Hallo, ich habe nach 18 Monaten Erziehungsurlaub 16 Jahre lang Teilzeit gemacht, möcht jetzt aber eine Stundenerhöhung oder sogar Vollzeit arbeiten. Ich habe eine formlose Ablehnung bekommen (organisatorische + personelle Gründe) ohne Rechtsmittelbelehrung. Mir wurde mdl. mitgeteilt, dass meine Teilzeit unbefristet ist. Aus meiner Personalakte geht aber nichts über Teilzeit oder gar unbefristet hervor.
Wenn ich keine Befristung habe, bin ich dann automatisch unbefristet auf Teilzeit? Kann doch nicht sein, dass ich dann bis zur Pensionierung nur Teilzeit arbeiten kann....
Anspruch auf Vollzeit nach langer Teilzeit?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 16.09.2010 08:46
- Behörde:
-
- Beiträge: 47
- Registriert: 03.04.2009 11:30
- Behörde:
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 14.10.2010 15:50
- Behörde:
Re: Anspruch auf Vollzeit nach langer Teilzeit?
Dieses Problem haben nicht nur Beamte. Auch bei Angestellten, die ihre Teilzeit nicht befristet haben, soll angeblich ein formloses Schreiben in dem sie um Teilzeit bitten und diese nicht begrenzen, ausreichen, damit sich ihr Arbeitsvertrag entsprechend ändert und eine Stunden-Erhöhung oder gar Vollzeit ausgeschlossen sind.sozialtussi hat geschrieben:Hallo, ich habe nach 18 Monaten Erziehungsurlaub 16 Jahre lang Teilzeit gemacht, möcht jetzt aber eine Stundenerhöhung oder sogar Vollzeit arbeiten. Ich habe eine formlose Ablehnung bekommen (organisatorische + personelle Gründe) ohne Rechtsmittelbelehrung. Mir wurde mdl. mitgeteilt, dass meine Teilzeit unbefristet ist. Aus meiner Personalakte geht aber nichts über Teilzeit oder gar unbefristet hervor.
Wenn ich keine Befristung habe, bin ich dann automatisch unbefristet auf Teilzeit? Kann doch nicht sein, dass ich dann bis zur Pensionierung nur Teilzeit arbeiten kann....
-
- Beiträge: 1980
- Registriert: 16.01.2006 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
Über die Genehmigung Deiner Teilzeit wirst Du doch über ein Schriftstück verfügen. Was steht da drin?
Grundsätzlich ist man an die getroffenen Vereinbarungen gebunden.
So weit mit bekannt ist, ist eine wiederaufnahme in Vollzeit möglich, wenn eine Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung in dem bisherigen Umfang dem Beamten nicht mehr zugemutet werden kann, beispielsweise weil sich seine privaten Lebensverhältnisse geändert haben und er auf das volle Gehalt angewiesen ist. Allerdings solange dienstliche Belange nicht entgegenstehen...
Schlau wirst Du, liest Du die AZV Deines Landes, da steht alles drin.
cu,
Mikesch
Grundsätzlich ist man an die getroffenen Vereinbarungen gebunden.
So weit mit bekannt ist, ist eine wiederaufnahme in Vollzeit möglich, wenn eine Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung in dem bisherigen Umfang dem Beamten nicht mehr zugemutet werden kann, beispielsweise weil sich seine privaten Lebensverhältnisse geändert haben und er auf das volle Gehalt angewiesen ist. Allerdings solange dienstliche Belange nicht entgegenstehen...
Schlau wirst Du, liest Du die AZV Deines Landes, da steht alles drin.
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 14.10.2010 15:50
- Behörde:
Nein Mikesch, es handelt sich hier um einen miesen Trick.Mikesch hat geschrieben:Über die Genehmigung Deiner Teilzeit wirst Du doch über ein Schriftstück verfügen. Was steht da drin?
Grundsätzlich ist man an die getroffenen Vereinbarungen gebunden.
So weit mit bekannt ist, ist eine wiederaufnahme in Vollzeit möglich, wenn eine Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung in dem bisherigen Umfang dem Beamten nicht mehr zugemutet werden kann, beispielsweise weil sich seine privaten Lebensverhältnisse geändert haben und er auf das volle Gehalt angewiesen ist. Allerdings solange dienstliche Belange nicht entgegenstehen...
Schlau wirst Du, liest Du die AZV Deines Landes, da steht alles drin.
cu,
Mikesch
Vor zig Jahren haben insbesondere Mütter wegen der Betreuung ihrer Kinder um Teilzeit gebeten. Dann bekam man ein Schreiben, dass man ab dem xx.xx. Teilzeit arbeitet.
Dies war damals ein ganz normaler Vorgang, mit dem Wissen, dass man jederzeit wieder erhöhen kann. Dann hat man wohl das Gesetzt geändert und alle Verträge in denen die Teilzeit nicht begrenzt wurde gingen in feste Teilzeitverträge über und der Rest der Stelle ist für immer weg.
Informiert hat man die Betroffenen natürlich nicht.
-
- Beiträge: 1980
- Registriert: 16.01.2006 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
Hm...
Also grundsätzlich ist ja Vollzeit zu Leisten. Einfach formlos ohne Rechtsmittelbelehrung und Hinweise auf die Konsequenzen die Arbeitszeit zu Kürzen halte ich für ein zweifelhaftes Verfahren.
In den letzten Jahren haben sich die Vorschriften mehrfach geändert. Aber Gesetz ist Gesetz und man hat sich dran zu halten.
Wenn Gespräche nicht fruchten, dann Personalrat, sonst würde ich ein paar Euronen für einen Fachanwalt opfern.
Nicht, dass wir aneinander vorbei Reden: Du bist Beamtin?
cu,
Mikesch
Also grundsätzlich ist ja Vollzeit zu Leisten. Einfach formlos ohne Rechtsmittelbelehrung und Hinweise auf die Konsequenzen die Arbeitszeit zu Kürzen halte ich für ein zweifelhaftes Verfahren.
In den letzten Jahren haben sich die Vorschriften mehrfach geändert. Aber Gesetz ist Gesetz und man hat sich dran zu halten.
Wenn Gespräche nicht fruchten, dann Personalrat, sonst würde ich ein paar Euronen für einen Fachanwalt opfern.
Nicht, dass wir aneinander vorbei Reden: Du bist Beamtin?
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de