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Umzugskostenvergütung - auch nach eigener Bewerbung?
Verfasst: 22. Jun 2010, 18:51
von griffel
Hallo,
im Falle einer "Versetzung aus dienstlichen Gründen" sagt das
BUKG eine Umzugskostenvergütung zu.
Ist ein solcher "dienstlicher Grund" auch dann gegeben, wenn die Versetzung erfolgt, nachdem man sich
selbst auf die - zuvor ausgeschriebene - Stelle beworben hat?
griffel
Verfasst: 29. Jun 2010, 17:57
von mephisto
Ich möchte mich dieser Frage anschließen, um ein weiteres Theme mit gleichem Inhalt zu vermeiden.
Bei mir sieht es so aus.
Ich wurde zentral von der OFD eingestellt und an ein Finanzamt x zur Ausbildung geschickt. Danach wurde ich an das FA y in der Pampa versetzt, wo ich jetzt zwei Jahre insg. bin.
Im März habe ich einen Versetzungsantrag an das größte FA Z in der Nähe meiner Heimat gestellt. So wie es aussieht, werde ich dieses Jahr Mitte November dort hin versetzt. Den Bescheid habe ich natürlich noch nicht.
Frage:
Ist man Umzugskostenberechtigt? Also ist diese Versetzung eine aus dienstlichen Gründen. Ich meine Ja, weil es im jetzigen Finanzamt gar keine berufliche Perspektive gibt und ich von einem großen Finanzamt mit allen Möglichkeiten aufs Land (wo niemand hin möchte) versetzt wurde.
Das macht natürlich sehr viel aus und ist auch entscheidend für eine Wohnungssuche. Bis ich von der OFD einen Bescheid erhalte, könnte es noch bis August/September dauern. Wenn ich Umzugskostenerstattungsberechtigt bin, ist das nicht das Problem. Wenn nicht, ist es jedoch ein sehr großes.
Verfasst: 29. Jun 2010, 18:19
von griffel
Ich glaube, mephistos und meine Frage selbst beantworten zu können:
Im
Bundesbeamtengesetz (BBG) heißt es nämlich:
§ 28 Versetzung
...
(2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig ...
Also: Sobald die Versetzung auf eigenen Antrag hin erfolgt, liegen
keine dienstlichen Gründe mehr vor und kann man damit auch keine Umzugskostenvergütung mehr erhalten.
Kleiner
side kick: "umzugskostenberechtigt" ist mephisto natürlich schon ...
griffel
Verfasst: 29. Jun 2010, 18:57
von mephisto
Dagegen spricht jedoch, dass mein Kollege es auch bekommen hat.
Bei ihm war der Sachverhalt jedoch ein wenig anders:
Im Rahmen der Verteilung ist er auch an ein Pampaamt gekommen und hat sich gleich mit der Mittelbehörde in Verbindung gesetzt. Er hat dann auch jemanden gefunden, der an sein Amt mochte und an seinem Wunschamt ist.
Es wurde als Versetzungsantrag gewertet. Er war berechtigt. Fraglich ist nur, wie sehr die Bearbeiterin das bewußt oder unbewußt getan hat.
Aber dann lass ich mich einfach mal überraschen.
Verfasst: 29. Jun 2010, 19:18
von griffel
Mir scheint, dass Behörden mit der Gewährung von Umzugskostenvergütung mitunter durchaus großzügig umgehen (es ist ja nicht ihr eigenes Geld, sondern nur das der Steuerzahler ...) - aber sie sind dazu bei Versetzungen auf privaten Antrag hin eben nicht gesetzlich verpflichtet.
griffel
Verfasst: 30. Jun 2010, 08:03
von Binö
@Vorschreiber
Es gibt auch die "gekürzte" Umzugskostenvergütung!
Ich hab mich vor 7 Jahren beworben...Umzugskosten wurden zugesagt, in dem Sinne war es Privat wollte in die Heimat zurück. Das fiel auf den Beitritt der CZ und PL in die EU! Dienstlich war dies keine Notwendigkeit!
Verfasst: 1. Jul 2010, 12:04
von Mikesch
Mag ja sein, dass ich falsch liege, jedenfalls wurde mir noch nie die Erstattung der Umzugskosten bei eigener Bewerbung verweigert...
Meinung:
Wird ein Dienstposten/Stelle ausgeschrieben, besteht demnach eine dienstliche Notwendigkeit zur Besetzung. Bewerbe ich mich auf diesen Posten und bekomme den Zuschlag, besteht IMHO eben jene dienstliche Notwendigkeit.
Anders mag es sich bei "Postenhuddeleien" verhalten
CU,
Mikesch
Verfasst: 1. Jul 2010, 12:53
von Ossikind
Mikesch hat geschrieben:
Anders mag es sich bei "Postenhuddeleien" verhalten
Mikesch
Sowas gibt es in der Zollverwaltung ?
Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

Verfasst: 1. Jul 2010, 21:04
von leonsucher
Mikesch hat geschrieben: "Postenhuddeleien"
Was nicht passt, wird passend gemacht........................ 8)
Wenn die Stelle dann halt ausgeschrieben werden muss ( meinetwegen auch um Umzugskostenvergütung zu erhalten ) und beide Parteien ( abgebende und aufnehmende Dienststelle ) sich mit dem einen geeigneten/ bevorzugten Bewerber einig sind, werden die merkwürdigsten Anforderungsprofile erfunden.
Überspitzt ausgedrückt wird dem Bewerber empfohlen, seinen Hund grün zu streichen.
Im Anforderungsprofil steht dann " nur Bewerber mit grünem Hund "
Und schon ist man aus dienstlichen Gründen der geeignete Kandidat.....

Verfasst: 2. Jul 2010, 20:33
von mephisto
Ich berichte dann, wenn es soweit ist.