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Aufstieg in die Laufbahn des höheren Dienstes

Verfasst: 19. Nov 2009, 07:31
von farafu
Hallo,

ich beabsichtige einen Master Studiengang zu absolvieren, um mir dadurch die Möglichkeit zu eröffnen in die Laufbahn des höheren Dienstes aufzusteigen.

Nach § 17 Abs. 5 BBG ist Voraussetzung für die Laufbahn des höheren Dienstes,
a) ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium und
b) (als sonstige Voraussetzung) ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst (d.h. meine gehobene Dienst Ausbildung oder?)

Abweichend hiervon regelt § 24 BLV die Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Hochschulausbildung. Hiernach können Beamtinnen und Beamte, die die für eine höhere Laufbahn erforderliche Hochschulausbildung besitzen, für eine höhere Laufbahn zugelassen werden, wenn sie an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.

Dabei frage ich mich, ob es vollkommen egal ist, welchen Master Studiengang ich absolviere oder ob die Zollverwaltung nur bestimmte Master Studiengänge für die Laufbahn des höheren Dienstes zulässt.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen?

Vielen Dank.

Gruß