Hallo,
Ich melde mich gleich mal mit einer Frage an euch:
Ein Bekannter hat in den USA ein Zippo Barcroft Nr. 1 ersteigert (Tischfeuerzeug, Herstellungsjahr in den Jahren 1937-1939). Der Preis war vierstellig mit einer 1 vorne.
Bei der Einfuhr, Abholung bei der zuständigen Zollstelle, wurde die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), mit Zollgebühr, Höhe ca. 300 Euro) erhoben.
Soweit alles klar.
Die EUSt betrug 19 Prozent, Einwände, dass es sich bei dem Gegenstand nicht (mehr) um ein Gebrauchsgegenstand sondern um ein Sammelgegenstand mit antiquarischen Wert handelt ( Versteuerung mit 7 Prozent EUSt) wurden kategorisch abgelehnt. Mann könne schließlich "Widerspruch" gegen den Steuerbescheid einlegen
Nun meine Frage:
Kann mir jemand mit Angaben anzuwendender Vorschriften/ Musterprozessen oder ähnlichem weiterhelfen, um an die 7% Versteuerung zu gelangen bzw. diese durchzusetzen?
Ich würde mich freuen,
mfg, Theo
Einfuhrumsatzsteuer
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Einfuhrumsatzsteuer
Es ist wohlbekannt, dass Vorurteile am festesten in Herzen verwurzelt sind, deren Boden nie durch Bildung gelockert oder gedüngt wurden:
Sie gedeihen dort so trefflich wie Unkraut zwischen Steinen.......
angebl. nach Charlotte Bronté
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EuSt.
Unter www.zoll.de, rechts Tabelle EZT oneline Anwendung Einfuhr Stichwortverzeichnis!
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Wenn das Feuerzeug von 1937-1939 hergestellt wurde, dann fehlt zur Eigenschaft der Antiquität noch ein paar Jahre. Zolltarifrechtlich sind Antiquitäten mehr als 100 Jahre alt, und das ist hier wohl nicht der Fall.
Ggf. könnte es sich um einen Sammlungsstück von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert handeln. Dafür sind die Hürden aber recht hoch und ich sehe nicht, dass ein Feuerzeug, welches in ähnlicher (gleicher) Bauart heute noch produziert wird, ein geschichtlicher, archäologischer oder völkerkundlicher Wert hat.
Einspruch und erläutern, warum man diesen Wert in dem Feuerzeug sieht.
Ggf. könnte es sich um einen Sammlungsstück von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert handeln. Dafür sind die Hürden aber recht hoch und ich sehe nicht, dass ein Feuerzeug, welches in ähnlicher (gleicher) Bauart heute noch produziert wird, ein geschichtlicher, archäologischer oder völkerkundlicher Wert hat.
Einspruch und erläutern, warum man diesen Wert in dem Feuerzeug sieht.
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Hallo,
ich bedanke mich erst einmal recht herzlich für die bisherigen Antworten.
mfg, Theo
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Hallo zusammen
da ich fest davon ausgehe, dass nach knapp einer Woche zu diesem Thema keine Beiträge mehr erstellt werden, bitte ich den nächsten Moderator bzw.. Administrator, das Thema zu schließen.
Danke an die Antworter aus dem Forum.
mfg, Theo
da ich fest davon ausgehe, dass nach knapp einer Woche zu diesem Thema keine Beiträge mehr erstellt werden, bitte ich den nächsten Moderator bzw.. Administrator, das Thema zu schließen.
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mfg, Theo
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Bzgl. Antiquitäten älter wie 100 Jahre (Tarif 9706 0000 90 9)
Da ist schon seit längeren keine 7% EUST mehr drauf.
Und das Feuerzeug fällt da sowieso nicht darunter.
Und um ein Sammlungsstück von geschichtlichem Wert wird es sich bestimmt auch nicht handeln bzw. der Nachweis dazu sehr schwer zu belegen sein.
Da ist schon seit längeren keine 7% EUST mehr drauf.
Und das Feuerzeug fällt da sowieso nicht darunter.
Und um ein Sammlungsstück von geschichtlichem Wert wird es sich bestimmt auch nicht handeln bzw. der Nachweis dazu sehr schwer zu belegen sein.