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beamter und schwerbehindert

Verfasst: 1. Dez 2009, 14:57
von beamtenmann
hallo,

ich wollte mal allg fragen wie das im beamtenrecht geregelt ist, wenn man schwerbehindert ist

hat man evtl vorteile dass man weniger arbeiten muss oder noch zuschläge bekommt bzw weniger steuern zahlen muss

könnte sich zB auch jemand der gerade seine ausbildung im geh. nt. Dienst macht, auf diese rechte, falls es diese geben sollte, schon beziehen

mfg

Verfasst: 1. Dez 2009, 15:16
von Ossikind
Die wichtigste Frage ist, wieviel Prozent bist Du schwerbehindert ?

Verfasst: 1. Dez 2009, 15:21
von beamtenmann
60%

Verfasst: 2. Dez 2009, 18:51
von Ossikind
Da gibt es schon eine ganze Menge.
Ganz genaue Infos bekommst du vom Versorgungsamt oder wenn du schon eingestellt oder ähnliches bist vom örtlichen Schwerbehindertenvertreter.
Wichtig war halt mind 50 %.
Also was ich weiß 5Tage mehr Urlaub, Steuerermässigungen, Schutz vor Versetzungen (Bundesbeamten sehr sehr wichtig ).
Integrationsamt steuert einen nicht wenigen Beitrag zu für z.B. behindertengerechtes Auto, Fahrrad etc.
Des weiteren im Sommer bei über 26 Grad darf der Behinderte mit mind. 50 % schon um 12 Uhr gehen OHNE abzug von Stunden(bei vorheriger Genehmigung z. B. beim Zoll durch den Vorsteher).
Der wird das aber immer genehmigen, weil er jeden Stress ! mit den Schwerbehindertenvertreter vermeiden will.
Des weiteren eine halbjahreskarte für gehbehinderte Menschen für den öffentlichen Nahverkehr z.B. für 30 €, geht natürlich auch die Jahreskarte usw. usw.

Verfasst: 2. Dez 2009, 19:29
von beamtenmann
danke, das sind schonmal sehr viele informationen, kannst du mir denn evtl auch sagen wo die genau stehen ?

desweiteren wie sieht das aus während der azubizeit und ich glaube ich habe nur eine 40h woche?


wirkt sich das auf chancen auf beförderungen etc aus wenn man seine vorteile durch die behinderung ausnutzt?