

Moderator: Moderatoren
Ob unmittelbar vor dem Ruhestand eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung besteht, hat (für sich alleine) keine Auswirkung auf die Höhe der Versorgungsbezüge. Teilzeitbeschäftigungen machen sich aber generell beim Ruhegehaltssatz bemerkbar. Zwei Jahre Halbtagsbeschäftigung bringen im Ergebnis genau so viel Prozente wie ein Jahr Vollbeschäftigung.staeffele hat geschrieben:Ist es sinnvoll vor der Pensionierung Vollzeit zu arbeiten!?