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welche Krankenkasse bei Wechsel zum Landesbeamten ?
Verfasst: 9. Jun 2010, 12:05
von John
Hallo, ich bin momentan als Bundesbeamter bei Telekom, strebe
aber einen Wechsel zur Stadt Hamburg an, das würde ja bedeuten
das ich als Landesbeamter zukünftig tätig wäre.
Meine Frage bezieht sich auf die Krankenkassenzugehörigkeit, momentan
bin ich in der Postbeamtenkrankenkasse B versichert und bin auch sehr
zufrieden mit dieser, was passiert bei einem Wechsel , muss ich mich komplett neu bei einer PKV versichern ?
worauf ist bei einem solchen Krankenkassenwechsel zu achten ?
Danke
John
Verfasst: 10. Jun 2010, 07:49
von Klaus
Du kannst bei der Postbeamtenkasse bleiben. Ich habe hier einen Kollegen von der Telecom. Der ist zu uns an die Uni in Berlin gekommen und immer noch in dieser wohl wirklich sehr günstigen Versicherung. Seine teilzeitbeschäftigte Ehefrau ist dort sogar kostenlos (!) versichert.
Private Krankenversicherung
Verfasst: 5. Sep 2010, 19:34
von Memberman
Hallo
ein Wechsel kann Sinn machen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Wie alt bist du?
Waren in den letzten 10 Jahren besondere Erkrankungen? Unfälle? etc.
Viele Grüße
Sebastian
http://www.bundesbeamte.com
Verfasst: 7. Sep 2010, 16:56
von dove
Danke Memberman,
ich brauch keine Versicherung !

Verfasst: 27. Sep 2010, 16:49
von ulf
aufwandszuschlag von 5,92 EUR bei der Postbeamtenkrankenkasse,bei einer Versetzung zur anderen Behörde.
mfg ulf
Verfasst: 27. Sep 2010, 22:59
von Memberman
dove hat geschrieben:Danke Memberman,
ich brauch keine Versicherung !

"Sie müssen mich fragen, nicht sich, wenn Sie wissen wollen, was ich denke."
Schön wäre es nicht so angeschissen zu werden, sondern vorher mal zu fragen, was meine Intention ist. Wie unseriös wäre es denn, über ein Board Versicherungen zu verkaufen???.....
Verfasst: 28. Sep 2010, 20:05
von dove
Memberman hat geschrieben:dove hat geschrieben:
. . .
Schön wäre es nicht so angeschissen zu werden, sondern vorher mal zu fragen, was meine Intention ist. . . .
Gut gebrüllt Löwe, na dann sehen wir mal weiter . . . 8)