Seite 1 von 1
Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 24. Jun 2010, 20:08
von dove
Hallo,
kann jemand sagen wie es mit der Kostenübernahme bei Osteopathie aussieht ?
Und speziell benötigt man eine Überweisung ?
Bei nicht Privatversicherten Angehörigen (Kindern) ?
Danke für eure Antworten.
.
Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 1. Jun 2012, 11:54
von dove
Die Osteopathie ist kein Heilmittel im Sinne der BBhV und somit von der Beihilfe ausgeschlossen.
Im übrigen sind nur ärztlich verordnete Heilmittel beihilfefähig !
Fazit:
Ohne Beihilfeergänzungstarif gehts nimmer !

Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 1. Jun 2012, 13:16
von Klaus
dove hat geschrieben:Hallo,
Bei nicht Privatversicherten Angehörigen (Kindern) ?
.
Falsches Forum. Wir sind hier bei der Beihilfe für Beamte.
Habe aber letztlich eine Werbung der TK gesehen. Die übernehmen die Kosten.
Sollte einmal die Gesundheitsversorgung für Beamte abgeschafft werden, gehen wir alle zur TK. Auch die Fußkranken.
Das wird ein Spareffekt...

Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 3. Jun 2012, 10:14
von dove
Klaus hat geschrieben:
. . .
Falsches Forum.
. . .
Hey Klaus,
keine Kinder ?
Ist das richtige Forum, denn auch für gesetzlich versicherte Kinder übernimmt die Beihilfe einen Anteil der Kosten. Die Beispiele sind manigfaltig, jedoch wie hier zu sehen, begrenzt!
Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 3. Jun 2012, 10:15
von dove
Klaus hat geschrieben:
. . .
Falsches Forum.
. . .
Hey Klaus,
keine Kinder

?
Ist das richtige Forum, denn auch für gesetzlich versicherte Kinder übernimmt die Beihilfe einen Anteil der Kosten. Die Beispiele sind manigfaltig, jedoch wie hier zu sehen, begrenzt!
Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 4. Jun 2012, 12:28
von Klaus
dove hat geschrieben:Die Osteopathie ist kein Heilmittel im Sinne der BBhV und somit von der Beihilfe ausgeschlossen.
Also nochmal: Die TK macht als Gesetzliche Werbung mit der Kostenübernahme von Osteopathie. Der Beamte bekommt das nicht.
Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 4. Jun 2012, 14:05
von Steinbock
Hallo,
welche Behandlung hier gemeint ist, weiß ich nicht.
Allerdings findet man in den Beihilfevorschriften BBhV folgenden Text:
§ 15
Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
(1) Aufwendungen für implantologische Leistungen nach Abschnitt K der Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte sind beihilfefähig bei
d) Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
Grüßle vom Steinbock
Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Verfasst: 4. Jun 2012, 17:48
von Blue Ice Ultra
Steinbock hat geschrieben:Hallo,
welche Behandlung hier gemeint ist, weiß ich nicht.
Allerdings findet man in den Beihilfevorschriften BBhV folgenden Text:
§ 15
Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
(1) Aufwendungen für implantologische Leistungen nach Abschnitt K der Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte sind beihilfefähig bei
d) Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
Grüßle vom Steinbock
Es sind keine Knochenerkrankungen gemeint, sondern dies hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Osteopathi ... ivmedizin)