Entsendung ins Ausland

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chucky
Beiträge: 1
Registriert: 26. Apr 2010, 07:40
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Entsendung ins Ausland

Beitrag von chucky »

Hallo miteinander,

ich habe mal eine Frage bezüglich Entsendung ins Ausland. Ich arbeite derzeit in Berlin und bin Beamter des Bundes. In einem Jahr soll ich für mehrere Jahre ins Ausland entsendet werden. Meine Frage lautet: Was passiert in dieser Zeit mit meiner Wohnung hier in Deutschland?? Muss ich diese kündigen oder gibt es Zuschüsse seitens des Bundes damit ich diese hier halten kann um nach meiner Rückkehr eine Bleibe zu haben. Aber auch das scheint nicht nachvollziehbar, da die Entsendung ja mehrere Monate, ja Jahre dauern kann.

Gibt es Richtlinen die solche Fragen klären?

Viele Grüße und danke für eure Antworten,
chucky :D
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Bei Auslandsverwendung kann es Auslandsdienstbezüge (Auslandszuschlag, Mietzuschuss), Kaufkraftausgleich und Auslandstrennungsgeld geben.

Falls Sie mit dieser Entsendung nicht gerade ein "absoluter Exot" in Ihrer Dienststelle sind, sollten Sie sich an Ihre Personalstelle wenden, damit Ihnen diese einen mindestens groben Überblick über die finanziellen Folgen des Auslandsaufenthaltes gibt. Dann sehen Sie vermutlich, ob sie es sich finanziell leisten können, die bisherige Wohnung (zusätzlich) beizubehalten.

Viele Grüße
Gerda

P.S.
Bei solchen Sachverhalten kommt es nicht selten vor, dass die bisherige Wohnung befristet weiter- oder untervermietet wird.
akista
Beiträge: 1
Registriert: 13. Jun 2010, 14:38
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Beitrag von akista »

Hallo chucky,

aus eigener Erfahrung:
Die ganz zentrale Frage ist: Bist du verheiratet oder nicht?

Bei ja: Herzlichen Glückwunsch - das lohnt sich auch finanziell.
Bei nein: Deine Entscheidung, ob du dir den Luxus einer Zweitwohnung gönnst.

Wenn du nicht verheiratet bist (mein Fall), dann solltest du am neuen Dienstort erfragen, wo dein Mietspiegel liegt. Können die dir sagen.
Danach gilt folgende Regelung: Du trägst 18% deines Bruttomonatsgehalts als Miteigenanteil selbst. Von allem was diese 18% übersteigt, trägst du 10%. Ist diese Summe größer als 22% deines Bruttomontagehalts, dann trägst du max. diese 22%.
Für die Inlandswohnung gibt es nichts, außer eine UKV (bei mehr als 2 Jahren Wechsel).

Außerdem erhälst du einen Auslandszuschlag. Dazu gibt es seit 1.7. komplett neue Regelungen. Wichtig ist hier ebenfalls dein Bruttomonatsgehalt (nicht mehr deine Besoldungsstufe) und der Ort, an den du wechselt.

Und nicht vergessen: Falls du in einer Obersten Bundesbehörde arbeitest, fällt dein OBB-Zuschlag idR im Ausland weg.

Weitere Infos bei Bedarf.
Theodor_B
Beiträge: 1
Registriert: 7. Jan 2011, 14:37
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Sprachen

Beitrag von Theodor_B »

Hallo,

hab' mal ne Frage zu den Sprachen. Wie flüssig sollten die denn sein, wenn man in ein englischsprachiges oder französischsprachiges Land geschickt wird?

Es wird sicherlich auch von der einzelnen Stelle abhängen. Meint ihr, Englisch B2 oder C1 ist ausreichend? Wie siehts mit franz.-Kenntnissen aus?

Habe gehört, dass das AA auch einen Sprachtest macht. Kennt jemand dessen Niveau?

Gruß
Theodor
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