Hallo,
ich werde gerade aufgrund von Dienstunfähigkeit unfreiwillig pensioniert. Ich bin alleinerziehende Mutter und werde mit der Mindestpension nicht auskommen. Kann mir einer sagen, wieviel ich dazu verdienen kann usw.?
Vielen Dank euch!
Frühpensionierung und Nebenjob, hat hier einer Erfahrung?
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Re: Frühpensionierung und Nebenjob, hat hier einer Erfahrung
HalloGrischa hat geschrieben:Hallo,
ich werde gerade aufgrund von Dienstunfähigkeit unfreiwillig pensioniert. Ich bin alleinerziehende Mutter und werde mit der Mindestpension nicht auskommen. Kann mir einer sagen, wieviel ich dazu verdienen kann usw.?
Vielen Dank euch!
Also 400 Euro als Minijober immer, aber am besten kann da ihre Versorgungskasse Auskunft geben.
Gruss
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Frühpension mit Einkünften aus Tätigkeit
Hallo Grischa,
Du darfst soviel hinzuverdienen, wie Du magst. Interessant ist, wieviel Du von den zusätzlichen Einkünften behalten darfst, bzw. wieviel davon mit Deiner Pension verrechnet wird. Ich gehe davon aus, dass Du Beamtin auf Lebenszeit bist.
Ganz grob kannst Du rechnen, wie hoch Deine monatlichen Bezüge in der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe sein würden, wenn Du solange im Dienst gewesen wärst. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht zu berücksichtigen. Von diesem Betrag ziehst Du die tatsächlich im Monat gezahlte Pension ab und die Differenz darfst Du in jedem Fall behalten. (Alles Bruttobeträge)
Wenn Du ganz sichergehen willst, frage die pensionszahlende Behörde nach dem Freibetrag. Du solltest idealerweise schon bei der Versetzung in den Ruhestand Hinweise bekommen, aber mir ist schon klar, dass das nicht immer so ist.
Gruß Nedra
PS zu kuddel: Ich kenne keine für Beamte zuständige Versorgungskasse, welche könnte das sein?
Du darfst soviel hinzuverdienen, wie Du magst. Interessant ist, wieviel Du von den zusätzlichen Einkünften behalten darfst, bzw. wieviel davon mit Deiner Pension verrechnet wird. Ich gehe davon aus, dass Du Beamtin auf Lebenszeit bist.
Ganz grob kannst Du rechnen, wie hoch Deine monatlichen Bezüge in der Endstufe Deiner Besoldungsgruppe sein würden, wenn Du solange im Dienst gewesen wärst. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht zu berücksichtigen. Von diesem Betrag ziehst Du die tatsächlich im Monat gezahlte Pension ab und die Differenz darfst Du in jedem Fall behalten. (Alles Bruttobeträge)
Wenn Du ganz sichergehen willst, frage die pensionszahlende Behörde nach dem Freibetrag. Du solltest idealerweise schon bei der Versetzung in den Ruhestand Hinweise bekommen, aber mir ist schon klar, dass das nicht immer so ist.
Gruß Nedra
PS zu kuddel: Ich kenne keine für Beamte zuständige Versorgungskasse, welche könnte das sein?
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Hallo Grischa
Also bei uns ist es die
http://www.versorgungskassen.de/
diese ist für uns als Beamte zuständig.
Gruss Kuddel
Also bei uns ist es die
http://www.versorgungskassen.de/
diese ist für uns als Beamte zuständig.
Gruss Kuddel
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Versorgungskasse Rheinland
Hallo Kuddel,
vielen Dank für die Aufklärung.
Die Kasse ist für Kommunen und Landschaftsverband tätig, habe ich jetzt gelesen. In der Foren-Übersicht hier steht aber "Landesbeamte". Insofern war ich schon überrascht, über die Selbstverständlichkeit des Hinweises auf die Versorgungskasse.
Ich kenne kein Land, dass seine Pensionäre von Versorgungskassen unterhalten lässt. Ich hoffe doch sehr, dass meine Bezüge auch nach der Pensionierung von der Zentralen Bezügestelle meines Landes gezahlt werden.
Nichts für ungut, man lernt täglich dazu.
Viele Grüße nach NRW aus Brb
vielen Dank für die Aufklärung.

Ich kenne kein Land, dass seine Pensionäre von Versorgungskassen unterhalten lässt. Ich hoffe doch sehr, dass meine Bezüge auch nach der Pensionierung von der Zentralen Bezügestelle meines Landes gezahlt werden.
Nichts für ungut, man lernt täglich dazu.
Viele Grüße nach NRW aus Brb