Moinsen,
die Beitragsrückerstattung ist kein Einkommen, sie mindert die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben.
Diese unterliegen Höchstgrenzen und sind in 3 Bereiche gegliedert.
Wer nicht gerade zu den armen Schluckern der allein verdienenden Familienväter gehört, für den hat die Beitragsrückerstattung wenig, in meinem Fall z.B. keine Auswirkungen.
Auf jeden Fall ist die Rückerstattung immer Höher, als das, was man evtl. mehr an Steuern zahlen muss. Ausrechnen sollte man aber auf jeden Fall, ab wann es sich lohnt, keine Rechnungen einzureichen.
cu,
Mikesch
Beihilfe - Allgemeine Fragen
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