Ich habe neben meinen Versorgungsansprüchen als Berufsbeamter auch noch Rentenansprüche aus der Deutschen RV.
Wenn Versorgungs- und Rentenansprüche bestehen, gibt es ja einen Höchstbetrag, den Versorgung + Rente nicht übersteigen dürfen.
Irgendwo habe ich gelesen, dass dieser Höchstbetrag der Betrag ist, den ein Beamter als Versorgung erhalten würde, wenn er vom 17. Lebensjahr an durchgehend als Beamter bis zum 65. Lebensjahr tätig war - also 75 % der letzten Brutto-Dienstbezüge.
Wie sieht es aber mit der mittlerweile "abgeschmolzenen" Pension aus. Es sind ja keine 75 % mehr, sondern nur noch 71,75 %. Das heißt also, wäre bei der Versorgungs-Höchstbetragsberechnung jetzt die 71,75 zugrunde zu legen.
Und wie würde gerechnet, wenn ein Beamter infolge Dienstunfähigkeit vorzeitig ausscheiden muß? Welcher Höchstbetrag wird dann zugrund gelegt? Auch der maximal erreichbare - also 75 bzw. 71,75 oder ...?
Ich habe verschiedene "Fachleute" befragt und verschiedene Antworten erhalten und weiß jetzt echt nicht mehr, was richtig und falsch ist.
Für euere Antworten im Voraus herzlichen Dank.
Versorgungsbezüge u. Rente - Höchstbetragsberechnung
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