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USA-Germany
Verfasst: 4. Nov 2009, 15:07
von Babychicagirl
Guten Tag, ich bin neu hier im Forum und habe doch gleich mal eine Frage die mir wichtig ist und zwar:
Ich habe mit meiner Freundin in der USA Klamotten bestellt für ca. 354$ ich glaub umgerechnet warens in Euro 245 Euro! Hab auch alles bezahlt usw. nun ist meine Frage wenn die Ware nach Deutschland geschickt wird , muss ich da höchstwahrscheinlich noch Zoll gebühren zahlen? und wenn Ja? wieviele? Außerdem würde ich gern wissen wo ich mein Paket wenn der Zoll es hat abholen müsste? Bei der Post? oder am Flughafen? oder krieg ich einfach einen Brief wo der betrag drinsteht wo ich nachzahlen soll? kenn mich da nicht so aus
Was schätzt ihr wieviel Zollgebühren bei 245 Euro anfallen würden?
Vielen Dank im Vorraus!
Titel:
Verfasst: 4. Nov 2009, 20:06
von Binö
@Babychicagirl
19% Einfuhrumsatzsteuer + 12% ZollEuro vom Zollwert, der errechnet sich aus Warenwert+Transportkosten! 8)
Ein Tipp...
www.zoll.de EZT-online bei Bedarf bei zuständigen Zollamt unverbindlich anrufen!

Re: Titel:
Verfasst: 4. Nov 2009, 20:30
von ZHS
Binö hat geschrieben: bei Bedarf bei zuständigen Zollamt unverbindlich anrufen!

Gar nicht unsere Baustelle. Dafür gibt es das IWM in Dresden.
Es ist ja so gewollt!
der ZHS
Titel:
Verfasst: 5. Nov 2009, 10:41
von Binö
@ZHS
Am Telefon gibt der Bedienstete des ZA ohnehin die Nummer vom IWM!
Mach ich doch auch so!

Verfasst: 5. Nov 2009, 20:08
von Zollkodex-Ritter
Bei unsrer Dienststelle wird dazu gerade eine Erhebung gemacht...
MMn ist das IWM der letzte ...haufen. Geht nicht gegen die Kollegen dort, aber diese sind nur sehr schwer telefonisch zu erreichen, Emailanfragen werden erst innerhalb von 5 Tagen beantwortet und dann hilft die Antwort nicht mal...
Bei uns rufen viele an, die mit dem IWM keine guten Erfahrungen gemacht haben...
Ich werd den Teufel tun und jeden, der mich anruft, und ne Reisefreimenge erfragen will ans IWM verweisen.
Verfasst: 7. Nov 2009, 22:45
von ZHS
Tu, was du nicht lassen kannst.
Wenn das IWM nicht oder nur schwer erreichbar ist...... Pechmarie.
Und noch einmal: es ist so gewollt.
der ZHS
Verfasst: 7. Nov 2009, 23:19
von Früchtchen
Also bei uns (HZA, VSt) kriegen die Leute eine Antwort, wenn sie anrufen. Ans IWM wurde noch nie jemand verwiesen.
Die Antwort-Qualität des IWM kann ich nicht beurteilen, aber eh ich die Nummer irgendwo rausgekramt und weitergegeben habe, hab ich auch die Antwort auf die Frage erzählt. Muß aber dazu sagen, daß bei uns auch nicht so viele Leute anrufen. Woanders ist es vielleicht mehr, da muß man anders verfahren.
Nur aus Prinzip "weil es so gewollt ist" muß man ja nicht alles machen.

Wo kämen wir da hin???
Verfasst: 11. Nov 2009, 09:56
von Zollkodex-Ritter
Jaja, Gott will es...
Der Zoll ist eine Dienstleistungsverwaltung sagte mal ein Minister. Jeder, der mich frägt, bekommt auch Antwort auf seine Frage. Ob das jetzt irgend ein Hanswurst anders haben will oder nicht ist mir pers. egal.
Nur weil ich das in der KLR nicht buchen kann oder aus anderen Gründen soll ich auf ne Hotline verweisen, die nachweislich nicht erreichbar ist und schlechte Antworten gibt? Das ist schon mal ein Punkt, in dem die KLR etwas verschlimmert anstatt verbessert, ein verwaltungsinternes Instrument wirkt sich auf die Qualität, ja auf das Ansehen der Verwaltung negativ aus, nur weil jemand meint, er müsse richtige Zahlen mit aller Macht durchdrücken. Leider haben wir noch keine Beschwerden in schriftlicher Form bekommen, dann würde dieser Quatsch sicher wieder aufgehoben werden.
Wenn jeder das tun würde, was vorgeschrieben ist, dann gäbe es noch die DDR

Titel:
Verfasst: 11. Nov 2009, 12:36
von Binö
@ZKR
Ein Tüpp! Verbuchs doch unter HZ940302 8)
Mach schon seit Jahren sooo...

Re: Titel:
Verfasst: 11. Nov 2009, 13:12
von KLR-Beauftragter
Binö hat geschrieben:
Verbuchs doch unter HZ940302 8)
Mach schon seit Jahren sooo...

Völlig falsch.
Unter was denn ?
Poststelle?
Botendienst?
Fernsprecheinrichtung?
Ich glaube, Sie benötigen noch mal eine grundlegende Schulung
in Sachen Produktkatalog und Buchungsverhalten.
Wer ist ihr Controller?
Ich mus mich wohl man dringends mit Ihm/Ihr unterhalten.
Re: Titel:
Verfasst: 11. Nov 2009, 14:28
von Zollkodex-Ritter
Binö hat geschrieben:@ZKR
Ein Tüpp! Verbuchs doch unter HZ940302 8)
Mach schon seit Jahren sooo...

Danke, aber das ist nicht das Problem.
"Die" wollen aussagekräftige Zahlen, was Auskünfte generell angeht. Deswegen sollen die Anfragen ohne direkten Bezug zu einem laufenden Fall ja auch kanalisiert werden und nach Dresden geleitet werden...
Mein stark Dialekt sprechender Opa, der seinen Sohn in Kanada besuchen will, am Schalter nach den Reisefreigrenzen frägt, sonst nochn kleines pläuschchen halten will, den soll ich allen Ernst nach Dresden verweisen? Ich mach mich doch nicht lächerlich...
Natürlich ist es ein bequemer Weg, anfragen dieser Art nach Dresden zu verweisen, man spart sich Einreihungen, Zollsatzanfragen oder die sprachliche Barriere mit Personen, die nur rudimentär Deutsch können nach Dresden zu verweisen... aber die werden dann wieder zurück an die Zollämter verwiesen, toll, nicht?
Re: Titel:
Verfasst: 11. Nov 2009, 17:30
von Ossikind
KLR-Beauftragter hat geschrieben:
Völlig falsch.
Unter was denn ?
Poststelle?
Botendienst?
Fernsprecheinrichtung?
Ich glaube, Sie benötigen noch mal eine grundlegende Schulung
in Sachen Produktkatalog und Buchungsverhalten.
Wer ist ihr Controller?
Ich mus mich wohl man dringends mit Ihm/Ihr unterhalten.
Hast du keine anderen Sorgen ?
Ist doch sch... egal wo was und wie "gebucht" wird.
Titel:
Verfasst: 11. Nov 2009, 19:02
von Binö
@KLR
Die Idee kam ja erst von dort und mal ganz davon mal abgesehen...entspricht es den "Anforderungen" des Kataloges wurde geprüft und für gut befunden demzufolge in der Liste und darf bebucht werden!
@ZKR
Da ich gelernter "Dialektiker" bin krieg ichs locker hin! Ich habe Simultan Friesisch ins Bajuwarisch übersetzt sowie Pälzisch ins Hochdeutsch(Sächsch) von dort Klartext(Niederhochdeutsch) was dem heutigen Sprachgebrauch entspricht!
@Ossikind
Nehme es net so tragisch mit dem KLRler, er kann nix, er ist der Zahlenerotik verfallen und tanzt ums "Goldene Kalb"

Verfasst: 11. Nov 2009, 20:38
von Zollwolf1960
Hallo,
ich wollte es mir ja verkneifen, doch ich habe vor kurzem ein Gespräch zwischen einem Zollbeteiligten (Z) und einem Beamten (B) mitbekommen.
Z: Guten Tag, ich habe vorhin bei Ihnen angerufen. Ich bekomme Ware geliefert, die verzollt werden muss.
B: Guten Tag, offiziell hätte ich Sie an die Stelle für IWM Informations- und Wissensmanagement Dresden verweisen müssen.
Z: Wie bitte? Nach Dresden? Das Zollamt ist doch hier. Ich will die Ware hier verzollen und nicht in Dresden.
B: Verzollt wird die Ware natürlich hier, doch in Ihrem Fall musste zuerst eine unverbindliche Auskunft bezüglich der Warennummer eingeholt werden.
Z: Das können Sie doch auch hier, Sie haben doch Computer.
B: Das schon, doch das darf statistisch nicht erfasst werden und ohne Erfassung einer Tätigkeit werden uns die Stellen gestrichen.
Z: Nur wegen dieser sinnlosen Statistik werden wir Bürger hin und her geschickt? Das hat doch irgendein Schreibtischtäter ausgeheckt, der zu viel Langeweile hatte.
B: Ich darf dazu nichts sagen.
Z: Das verstehe ich zwar, doch dieser Irrsinn mit der Statistik gehört abgeschafft.
B: Unter uns, wenn Sie das schaffen, wäre ich Ihnen ewig dankbar.
Z: Sie werden noch von mir hören. Auf Wiedersehen.
B: Auf Wiedersehen.
Ob daraus etwas wird? Nachher wird uns noch diese unnachahmliche KLR/KLP weggenommen und wir haben wieder Zeit für wichtige dienstliche Dinge.
LG
Titel:
Verfasst: 12. Nov 2009, 08:00
von Binö
@ Zollwolf
Ich würde sagen, mitten aus dem Zollamts-Leben!
