dies irgendwie im Vorfeld abzuschätzen ?


Vielleicht hast Du ja noch eine Idee ! :mrgreen:

Danke im Voraus
Gruß

Moniire
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Posttussi »

Bei mir ists so dass ich einen Versorgungsausgleich bekomme.

Ich bin 1996 nach 18 Ehejahren geschieden worden und es wurde zu meinen Gunsten ein VA von 73.-DM ausgerechnet worden.

Ab September 2014 steht der mir nun zu und es sind 156.-Euro daraus geworden.Diese werden auch nicht mit der Versorgung verrechnet,aber das ist für Dich ja uninteressant.
Die genaue Ausrechnung in Deinem Falle,also in Euros,kann Dir nur der Rententräger beantworten oder eben ein Anwalt.


Gruss

PT
Hilfesuchender
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Hilfesuchender »

dibedupp hat geschrieben:
Moniire hat geschrieben:......
Ich lese wörtlich in meinem Scheidungsurteil aus dem Jahre 1992 :

" Bei der gegebenen Sachlage ist somit der Versorgungsausgleich gemäß § 1587 durchzuführen, indem zu Lasten der Versorgungsanwartschaft des Antraggegners eine monatliche Versorgungsanwartschaft in Höhe von 294,32 DM auf dem Versicherungskonto der Antragsstellerin begründet wird ...................."



Wie kann ich nun anhand dieser Angaben aus dem Jahr 1992 meinen von mir abzuführenden V.-ausgleich für das Jahr 2015 wenigstens überschlägig ermitteln ? Moniire

294,32 DM durch 1,95583 = 150,48€
Moniire :
Der Ablauf im VA ist wie folgt:
Im Zusammenhang mit der Scheidung wird durch das Familiengericht geklärt, in welchem Umfang (Jahre, Tage, Monate) ein VA erfolgen muss. Das hängt von der Berufstätigkeit beider Eheleute während der Ehezeit ab. Dann wird ein Betrag berechnet, der dem RV-Konto des Empfängers gutgeschrieben wird. Dem VA-Zahler wird dieser Betrag, der sich bis zum Pensionsbeginn und danach auch weiter durch Dynamisierung jährlich erhöht, bei der Pension angerechnet, d.h., abgezogen.
Also: zunächst muss durch das Familiengericht/Amtsgerich die Höhe des Betrages ermittelt und festgesetzt werden. Dann erfolgt beim VA-Empfänger eine Gutschrift auf seinem RV-Konto. Die Dienststelle des VA-Zahlers wird bei Beginn der Versorgung tätig.
Hilfesuchender
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Re: Höchstgrenze: Versorgungsausgleich abzuziehen?

Beitrag von Hilfesuchender »

Kleine Korrektur meines letzten Beitrags: Die Erhöhung/Dynamisierung des VA-Betrages findet nicht jährlich sondern entsprechend den Zeitpunkten der Besoldungsnapassungen statt.
Sorry.
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