Fragen zum Beamtentum :)

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Elhrim
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Fragen zum Beamtentum :)

Beitrag von Elhrim »

Hallo liebe User,

ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt!

Ich bin Beamter auf Widerruf im mittleren-nichttechnischen Dienst.

Nun habe ich folgende Fragen:

Ich war beim Amtsarzt und muss ja wohl noch ein zweites Mal. Das erste Mal zur Einstellung und dann nochmal zur Verbeamtung auf Lebenszeit!

Wie ist es denn nun, wenn ich auf Lebenszeit verbeamtet bin und mich entscheide, wenn mein Dienstherr es gestattet, die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst anzugehen. Verliere ich damit meine "Planstelle" also ich meine, müsste ich mich nochmal einer Amtarzt kontrolle nach den 3 Jahren unterziehen? Und was wäre, wenn dieser dann sagen würde, ich sei nicht geeignet? Wäre ich dann arbeitslos? Da wieder Beamter auf Widerruf? Oder wäre ich dann in einem anderen Status oder könnte dann doch wieder den Dienst im mittleren Segment wahrnehmen?!

Mir ist bewusst, dass in der Ausbildung zum gehobenen Dienst ich dann keine Anwärterbezüge erhalten würde sondern das volle Gehalt meiner A6 bzw. A7 stelle eben.

Ich habe gelesen, es ist möglich in den gehobenen Dienst ohne Prüfung aufzusteigen aber mit eingeschränkter Laufbahn... was wäre das? A9 ? Oder dann doch schon A10 ?! Und was wäre so ein Beispiel ? :)

Dann habe ich noch eine Frage zum Amtsarzt also auch PKV allgemein, mir ist bewusst, dass dort alle Angaben wahrheitsgemäß sein müssen. Aber wie ist mit Diagnosen die der Arzt z. B. nie dem Patienten mitgeteilt hat? Sowas gibts ja(auch schon gelesen), dass der Arzt nur sagt... joah, machen sie mal bissel Sport oder Physiotherapie, schauen sie aufs Essen oder sowas? Das könnte man dann ja weder bei der PKV noch beim AA angeben...(also z. B. Physio schon, aber keine Erkranung etc.) somit hätte man auch keine Diagnose verschwiegen? :O Ich würde ungern, wegen "Bertrugs" die Pkv oder den Beamtenstatus verlieren. Wenn man etwas vergessen hat, aber sonst alle Angaben korrekt sind ist das doch okay? Ich meine wer kennt die ganzen Wehwechen der letzten 3 -5 Jahren O_o die einen nicht mehr belasten oder ausgeheilt sind und damit... aus der Sicht aus dem Sinn? :O Ich denke wenn man nichts gravierendes vergisst, gehts ?!

An und für sich freue ich mich, dass ich gewechselt habe und der jetzige Job macht mir viel Spaß mit allen Vor- und Nachteilen :)

Ich bedanke mich im Voraus fürs lesen und ggfs. auch fürs Antworten.

Langer Text ich weiß :oops:

Euer

Elhrim :D
Zuletzt geändert von Elhrim am 1. Apr 2010, 16:16, insgesamt 2-mal geändert.
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leonsucher
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Re: Fragen zum Beamtentum :)

Beitrag von leonsucher »

Elhrim hat geschrieben: Ich habe gelesen, es ist möglich in den gehobenen Dienst ohne Prüfung aufzusteigen aber mit eingeschränkter Laufbahn... was wäre das? A9 ? Oder dann doch schon A10 ?! Und was wäre so ein Beispiel ? :)
Das nennt sich Praxisaufstieg und dürfte bis A11 möglich sein.
Und soweit ich weiss, muß im Aufstiegsverfahren die alte Stelle freigehalten werden bzw. die neue Stelle schon vorhanden sein.
Zu den anderen Sachen kann ich konkret nichts sagen, da ich es bei Landesbehörden nicht speziell kenne und von Bundesbehörden sogar untereinander abweichend ist.
Zuletzt geändert von leonsucher am 2. Apr 2010, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
alexxag
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Beitrag von alexxag »

Es kommt darauf an, wie du deinen "Aufstieg" planst....

1. Es gibt die Möglichkeit sich neu zu bewerben. Dafür muss man sich aus dem "alten" Beamtenverhältnis entlassen lassen, mit der Gefahr, dass man bei nicht bestandener Prüfung vor dem nichts steht und während der Ausbildung die Anwärterbezüge erhält. Da hätte man dann jedoch nicht einen zu enormen Zeitverlust. Eine Kollegin hatte das bei mir gemacht, weil ihr die personalbearbeitende Stelle gesagt hat, dass sie mind. 10-15 Jahre auf einen Aufstieg warten müsse.


2. Es gibt den Aufstieg in den gehobenen Dienst. Ich weiß nicht, wie reichlich die Stellen bei euch sind, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass du eine ganze Weile im mittleren Dienst bleiben wirst, bis du (wenn überhaupt) die Möglichkeit des Aufstieges bekommst. Das läuft i.d.R. über ein Auswahlverfahren und manche Kriterien sind da sehr fragwürdig! ;)
Bei diesem Aufstieg bekommst du weiterhin deine normale Besoldungsstufe und es wird dir für den Fall des Falles eine Stelle im mittleren Dienst freigehalten. Aber du hast da keinen Anspruch auf einen bestimmten Ort bzw. auf deinen alten Arbeitsplatz (zumindestens als Bundes-/Landesbeamtin).

In unserer Bundesbehörde wurde auf eine erneute Untersuchung bei der Verbeamtung auf Lebenszeit verzichtet. Muss aber nicht überall so sein! ;)
Elhrim
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Re: Fragen zum Beamtentum :)

Beitrag von Elhrim »

Vielen Dank für die raschen Antworten, dennoch habe ich nochmal ein paar Fragen :-) bzw. ich merke, dass ich wohl alles nicht so einfach :P

leonsucher hat geschrieben: Das nennt sich Praxisaufstieg und dürfte bis A11 möglich sein.
http://www.gdba.de/aktuelles/beamte_akt ... rdnung.htm

Wenn ich diese Seite richtig verstehe, dann wäre der gehobene Dienst ohne Einschränkung nutzbar? Egal ob Praxis- oder Ausbildungsaufstieg?

alexxag hat geschrieben:1. Es gibt die Möglichkeit sich neu zu bewerben. Dafür muss man sich aus dem "alten" Beamtenverhältnis entlassen lassen, mit der Gefahr, dass man bei nicht bestandener Prüfung vor dem nichts steht und während der Ausbildung die Anwärterbezüge erhält. Da hätte man dann jedoch nicht einen zu enormen Zeitverlust. Eine Kollegin hatte das bei mir gemacht, weil ihr die personalbearbeitende Stelle gesagt hat, dass sie mind. 10-15 Jahre auf einen Aufstieg warten müsse.
Mir wurde gesagt nach der erfolgreichen Prfüfung zum Beamten im mtl. Dienst könnte man mit vollem Gehalt die Ausbildung im gehb. D. machen? Bzw. wenn ich die gehb. Prüfung dann nicht schaffe, dann sitze ich auf der Straße oder wie? :D <- ich denke, dass ist dann der Ausbildungsaufstieg ?
alexxag hat geschrieben:2. Es gibt den Aufstieg in den gehobenen Dienst. Ich weiß nicht, wie reichlich die Stellen bei euch sind, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass du eine ganze Weile im mittleren Dienst bleiben wirst, bis du (wenn überhaupt) die Möglichkeit des Aufstieges bekommst. Das läuft i.d.R. über ein Auswahlverfahren und manche Kriterien sind da sehr fragwürdig! Wink
Bei diesem Aufstieg bekommst du weiterhin deine normale Besoldungsstufe und es wird dir für den Fall des Falles eine Stelle im mittleren Dienst freigehalten. Aber du hast da keinen Anspruch auf einen bestimmten Ort bzw. auf deinen alten Arbeitsplatz (zumindestens als Bundes-/Landesbeamtin).
Das dürfte dann dieser Praxisaufstieg sein? Der auch erst ab einem hohen Alter geht?

Ich dachte ich frage eben mal nach, wie meine Karrierechancen außerhalb des geplanten Weges aussehen^^.

Ich wünsche euch frohe Ostern :D
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