Seite 1 von 1

Telearbeit

Verfasst: 6. Feb 2010, 20:35
von Mean Streak
Hallo liebe Leute,
habe mal eine Frage zur alternierenden Telearbeit. Gibt es irgenwo in Deutschland eine Dienstelle, die zusätzlich zu dem Erlaß des Ministers noch weitere Kriterien "erlassen" hat. Bei uns ist das HZA der Meinung, dass noch weitere Punkte des Telearbeiters erfüllt werden müssen um in den Genuß zu kommen. Hier möchte man gerne noch eine eigene Schwerbehinderung mit mindestens 50% oder einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 1 oder ein Kind bis zum 18. Lebensjahr.
Selbst Telearbeiter, die bisher einen Telearbeitsplatz hatten und nun nach einem Jahr eine Verlängerung beantragt haben, ist diese Verlängerung aus oben beschriebenen Gründen abgelehnt worden.
Ein Kollege hat sich schon anwaltliche Hilfe genommen. Würde mich über
Antworten sehr freuen.
Gruß Henry

Nochmals

Verfasst: 2. Mär 2010, 16:38
von Mean Streak
Hallo Freunde,
ist es wirklich so schwer mir auf eine Frage zu antworten. Bei uns soll im Mai eine neue Dienstvereinbarung zwischen Dienststelle und Personalrat gefertigt werden. Hätte doch nur gerne mal gewusst, wie diese bei Euren Dienststellen aussehen. Ist doch nun unter Kollegen wirklich nicht zuviel verlangt, oder etwas doch?
Gruß mit der Bitte um Antworten
:?: :?: :?:

Verfasst: 3. Mär 2010, 10:19
von Gerda Schwäbel
Im Bereich des Zolls habe ich keinerlei Erfahrung, aber da sich bisher kein Insider geäußert hat:

Die Dienstvereinbarungen, die ich kenne haben verlangen zum Stichwort "Teilnahmevoaraussetzungen" unter anderem
"eine besondere persönliche Situation, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger".

Das halte ich auch für zwingend, ich kann doch niemendem aus Lust und Laune ein zweites Arbeitszimmer einrichten und mich an den Kosten des Unterhalts beteiligen, ohne dass ich die zusätzlich entstehenden Kosten wenigstens als Sozialleistung begründen kann (wenn sie schon nicht dienstlich notwendig sind). Das wäre doch ansonsten ein gefundenes Fressen für den Bundesrechnungshof und dessen Publikationen über angebliche Verschwendungen.

M. E. ist eine Dienstvereinbarung zur Telearbeit generell und auch mit derartigen Forderungen unerlässlich.
Viele Grüße
Gerda