Zus. Versicherung zu Beihilfe + priv.KV gesucht

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ehemaliger User

Zus. Versicherung zu Beihilfe + priv.KV gesucht

Beitrag von ehemaliger User »

Ich erlebe immer häufiger, dass trotz der Kombination aus Beihilfe plus priv. Krankenversicherung, viele Arztkosten an mir hängenbleiben.

Gibt es für solche "Zahlungslücken" eine Zusatzversicherung? Wenn ja, wo und wie? - Gemeint ist aber nicht ein Wechsel meiner privaten KV, um eine 100% Abdeckung zu erreichen!!!
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Diese Tarife nennen sich Beihilfeeränzungstarife.
ehemaliger User

Das scheint noch nicht das zu sein, was ich suche

Beitrag von ehemaliger User »

Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe mal nach Beihilfeergänzungstarifen gegoogelt. Habe hier aber nicht das gefunden, was ich suche. Ich versuche nochmal, genauer zu beschreiben:

Ich habe einen Beihilfeanspruch von 70%.
Außerdem bin ich freiwillig versichert, und zwar in der Postbeamtenkrankenkasse, die im Gegensatz zu anderen Versicherungen nur den 1,9fachen GOÄ-Satz erstattet und auch ansonsten vom Leistungsumfang her oft eingeschränkt ist.

Deshalb habe ich oft Kosten, auf denen ich sitzenbleibe.

Ich möchte aber NICHT aus der Postbeamtenkrankenkasse heraus, sondern suche nur eine Versicherung für die Restkosten.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Eine solche Versicherung gibt es nicht.

Verhandel mit den Ärzten und sage, dass Du nur den 1,9-Prozent-Satz erstattet bekommst. Das ist ja immer noch mehr als bei einem Kassenpatienten.

Für alle, die in einem Bundeland arbeiten, das eine Kostendämpfungspauschale oder Praxisgebür (in Berlin beides) erhebt:

Diese Kosten sind nicht versicherbar
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Postbeamtenkrankenkasse ist nicht schlecht. Ich habe hier einen ehemaligen Postbeamten als Kollegen, der seine in Teilzeit beschäftigte Ehefrau dort kostenlos (!) mit versichern kann.

Schön, wenn die PKV den 1,9-Prozent-Satz flächendeckend zurchsetzen könnte. Das würde Kosten sparen und den Anstieg der Beiträge in Grenzen halten. Schließlich haben wir ja hier die Kopfpauschale schon immer gehabt, mit allen Nachteilen für die unteren Einkommensgruppen.
ehemaliger User

Verhandeln mit den Ärzten???

Beitrag von ehemaliger User »

Wenn ich hier zu einem Arzt komme, ist meist das Erste, was verlangt wird, die Unterschrift unter eine Erklärung, dass der Arzt die Sätze der Post B nicht akzeptiert, und dass der Patient sich verpflichtet, den Rest selbst zu tragen. Für den 1,9fachen Satz haben die Ärzte kein Verständnis, und verhandelt wird grundsätzlich nicht, da lachen die einen höchstens aus - man kann ja wieder gehen, wenns einem nicht paßt. Da ich 3 Kinder habe, ist das Ganze ziemlich kostenintensiv... Außerdem sind die Leistungen in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt worden. Wenn ich die letzte Zeit betrachte, habe ich auf 1000 Euro Arztkosten Selbstbehalte zwischen 100 und 200 Euro - und da war jetzt kein Zahn- oder Brillenkram dabei oder Massagen oder andere zuzahlungspflichtige Sachen.
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Hmm, hört sich nicht gut an. Wie machen denn die Ärzte das bei dem Basistarif? Da wird meines Wissens nach nur 1,8 erstattet.

Darf ein Arzt einen überhaupt so einfach wegschicken bzw. die Behandlung verweigern? Ich denke mal, nein. Also bitte nichts unterschreiben.
ehemaliger User

Selbstzahler

Beitrag von ehemaliger User »

Zwischen dem Arzt und mir kommt, soweit ich weiß, ein privatrechtlicher Vertrag zustande (oder eben auch nicht), weil Beihilfeberechtigte nicht als Vesicherte, sondern als Selbstzahler gelten. Außer im Notfall ist der Arzt also zu nichts verpflichtet, oder kennt jemand eine andere Rechtsgrundlage? Auf die würde ich mich dann gern berufen...
Liebe Grüße
rumpel
Klaus
Beiträge: 460
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Beitrag von Klaus »

Behandlungspflicht gibt es wohl nur im Notfall. Aber, wenn die Postbeamtenkrankenkasse nur das 1,9fache erstattet, warum kann man dann mit dem Arzt nicht reden?

Vielleicht gibt es hier noch andere User, die davon betroffen sind. Sonst werde ich mal meinen Kollegen ansprechen und fragen, wie er das handelt.
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Probleme mit den Abrechnungen ( 2 x 50 % ) hatte ich kaum.

Leider wurde von der PKV trotz Beihilfeergänzungstarif bei Zahnersatz auch nicht Alles übernommen.
Von 3 abgerechneten Kronen ( Keramikverblendung ) bin ich geldmäßig auf einer sitzengeblieben so dass ich die 4. Krone gar nicht mehr hab verblenden lassen.
Auch ein mögliches Implantat werde ich mir verkneifen.

Sonstige Erstattungen laufen bei mir zwischen 1,8 - 2,3 fachem Satz problemlos, darüber ist in begründeten Ausnahmefällen laut Liste bis 3,5 facher Satz möglich.
Allerdings muß man sagen, dass die Ärzte das wissen und grundsätzlich beim Wort " Privat " den zulässigen Höchstsatz ( 2,3 ) anrechnen.
Bei Kassenpatienten ist wohl bei 1,8 fach Schluß.

Bei der Beihilfe versenke ich auch regelmäßig 300 - 400 € pro Jahr.
Praxisgebühren + nicht verschreibungsfähige/ pflichtige Arzneimittel bzw. mehrfache Eigenbehalte von 5 € usw.

Da dies trotzdem deutlich unter meiner steuerlichen Zumutbarkeitsgrenze liegt, gibts auch bei Lohnsteuerausgleich nichts gegenzurechnen.

Das Geld ist weg bzw. eine echte Vollversicherung ( falls angeboten ) ist auch gar nicht bezahlbar.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Habe gerade mit einer Kollegin gesprochen, die auch in der Postbeamtenkrankenkasse versichert ist. Die handeln das wie folgt:

Wenn der Arzt mit 2,3fachen- Satz abrechnen will, muss er eine Begründung dazu schreiben. Dann akzeptiert und erstattet diese Versicherung das in der Regel auch.

Vielleicht als kleiner Tipp.

Ansonsten stimmt das schon. Die Postversicherung ist äußerst penibel bei der Prüfung von Abrechnungen. Da dürfen beispielsweise bestimmte Behandlungen nicht nebeneinander abgerechnet werden.

War mir neu. Sowas hat meine PKV (DBV) noch nie moniert.
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