Diszi und dann?

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GrafZahl
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Diszi und dann?

Beitrag von GrafZahl »

Hallo...

ich habe ein paar Fragen, die Ihr mir evtl beantworten könnt.
Kurz zu mir: Landesbeamter Nds. / mittlerer Dienst. 35 Jahre alt

1. ich meine in der Ausbildung gelernt zu haben dass man seine Beamtenrechte "nur" verlieren kann wenn man eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bekommen hat. Denn bei einem Beamten schließt dem Strafverfahren ja auch ein Disziplinarverfahren an. So dachte ich?! Habe mich nach meiner Ausbildung vor 12 Jahren auch nicht weiter damit beschäftigt.
Ist denn diese Info richtig?

2. Wenn dem nicht so ist, und man bekommt im Zuge eines Diszis ohne Strafverfahren, seine Beamtenrechte aberkannt (ist das überhaupt möglich?)
, wie geht das dann weiter? Bekommt man dann, wenn man beim Amt war, Hartz4?

Wem zu dem Thema was einfällt oder wer was weiß bitte posten..

Vielen Dank


PS: habe da gerade was gefunden...Entfernung aus dem Dienst geht auch als Höchststrafe als Diszi...
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes. Eines Disziplinatverfahrens bedarf es nicht.

Die Entfernung aus dem Dienst ist die Höchststrafe bei einem Disziplinarverfahren.

Beispiel: In München hat ein Polizeiobermeister, A 8, Ende 50, bei einer Verkehrskontrolle Franz Beckenbauer ein Knöllchen erspart. Ein Journalist hat das gesehen. Disziplinarverfahren mit dem Ergebnis, Entfernung aus dem Dienst.

In Berlin wurde ein Bezirksamtsbeamter entlassen, weil er notorisch widersprach.

Die Urteile wurden gerichtlich überprüft und bestätigt.

Folge für die Beamten: Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Pensionsansprüche sind weg. Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da keine Beiträge eingezahlt wurden.

Zuerst müssen die Ersparnisse aufgebraucht werden. Danach Hartz IV, sofern kein neuer Job gefunden wird (1-Euro-Job, Zeitarbeit, Aufstocker etc.).
marlene1976
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Beitrag von marlene1976 »

Also das mit dem Bezirksamtsbeamten kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...das mit dem Polizisten finde ich auch überzogen.

In Braunschweig hat ein Polizist seine Kollegin geschlagen, ein Diszi gab es, wie hoch weiß ich nicht, aber wurde versetzt...also noch im Amt.

Es wurden doch bei zwei Polizeibeamten Kinderpornos auf den Rechnern gefunden...noch im Amt. Sind vors Verwaltungsgericht, ja und sich noch im Amt!
GrafZahl
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Beitrag von GrafZahl »

Ersparnisse habe ich nicht...

Ok, wie ich dachte.

Was heisst Rentennachversichert? Wird vom Land was eingezahlt für mich ? Damit mir die Jahre nicht fehlen?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hier der Artikel:

"Ein Münchner Kriminaloberkommissar hat seinen Job verloren, weil er in 2005 einen Strafzettel wegen zu schnellem Fahren verschwinden ließ, der eigentlich Franz Beckenbauer gegolten hatte. Diese Entscheidung wurde jetzt in letzer Instanz vom bayrischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Entlassung wurde wegen Urkundenfälschung ausgesprochen.

Der Präsident des FC Bayern München war 2005 in einer 30er-Zone geblitzt worden und das mit einer Geschwindigkeit von 74 Km/h. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung hätte dazu geführt, dass Beckenbauer seinen Führerschein verloren hätte. Offensichtlich kam Beckenbauer seine Prominenz in diesem Fall zu gute und erhielt Hilfe von zwei Polizisten und einem Sachbearbeiter, die sich damit Strafbar machten, dass sie die Fahrt in einen Polizeieinsatz umwandelten. Diese flog allerdings auf.

Der Oberkommissar wurde daraufhin zu einer Haft auf Bewährung von acht Monaten verurteilt und jetzt gekündigt. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass in der Öffentlichkeit die Vermutung aufkommen könne, das zwischen Normalbürgern und Prominenten mit Zweierlei Maß gemessen werde. Das Urteil gegen den Kollegen des nun arbeitslosen Polizisten steht noch aus."


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Klaus
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Beitrag von Klaus »

GrafZahl hat geschrieben: Was heisst Rentennachversichert? Wird vom Land was eingezahlt für mich ? Damit mir die Jahre nicht fehlen?
Ja, der Dienstherr muss Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen. Arbeitnehmeranteile deswegen, weil die Beamtenbesoldung bereits 1957 abgesenkt wurde als Beitrag der Beamten zu ihrer Altersvorsorge. Aber wer weiß das schon...?

Nachversichert wird übrigens nicht in der Zusatzversorgung. Passiert das kurz vor der Pensionierung, steht man verdammt blöd da.
Eisenbahner
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Beitrag von Eisenbahner »

Es gibt auch andere Kuriositäten: ein Bahnbeamter wurde im Dienst verhaftet und erst nach ca.9 mon. Untersuchungshaft zu fast 3 Jahre wegen bandenmässiger Hehlerei verurteilt.Während der Untersuchungshaft bis zur Urteilsverkündung bekam er die halbe Besoldung!Ist aber schon einige Jahre her.