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Abordnung Kommune -> Bund

Verfasst: 27. Okt 2009, 18:40
von derItch
Hallo,

habe eine Frage zur Abordnung. Bin BaP bei einer Kommune in NRW. Nun hat sich die pol. Lage derart verändert, dass mir eine Abordnung zur Bundesagentur für Arbeit (Bund) realistisch erscheint. :? :cry:
Nun eine Frage: wäre das zulässig? Das LBG NRW spricht im §24 (1) davon, dass eine Beamter an eine andere Dienststelle eines Dienstherren im Geltungsbereich dieses Gesetzes (=LBG) abgeordnet werden kann. Sehe ich das richtig, dass man also nicht von der Kommune zum Bund abgeordnet werden darf, da für den Bund das LBG NRW nicht gilt?

Danke! :wink:

Verfasst: 28. Okt 2009, 18:17
von Chriswie1984
Hallo,

für den Wechsel aus dem Bereich des LBG NRW zum Bund gilt dann das neue Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).

§ 14 -> Abordnung

§ 15 -> Versetzung

Abordnung und Versetzungen von und zu verschiedenen Dienstherren sind somit möglich. Es müssen allerdings beide einverstanden sein. Das Land NRW läßt z.B. kaum mehr wen einfach ersatzlos gehen.

Gruß