Pensionsbezüge bei Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Rohling
Beiträge: 2
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Pensionsbezüge bei Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Rohling »

Hallo,

eije gute Bekannte ist verbeamtete Sonderschullehrerin in Rheinland-Pfalz. Also Beamtin auf Lebenszeit. Gehaltsstufe A13.
Nach der geburt Ihres Kindes hat Sie reduziert von den normalen 20 Wochenstunden auf 12. Seit 2 jahren nun gesundheitlich aufgrund einer starken rheumatischen Erkrankung dienstunfähig. Da das krankeitsbild so ist dass es sich wohl um eine chronische sache handelt mit der sie den rest ihres Lebens zu tun haben wird, geht Sie davon aus dass irgendwann das Thema Vorruhestand angesprochen wird, auch wenn sie erst ca. 10 Jahre als SLA im Dienst tätig ist.

Dazu habe ich - sozusagen im Auftrag - folgende Fragen:
- laut Wikipedia ist die pension ein prozentualer Anteil des letzten gezahlten versorgungsbezuges - wird dann die Bezugshöhe des auf 12 Stunden veringerten Gehalts genommen oder das volle 20 Stunden Gehalt?
- wie hoch wird im Falle der Frühverentung die Pension ausfallen? ich las von 60 %...

Vielleicht kann mir jemand hierzu Tipps geben...
Danke!
R.
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

In einer solchen Situation ist es sehr vernünftig, wenn man sich informiert. Die Versorgungsbezüge berechnen sich aus der letzten Besoldungsgruppe (sofern die Bezüge hieraus mindestens seit 2 Jahren zustanden); Besoldungsgruppe ist das, was im Sachverhalt als "Gehaltsstufe" bezeichnet ist. Maßgeblich sind die Bezüge bei Vollbeschäftigung. Die Teilzeitbeschäftigung wirkt sich über die Prozentsätze aus. 2 Jahre Teilzeitbeschäftigung mit dem Umfang 12/20 sind dann bei der Berechnung keine 2 Jahre, sondern nur 12/20 davon, also ca. 14,5 Monate. Deswegen wird in dieser Zeit keine Versorgungsanwartschaft von 3,5875 % erworben, sondern nur von ca. 2,15 %.

Wenn man nach relativ kurzer Zeit in den Ruhestand versetzt wird, dann erhält man die Mindestversorgung. Diese beträgt 35 % aus der tatsächlichen Besoldungsgruppe, mindestens aber 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.

Wenn ich wissen will, welche Versorgungsbezüge jemand ungefähr erhalten wird, dann bediene ich mich des Berechnungsprogramms des LBV Baden-Württemberg. Auf der Webseite http://www.lbv.bwl.de/service/ klicke ich zuerst "Versorgungsauskunftsprogramm" und anschließend "Berechnungsprogramm" an. Anschließend wird alles erklärt. Man kann den Vorgang auch abspeicherm und bis zu 14 Tage später wieder aufrufen.
Die fertige Berechnung berücksichtigt (nach meiner Erfahrung und Auffassung) alles was notwendig ist. Und wenn man es genau wissen will, dann sollte man die Berechnung in eine Word-Datei kopieren und die darin enthaltenen Beträge des Landes B-W durch die des eigenen Bundeslandes ersetzen.

Viel Erfolg und viele Grüße
Gerda
Rohling
Beiträge: 2
Registriert: 19. Nov 2009, 17:15
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Beitrag von Rohling »

Vielen Dank! Das hilft mir sehr weiter!

Gruß,
R.
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