Hi,
ich benötigte eine Bildschirmbrille. Nun will mir mein Dienstherr nur 50,-- € erstatten. In Artikel 9 der EU-Richtlinie 90/270/EWG zum Schutz der Augen und des Sehvermögens ist ausdrücklich festgelegt, dass die spezielle Sehhilfe zu keiner finanziellen Mehrbelastung des Arbeitnehmers (auch Beamten) führen darf.
Hat jemand Erfahrungen?
Viele Grüsse
Bildschirmbrille
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Also ich berufe mich auf folgende Entscheidungen:
1. BVerwG 2. Senat v. 27.02.2003 2 C 2/02
2. VG Münster 4. Kammer v. 25.11.2003 4 K 1391/00
3. VG Frankfurt v. 09.03.2009 9 K 96/09
und auf die EU Richtlinie 90/270/EWG. Nach Art. 9 der Richtlinie zum Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeitnehmer dürfen die verordneten Sehhlifen zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer führen.
Nach den Urteilen besteht wohl die Chance wenigstens den Ersatz für eine Sehhilfe im Wert des im Durschnitt niedrigsten Markpreises zu erhalten. Das waren im BVerwG Fall 2003 320,-- DM
Beim mir ca. 214,-- €
Viele Grüsse
1. BVerwG 2. Senat v. 27.02.2003 2 C 2/02
2. VG Münster 4. Kammer v. 25.11.2003 4 K 1391/00
3. VG Frankfurt v. 09.03.2009 9 K 96/09
und auf die EU Richtlinie 90/270/EWG. Nach Art. 9 der Richtlinie zum Schutz der Augen und des Sehvermögens der Arbeitnehmer dürfen die verordneten Sehhlifen zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Arbeitnehmer führen.
Nach den Urteilen besteht wohl die Chance wenigstens den Ersatz für eine Sehhilfe im Wert des im Durschnitt niedrigsten Markpreises zu erhalten. Das waren im BVerwG Fall 2003 320,-- DM
Beim mir ca. 214,-- €
Viele Grüsse