Hallo,
ich habe zwei Kinder (7 und 9), bin seit 5 Jahren aus fam. Gründen beurlaubt. Insgesamt kann ich mich 12 Jahre beurlauben lassen, würde aber schon jetzt gerne wieder in Teilzeit arbeiten.
Mein Abeitgeber meinte das wäre möglich, allerdings müsste ich mind. 50%,also 20,5 Std/Wo arbeiten.
Ich habe mich jetzt ein bisschen schlau gemacht und auch was gefunden:
Anscheinend kann man, wenn man die vollen 12 Jahre Beurlaubung noch nicht ganz in Anspruch genommen hat, auch weniger als 50% arbeiten. Das ganze würde dann noch meine übrigen 7 Jahre gehen.
Kann mir jemand sagen ob das so wirklich stimmt? Vielleicht gibt es hier im Forum ja auch jemanden, bei dem das so geht! Würde mich sehr über Antworten freuen!
Liebe Grüße
Sylvie
Teilzeit -auch mit weniger als 50% möglich (Ba-Wü Kommune)
Moderator: Moderatoren
Titel:
@sylvie39
Dein Problem möcht ich gern haben, meine Kinder sind im Alter deiner...
Ich bin 40h am dienen pro Woche, nicht pro Monat!
Aber es gibt eine Lösung für dein Problem..Ganztagsschulen! Aber in BaWü eher selten
Oder Wechsel in ein anderes BL dort wo es Ganztagsbetreuung für Kinder gibt 
Dein Problem möcht ich gern haben, meine Kinder sind im Alter deiner...
Ich bin 40h am dienen pro Woche, nicht pro Monat!

Aber es gibt eine Lösung für dein Problem..Ganztagsschulen! Aber in BaWü eher selten


Komische antwort!
Was soll den diese Antwort!!
War doch nicht die Frage!
Es geht irgendwie-nur mit der Beihilfe gibt es dann trouble.
Wie warst du während deiner Beurlaubung Krankenversichert??
MfG Hannes

War doch nicht die Frage!

Es geht irgendwie-nur mit der Beihilfe gibt es dann trouble.
Wie warst du während deiner Beurlaubung Krankenversichert??
MfG Hannes
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Re: Teilzeit -auch mit weniger als 50% möglich (Ba-Wü Kommun
Diese Regelung kenne ich nicht und kann sie auch nicht rauslesen, wenn ich mir die §§ 152 bis 153 h LBG B.-W. ansehe.sylvie39 hat geschrieben:Ich habe mich jetzt ein bisschen schlau gemacht und auch was gefunden:
Anscheinend kann man, wenn man die vollen 12 Jahre Beurlaubung noch nicht ganz in Anspruch genommen hat, auch weniger als 50% arbeiten. Das ganze würde dann noch meine übrigen 7 Jahre gehen. ...
Welche Formulierung erweckt den bei Ihnen den Anschein, dass eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung möglich sei?
Viele Grüße
Gerda