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Wiederholung der Probezeit

Verfasst: 10. Apr 2010, 16:42
von just_me
Hallo,
mich würde es interessieren, ob man die Probezeit nochmal wiederholen kann? Kennt sich da jemand aus?

Angenommen jemand aus dem mittleren Dienst hat sich [b]nicht [/b]bewährt und er wird nach Ablauf der zweijährigen Probezeit nicht übernommen. Besteht nun die Möglichkeit die zweijährige Probezeit beim selben Dienstherren (aber bei einer anderen Behörde) oder bei einem anderne Dienstherren zu wiederholen.

Danke für die Antworten.
just_mw

Verfasst: 11. Apr 2010, 15:46
von Columbus
Naja was heißt wiederholen. Die Probezeit kann in NRW gem. § 14 IV LBG NRW verlängert werden.

Verfasst: 11. Apr 2010, 16:58
von just_me
Angenommen die Probezeit wird verlängert und die Nichteignung wird festgestellt. Kann man sich denn im mittleren Dienst nirgends wo mehr bewerben? Sprich ist bei einer Nichteignung der Zug für immer abgefahren?