Pensionierung

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Cevorion
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Pensionierung

Beitrag von Cevorion »

Hallo!
Ich bin seit fast zwei Jahren krank geschrieben, 41 Jahre alt, mittlerer Dienst.
Bis heute hat man mich nicht zum Betriebsarzt geschickt. Ich weiss es nicht genau, aber ich denke der Dienstherr ist nach einer gewissen Zeit verpflichtet, meine Dienstunfähigleit vom Betriebsarzt checken zu lassen.
Letztes Jahr habe ich eine Kur beantragt. Zum Genehmigen der Kur musste ich zum Betriebsarzt.
Aus der Kur als dienstunfähig entlassen, war ich dann wieder bei meinem Arzt vorstellig, der eine weitere, bis heute Dienstunfähigkeit bescheinigt. Und aus seiner Sicht, wie auch aus der Sicht des Kurartzes, ist eine Dienstfähigkeit nicht mehr gegeben.

Ich warte nun täglich auf den Besuch/Einladung beim Betriebsarzt in der Hoffnung, endlich in Pension gehen zu können.

Meine Frage ist, kann man als Beamter mit 41 Jahren einen Antrag beim Dienstherrn stellen?
Was könnte der Grund sein, dass man nicht in Pension sehen will?

Was fällt Euch dazu ein? :?:

Ich bin leicht bis schwer verzweifelt....
Gerda Schwäbel
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Re: Pensionierung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Cevorion hat geschrieben:Ich bin leicht bis schwer verzweifelt....
Dann empfehle ich dringend einen Anruf bei der Personalstelle. Die kann wahrscheinlich einen Grund dafür nennen.

Meine Glaskugel hat sich zu der Frage nicht geäußert, ich kann daher nur spekulieren:

- die Personalstelle steckt bis zum Hals in anderen Arbeiten,
- man hat Hoffnung, dass Sie nicht wirklich dauernd dienstunfähig sind,
- man will Ihnen etwas Gutes tun (Besoldung wird deutlich höher sein als die Versorgung; vielleicht ist die letzte Beförderung noch nicht ruhegehaltsfähig ...)

Viele Grüße
Gerda
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Ossikind
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Re: Pensionierung

Beitrag von Ossikind »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: - man will Ihnen etwas Gutes tun (Besoldung wird deutlich höher sein als die Versorgung
Genau so ist es.
Wie kann man wollen, das man frühpensioniert wird, wenn es doch auch (noch) durch Krankschreibung geht.
Sie sagten ja, die P-Stelle hat sich noch nicht gemeldet.
Kopfschüttel.... :roll:
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Zollkodex-Ritter
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Re: Pensionierung

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:
Cevorion hat geschrieben:Ich bin leicht bis schwer verzweifelt....
Dann empfehle ich dringend einen Anruf bei der Personalstelle. Die kann wahrscheinlich einen Grund dafür nennen.
... und schlafende Hunde wecken.... :roll:
Gerda Schwäbel
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Re: Pensionierung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:... und schlafende Hunde wecken.... :roll:
Wenn jemand wegen Unwissenheit im Zustand der Verzweiflung ist, dann sollte er/sie sich schlau machen, also nachfragen. Das hilft unter Umständen gegen verzweiflungsbedingte Kurzschlusshandlungen.

Falls dieser Rat bei Ihnen tatsächlich ein Augenrollen hervorruft, dann sollten Sie den Beitrag von Cevorion und meine Antwort nochmals ganz langsam und Wort für Wort bis zum Ende durchlesen und durch den Kopf gehen lassen.

Viele Grüße
Gerda
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Ein Beamter kann Jederzeit einen Antrag auf Pensionierung stellen, wenn er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sieht, seinen Dienst zu versehen.

Ich rate von einem solchen Schritt jedoch ab. 100 Prozent Gehalt und krank sein ist doch besser als die (wahrscheinliche) Mindestpension und krank sein. Davon musst Du nämlich noch Deine KV/ PV- Beiträge zahlen. Steuern. Und Miete, Strom, GEZ u.s.w. Dann bist Du schnell auf Hartz IV- Niveau oder darunter.

Deine Dienstbehörde muss Dich zum Amtsarzt schicken. Der muss dauernde Dienstunfähigkeit feststellen. Dann wirst Du in den Ruhestand versetzt.

Solltest Du aber finanziell unabhängig sein (Erbschaft, Lottogewinn, reiche Frau) und die ewige Krankschreiberei nervt Dich, dann kannst du natürlich einen Antrag stellen (s.o.).
Cevorion
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Beitrag von Cevorion »

Danke für Eure Antworten.

Wer weiss denn, ab wann ich wieder was zur Pension dazu verdienen darf?
Und wieviel?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Cevorion hat geschrieben: Wer weiss denn, ab wann ich wieder was zur Pension dazu verdienen darf?
Und wieviel?
Bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze die Differenz zwischen Pension und Deinem alten Gehalt.
Cevorion
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Beitrag von Cevorion »

Könntest Du dazu eine Quellenangabe nennen?
Und ab wann, sofort? Oder gibt es eine zeitliche Sperre?
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Cevorion hat geschrieben:Könntest Du dazu eine Quellenangabe nennen?
Und ab wann, sofort? Oder gibt es eine zeitliche Sperre?
Geregelt ist das in § 53 Abs. 2 Nummer 3 Beamtenversorgungsgesetz. Wenn man das gelesen und verstanden hat (ich brauche immer wieder mehrere Anläufe), dann stellt man fest, dass die von Klaus beschriebene Verdienstgrenze für Versorgungsempfänger gilt, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben.
Bei dem hier vorliegenden Sachverhalt ist die Höchstgrenze m. E. 400,- € höher als die höchstmöglichen Versorgungsbezüge aus dieser Besoldungsgruppe. Der Jahresbetrag dieses Höchstbetrages ist dann nochmal 800,- € höher als die Summe dieser einzelnen Monatshöchstbeträge.

Und das gilt ab dem ersten Monat des Ruhestandes.

Viele Grüße
Gerda
Franz aus den Bergen
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Beitrag von Franz aus den Bergen »

hallo klaus,
ein beamter kann keinen pensionierungsantrag mehr stellen. das hat sich geändert.
mfg
franz
Es gibt jene Personen mit minderer Intelligenz wie Premierminister und dergleichen,...
aus "Der Alte Mann und Mr. Smith" von Peter Ustinov
Cevorion
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Beitrag von Cevorion »

Wie schön, dass sich Franz und Klaus schon mal einig sind *Achtung :wink: Ironie*

Aber mal ernsthaft, ohne Quellenangaben kann ich auch den Busfahrer fragen.

Verzeiht meinen Humor, aber wenn man solange zu Hause ist....tja, dann wird man wohl so... :?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Also, ich weiß nicht, wo das stehen sollte, dass ein Beamter seinen Dienstherrn nicht mitteilen dürfe, dass er sich selbst für dauernd dienstunfähig hält.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht muss der Dienstherr umgehend reagieren und eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen. Warum sollte das verboten sein? Das beschleunigt doch sogar das Verfahren und das ist doch letztlich auch im Interesse der Dienststelle. Denn wenn ein Beamter in den Ruhestand versetzt wird, ist die Stelle wieder frei und besetzbar.
christian NRW
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Beitrag von christian NRW »

Einfach so weiter laufen lassen, irgendwann reichts denen.
PS Vorzeitiger Ruhestand ist wie ein 6 im Lotto
Cevorion
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Beitrag von Cevorion »

Natürlich darf ich denen bei jedem Anruf mitteilen, dass weitere Dienstfähigkeit auszuschliessen ist. Da mir das der Arzt bei jedem Besuch auch immer wieder sagt.

Einen Kollegen hatte ich auch mal per Mail gefragt, der meinte dann nur oberflächlich: "Ich solle ruhig bleiben, alles so weiterlaufen lassen, sonst geht das am Ende nach hinten los."
Als ich dann fragte, was könne denn nach hinten los gehen, da kam keine Antwort mehr.

Vorruhestand - ein 6er im Lotto? Ja, das sehe ich fast auch so. Nur die derzeitige Situation scheint mir finanziell näher am LottoGewinn zu sein, als ein Vorruhestand.
A b e r die Lebensqualität ist deutlich eingeschränkt.
Ich meine, könnt Ihr Euch vorstellen, Bekannten ,Nachbarn, Freunden zu erzählen: Ich bin seit zwei Jahren zu Hause, kassiere meine vollen Bezüge und warte einfach ab. Und freue mich aber auch auf den Ruhestand, dann kann ich mit meiner Zeit wenigstens "offiziell" wieder was anfangen.
Das ständige abchecken der Post, nachsehen am Telefon, ob sich jemand von der Peronalverwaltung gemeldet hat.... Es ist mit den Jahren nicht mehr wirklich schön, glaubt mir das.
Geld ist nicht alles, Geld ist vieles...
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