Hallo,
angenommen, innerhalb einer Behörde wird ein Beamter vorübergehend mit einer Führungsaufgabe betreut. Er übernimmt somit die Leitung einer Arbeitseinheit mit mehren Beschäftigten. Unter diesen Beschäftigten befindet sich auch der Lebenspartner dieses Beamten, was die meisten wissen. Nun entsteht bei einigen der Eindruck, dass der Leiter den Lebenspartner in allen möglichen Angelegenheiten bevorzugt.
Welche Rechte haben die Beschäftigten? Wie hätte die Behörde mit entsprechenden Beschwerden umzugehen?
Viele Grüße
Florian Hanebüchen
Dienstliche Probleme durch private Beziehung
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- Florian Hanebüchen
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Unabhängig von einer gleichgeschlechtlichen oder hetro Beziehung würde ich immer von mir aus die Versetzung beantragen. Somit kann keiner einem was nachsagen "der wird besser behandelt" "bekommt seinen Urlaub usw."
Zudem lässt sich das private vom dienstlichen besser trennen. Wenns mal zu Hause kracht - geht man sich im Dienst besser aus dem weg
In meiner Zeit im Landesdienst - wurde das in der Behörde sehr genau genommen, gab es auch eine Dienstvereinbarung darüber.
Wenn die Liebe eingeschlagen und es offiziel wurde, sind die beiden in unterschiedliche Abteilungen gesetzt worden.
- wie gesagt finde ich ehrlich einfach besser.
Bei der Kommune wurde es ohne Dienstvereinbarung ebenso gehandhabt.
So wie du es beschrieben hast - ist der Fall wohl im Polizeibereich/Zoll Bund. Mit Sicherheit gibt es eine schriftliche Dienstvereinbarung/Richtlinie darüber. Sollte es diese nicht geben - würde ich sagen kann der Dienstherr zunächst nichts machen. Erst wenn eine Situation auftritt in der die dienstlichen Belange gestört werden - könnte mit Zustimmung von Personalrat eine Versetzung durchführen.
- ist die Frage ob man da nicht lieber selbst aktiv wird
Zudem lässt sich das private vom dienstlichen besser trennen. Wenns mal zu Hause kracht - geht man sich im Dienst besser aus dem weg
In meiner Zeit im Landesdienst - wurde das in der Behörde sehr genau genommen, gab es auch eine Dienstvereinbarung darüber.
Wenn die Liebe eingeschlagen und es offiziel wurde, sind die beiden in unterschiedliche Abteilungen gesetzt worden.
- wie gesagt finde ich ehrlich einfach besser.
Bei der Kommune wurde es ohne Dienstvereinbarung ebenso gehandhabt.
So wie du es beschrieben hast - ist der Fall wohl im Polizeibereich/Zoll Bund. Mit Sicherheit gibt es eine schriftliche Dienstvereinbarung/Richtlinie darüber. Sollte es diese nicht geben - würde ich sagen kann der Dienstherr zunächst nichts machen. Erst wenn eine Situation auftritt in der die dienstlichen Belange gestört werden - könnte mit Zustimmung von Personalrat eine Versetzung durchführen.
- ist die Frage ob man da nicht lieber selbst aktiv wird
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- Florian Hanebüchen
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Hallo registerbeamter,
danke für deine Antwort. Ich hatte es geschlechterneutral formuliert, da es meines Erachtens keinen Unterschied macht, ob es hier um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft geht oder nicht.
Dass es vernünftig wäre, von sich aus einer möglichen Versetzung vorzugreifen, wem sagst du das. Es scheint aber auch Leute zu geben, die sich in dieser Konstellation wohl fühlen. Vielleicht spielt da bei beiden auch eine gewisse Unsicherheit eine Rolle.
Eine Dienstvereinbarung über diesen Fall gibt es nicht. Wenn es aber in anderen Behörden solche Dienstvereinbarungen gibt, würde es mich mal beispielhaft interessieren, wie der entsprechende Passus dort formuliert ist.
Viele Grüße
Florian Hanebüchen
danke für deine Antwort. Ich hatte es geschlechterneutral formuliert, da es meines Erachtens keinen Unterschied macht, ob es hier um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft geht oder nicht.
Dass es vernünftig wäre, von sich aus einer möglichen Versetzung vorzugreifen, wem sagst du das. Es scheint aber auch Leute zu geben, die sich in dieser Konstellation wohl fühlen. Vielleicht spielt da bei beiden auch eine gewisse Unsicherheit eine Rolle.
Eine Dienstvereinbarung über diesen Fall gibt es nicht. Wenn es aber in anderen Behörden solche Dienstvereinbarungen gibt, würde es mich mal beispielhaft interessieren, wie der entsprechende Passus dort formuliert ist.
Viele Grüße
Florian Hanebüchen
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