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Keine Bezüge weil Elternzeit in den Sommerferien endet?

Verfasst: 6. Feb 2010, 16:47
von gast35
Ich (Beamtin auf Probe mit voller Stelle) bin schwanger und der voraussichtliche Geburtstermin ist der 13.08.2010. Ich möchte ein Jahr in Elternzeit gehen und danach wieder eine volle Stelle antreten, dieses Jahr endet entsprechend des Geburtstermins Mitte August in den Sommerferien 2011. Die Ferien gehen bis zum 06.09.2011, es bleiben also ca. 25 Tage bis Schulbeginn, in denen ich kein Elterngeld mehr erhalte. Bekomme ich dann schon wieder Bezüge - in den Ferien kann ich ja nicht zur Arbeit antreten- oder muss ich dann einen knappen Monat ganz ohne Geld überbrücken?

Über Antworten auf meine Frage würde ich mich freuen!

Verfasst: 8. Feb 2010, 14:46
von Admin
Bist Du Lehrerin?
Hast Du noch Resturlaub von vor der Elternzeit?

Verfasst: 8. Feb 2010, 15:09
von gast35
Ja, ich bin Lehrerin am Gymnasium. Resturlaub gibt es daher nicht?!

Verfasst: 12. Feb 2010, 20:10
von Gerda Schwäbel
Der Bezügeanspruch besteht ab dem Tag nach dem Ende der Elternzeit (=Beurlaubung unter Wegfall der Bezüge). Der Anspruch ist unabhängig vom Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Dienstes.

Viele Grüße
Gerda