Ich habe vor von meinem jetzigen Dienstherrn (Bund) zum Land zu wechseln.
Kann mir jmd sagen, welche versorgungs-, besoldungs- oder sonstigen beamtenrechtlichen Auswirkungen das hat?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Wechsel vom Bund zum Land - Auswirkungen
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Da wir inzwischen 16 verschiedene Landesbeamtengesetze und Besoldungsrechte haben - kann eine pauschale Aussage bezüglich Auswirkungen nicht getroffen werden. Man müsste wissen welches Landesrecht betroffen ist - dann kann an Hand des Landesrechtes die Auswirkungen in Bezug auf Besoldung getroffen werden. Versorgungsrechtlich kann das Eintrittsalter unterschiedlich sein, Altersteilzeitregelungen unterschiedlich gestaltet etc. .
Beihilferecht kann ebenfalls abweichen.
Also must du dich in das Beamtenrecht des Bundeslandes einarbeiten und mit dem Bund abgleichen.
Man kann bei Bezahlung und Versorgung, Beihilfe verlieren oder gewinnen, nur 1 zu 1 wird die Versetzung nicht ablaufen - die Zeiten sind vorbei.
Beihilferecht kann ebenfalls abweichen.
Also must du dich in das Beamtenrecht des Bundeslandes einarbeiten und mit dem Bund abgleichen.
Man kann bei Bezahlung und Versorgung, Beihilfe verlieren oder gewinnen, nur 1 zu 1 wird die Versetzung nicht ablaufen - die Zeiten sind vorbei.
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Da Thüringen auch auf Erfahrungsstufen bei der Besoldung umgestellt hat- dürfte für die Übernahme der erreichten Stufe wohl kein Problem entstehen. Wenn du die Besoldungstabellen vergleichst Bund u. Thüringen wirst du aber weniger verdienen.
Beihilferechtlich wird eine Anpassung der KV erfolgen - Auswirkungen bei der KV erfragen ob billiger oder teuerer.
Wegen Eigenbehalt, Wahlleistungen etc. must du das Beihilferecht abgleichen. Da wird es auch Abweichungen geben.
Versorgungsrechtlich glaube ich wird es keine Auswirkungen geben.
Im Falle einer Einstellung würde ich mir vor entgültiger Zusage vom zukünftigen Dienstherrn die Einstufung in der Erfahrungsstufe bestätigen lassen, mal die zukünftige Beihilfestelle zur Grundinfo kontakten.
Beihilferechtlich wird eine Anpassung der KV erfolgen - Auswirkungen bei der KV erfragen ob billiger oder teuerer.
Wegen Eigenbehalt, Wahlleistungen etc. must du das Beihilferecht abgleichen. Da wird es auch Abweichungen geben.
Versorgungsrechtlich glaube ich wird es keine Auswirkungen geben.
Im Falle einer Einstellung würde ich mir vor entgültiger Zusage vom zukünftigen Dienstherrn die Einstufung in der Erfahrungsstufe bestätigen lassen, mal die zukünftige Beihilfestelle zur Grundinfo kontakten.
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