mittlerer Steuerdienst: dienstliche Verwendung?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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El Pocho
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mittlerer Steuerdienst: dienstliche Verwendung?

Beitrag von El Pocho »

Hallo,
ich habe heute eine Einstellungszusage für die Ausbildung im mittleren Steuerdienst bekommen. Mit dabei eine vorgefertigte Erklärung, dass ich bei Übernahme mich für mind. 5 Jahre für die Dienstsitze Bonn oder Saarlouis verpflichten soll.
Die eigentliche Stellenausschreibung war eigentlich für Berlin/Brandenburg (Schwedt). Beim mündlichen Auswahlverfahren wurden erstmals alle 4 Ämter genannt und prompt sollten wir eine Art Reihenfolge erstellen, wo wir am liebsten nach der Ausbildung arbeiten wollen. Meine Reihenfolge war 1. Berlin, 2. Schwedt, 3. Bonn, 4. Saarlouis.
Wie kann es nun sein, dass ich mich nun für Bonn bzw. Saarlouis für 5 Jahre verpflichten soll? Gibt es eine Möglichkeit nach der Ausbildung aus dieser Erklärung wieder rauszukommen? Inwieweit kann der Staat dann mit mir machen was er will?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

MfG El Pocho
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Herr Löhlein
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Beitrag von Herr Löhlein »

Ich denke, daß du hier als Anwärter im Bundesdienst eingestellt wirst. Dabei mußt du Dir immer vor Augen halten, das ein Bundesbeamter bei der Einstellung bereits die generelle Versetzungsbereitschaft im gesamten Bundesgebiet erklärt.

In der Tat hast du relativ wenig Möglichkeiten, dem System zu entkommen.

Als Landesbeamter besteht nur die Möglichkeit, dich in deinem Bundesland zu versetzen. Hier hast du also einen relativen Schutz.
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Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
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