1. Der Hausarzt/ Vertragsarzt muss die Kur schriftlich beantragen.
Um dies medizinisch rund zu machen, bedient er sich den schriftlichen Einschätzungen seiner Fachkollegen ( Radiologen, Orthopäden, Neurochirurgen )
Dazu muss man diese zumindest besucht haben und Atteste einfordern.
Es versteht sich von selbst, das die Symptome die Arbeitsfähigkeit öfter beinträchtigt haben müssen bzw. weiter werden, anders wäre eine Reha ( Wiederherstellung der vollen Arbeitskraft ) nicht zu vermitteln.
2. Bandscheibenvorfälle werden bei jüngeren Menschen nur operativ behandelt, wenn eine andauernde Behinderung gegeben oder zu befürchten ist.
Eine Operation sollte das letzte Mittel sein und wird auch nur durchgeführt, wenn in der LWS weiterhin entsprechende Taubheitssymptome in die Beine ausstrahlen.
Alles andere ist oft schon mit Reha zu bessern.
3. Die Beihilfe leitet den " zivilen " Kurantrag ( + den vorgeschriebenen , ausgefüllten Beihilfevordrucken " Heilkur " bzw. " Sanatorium" ) des Antragsstellers zum Amtsarzt.
Selber ist sie nicht befugt, diesen im Voraus pauschal abzulehnen.
Der Amtsarzt entscheidet entweder nach Aktenlage oder persönlicher Vorstellung und bestimmt möglicherweise den Kurort, falls der vom Hausarzt vorgeschlagene zu teuer ist.
Dabei ist er an das Kostenprinzip gebunden, so das teure Privatkliniken ausscheiden.
Die Beihilfe muß dann im Falle der Zusage auf jeden Fall ihren Kostenanteil ( 50 oder 70 % ) der Rechnung der Klinik übernehmen.
Ordentlich zuzahlen muss man bei der privaten Krankenkasse, da diese Kurkosten oft nur pauschal nach einem geringen Tagessatz trägt und man so auf Restkosten sitzenbleibt.
Mir reicht es.....
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 80
- Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
- Behörde:
- Wohnort: Niedersachsen
Mir reicht es.....
Zuletzt geändert von wesermeister am 9. Jan 2011, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
- leonsucher
- Beiträge: 489
- Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
- Behörde:
Eher vom Amtsarzt ( abweichender, kostengünstigster Kuort ) bzw. der privaten Krankenkasse ( zu geringes, nicht kostendeckendes Tagegeld )..................Ossikind hat geschrieben:Wahrscheinlich schon echt angeschissen von der Beihilfe , was die Beihilfe angeht.,...........
Wenn die Beihilfe nach dem okay des Amtsarztes die Übernahme der Kurkosten zusagt, muss sie auch ihren prozentualen Beihilfeanteil ( abzüglich der 10 € Selbstbehalt pro Tag ) tragen.
-
- Beiträge: 80
- Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
- Behörde:
- Wohnort: Niedersachsen
-
- Beiträge: 80
- Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
- Behörde:
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Mir reicht es.....
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!