Gewerbeanmeldung §34c als Beamter

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lisago89
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Gewerbeanmeldung §34c als Beamter

Beitrag von lisago89 »

Hallo liebe Forengemeinde,

darf ich als Beamten-Anwärterin ein Gewerbeschein nach § 34c anmelden? Was muss ich beachten. Wenn ich dann "richtig" verbeamtet bin, darf ich es dann auch noch bzw. "nebenbei" Inhaber eine Gewerbebetriebes sein? (im Sinne des Beamtenrechts)
Nedra
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Beitrag von Nedra »

Hallo Lisago,

ein Gewerbe ist eine Nebentätigkeit und nach allen Landesbeamtengesetzen, die ich kenne, ist eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig, in manchen sogar genehmigungspflichtig. Grund: Als Beamtin/Beamter hast Du Deine volle Aufmerksamkeit und Kraft Deinen dienstlichen Obliegenheiten zu widmen und das auch schon während der Anwärterzeit.
lisago89
Beiträge: 14
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Beitrag von lisago89 »

Hallo,

zunächst vielen Dank für die Antwort. Jetzt mal angenommen ich melde ein Gewerbe nach §34c an, da das momentan noch ohne Ausbildung möglich ist (Änderung steht ggf. demnächst an, da eine Professionalisierung in diesem Bereich gewünscht ist) und übe die nächsten Jahre dieses Gewerbe überhaupt nicht aus. Also ich melde das Gewerbe an und das wars dann auch schon, rein prophylaktisch um ggf. später keine extra Ausbildung machen zu müssen. Muss ich so etwas auch anmelden. Ich hätte in diesem Fall gar nicht vor eine Tätigkeit auszuüben oder Geld zu verdienen es geht mir lediglich um die Gewerbeanmeldung.

Lg l
mcknickig
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Beitrag von mcknickig »

Hallo !

Ich denke da wird das FA nicht mitmachen...
Du kannst das alles umgehen indem Deine Frau (sofern du verh. bist) ein "Gewerbe" anmeldet und du Ihr dann einfach nur hilfst..Dann mußt Du es auch Deiner Dienststelle nicht melden..
ABER es wird dann nur böses Blut geben ( kenn ich aus eigener Erfahrung)
marki
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Beitrag von marki »

Hallo,


warum sollte das böses Blut geben? Wenn die Ehefrau ein Gewerbe anmeldet, so ist dies völlig in Ordnung.
Aber es wäre hier sicher auch möglich, dass der Beamte sein Gewerbe als Nebentätigkeit genehmigen lässt. (NRW)
Bei keiner bzw. geringfügiger Tätigkeit für sein Gewerbe würde diese wahrscheinlich auch genehmigt, solange nicht mehr als 8 Wochenstunden für diese Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Wichtig für die Genehmigung ist außerdem, dass die Nebentätigkeit dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt.

Gruß
mcknickig
Beiträge: 47
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Beitrag von mcknickig »

Du hast ja eigentlich Recht...
meine Dienststelle wollte von mir immer wieder andere Nachweise...sogar eine Kopie von der Steuererklärung...und auch die Zeiten an denen ich meiner Nebentätigkeit nachgegangen bin. Weiter haben Sie mir auch indirekt gedroht (mehr als 7 Tage krank= Verlust der Genehmigung und noch viel mehr).
Ich hatte dann auch einfach keinen Bock mehr auf immer neue Forderungen meiner Dienststelle, denen ist dann ja immer noch was anderes eingefallen.
Daher habe ich meine Nebentätigkeit eingestellt (abgemeldet) und meine Frau hat sie angemeldet, ich habe ihr dann halt unentgeltlich geholfen.
Meine Vorgesetzten waren dann richtig sauer (schnüffelten sogar auf der HP rum um zu sehen wer im Impressum aufgeführt war, wer auf dem AB gesprochen hat...) da sie keine Möglichkeit mehr hatten mich unter Druck zu setzten und meine Steuererklärung hätte Sie doch sooooo sehr interessiert.
Ich kann nur jeden Beamten empfehlen kein Gewerbe anzumelden, sondern dies dem Partner tun zu lassen...
lisago89
Beiträge: 14
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Beitrag von lisago89 »

Hallo an alle,

vielen Dank für die Antworten. So richtig verstehe ich aber nicht warum das FA ein Problem damit hat, dass ich prophylaktisch ein Gewernbe anmelde, damit aber keinen Umsatz mache, da ich ja überhaupt nicht tätig bin. Meine Steuererklärung weisst dann ja nach dass ich keinen Umsatz habe. Könnt ihr mir viell erlären wo das Probllem dabei liegt. Es geht ja nur darum den Gewerbeschein zu erlanngen, solange dies noch ohne Ausbildung oder Qualifikation möglich ist.

Vielen Dank

Gruß
L
Gibson
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Beitrag von Gibson »

Habe auch ein Nebengewerbe am laufen und wenn du dem Amt glaubhaft vermitteln kannst, daß du dich maximal 6-8 Stunden in der Woche damit beschäftigst, kann dir daraus keiner einen Strick drehen. Ablehnung und Entzug der Genehmigung müssen meines Erachtens auch begründet werden, aber den Fall hatte ich noch nicht. Pflege der Kundendaten = 1-2 Stunden / Woche. Was soll der Dienstherr da dageben haben?!
Im übrigen kann ich mich nicht vorstellen, daß der Dienstherr eine Offenlegung der Gewerbeeinnahmen verlangen kann.
lisago89
Beiträge: 14
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Beitrag von lisago89 »

Hi Gibson,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ist es in einem solchen Fall wie ich ihn beschrieben habe von Nöten dem Dienstherren die Anmeldung des Gewerbes zu melden? (Wenn man dies wirklich nur prophylaktisch macht und gar nicht tätig wird, also keine Arbeit investiert)?

Vielen Dank

Gruß L