Die Polizeizulage ist auch ein gutes Beispiel.
Vor kurzem wurde diese bzw. die Ausgleichszulage per Änderung im Dienstrechtsneuordnungsgesetz restriktiver gehandhabt.
Leider ist der Anspruch auf diese Zulage immernoch nebulös.
Bisher erhielten einige Beamte, die die Waffe körperlich nicht führen, aber per Dienstpostenbeschreibung Waffenträger und körperlich geeignet dafür sind, diese Zulage ebenfalls.
So kam es teilweise dazu, das Zollämter als Grenzzollämter eingestuft wurden, die dienstkleidungstragenden Beamten gar keine Waffen hatten, weder an Sport, Schießen und HVT teilnahmen und die Zulage trotzdem erhielten.
Wurde ein aktiver Waffenträger jedoch ( auch gegen seinen Willen ) an eine Binnenzollstelle abgeordnet, war die Polizeizulage sofort weg und wurde als Ausgleichszulage ( in vergleichbarer Höhe ) weitergezahlt.
Wenn in der Abordnungszeit noch Beförderung, neue Dienstaltersstufe oder Besoldungserhöhung anstanden, wurde rigeros abgeschmolzen.
Zudem ist die Polizeizulage für künftige Pensionäre nicht mehr ruhegehaltsfähig und begründet in der Zollverwaltung auch keinen Anspruch auf frühere Pension.
Mit anderen Worten:
Waffenträger/ Wechselschichtler beim Zoll sind echt gekniffen...............

Deshalb würde ich auf diese Zulagen pfeifen und lieber in Gleitzeit einen ruhigen Tagesdienst von Montag - Freitag schieben wollen.
Leider sind diese Posten rar, werden kaum ausgeschrieben und sind ohne überdurchschnittlich beförderungsfähige Beurteilung Aufrund der immens steigenden Nachfrage ( die Beamtenstruktur wird immer Älter ) nicht zu bekommen.
Wer den Absprung nicht schafft, wird auch mit 66 im rollstuhlgerechten DKFZ am Wochenende zu nachtschlafender Zeit noch Schmuggler jagen...................
