Hi,
mich würde mal interessieren, wie lange ihr so ca. für all
die Abrechnungen usw. braucht pro Monat.
Beihilfe Abrechnung - wieviel Zeit wenden Sie auf?
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Wieso pro Monat...............
( Kann man das dann KLR technisch verbuchen ........... )
Ich reiche Beihilfe max. 2 - 3 mal im Jahr ein und natürlich auch nur, wenn die 200 € Bearbeitungsgrenze erreicht ist.
Das kann sich mit wenigen Besuchen nur beim Hausarzt ohne große Rezepte bzw. den üblichen 2 x Zahnarztprophylaxe ganz schön lange hinziehen.
Dann halt paar Rechnungen und Rezepte in Original und Duplikat sortieren, zusammenrechnen, nummerieren und in den Beihilfeantrag eintragen.
Dort noch paar Kreuzchen gemacht, Datum Unterschrift und Beihilfestelle angeben, Tütchen drübber, feddich .......................... 8)
Schätze mal so 10 - 15 min.
( Kann man das dann KLR technisch verbuchen ........... )
Ich reiche Beihilfe max. 2 - 3 mal im Jahr ein und natürlich auch nur, wenn die 200 € Bearbeitungsgrenze erreicht ist.
Das kann sich mit wenigen Besuchen nur beim Hausarzt ohne große Rezepte bzw. den üblichen 2 x Zahnarztprophylaxe ganz schön lange hinziehen.
Dann halt paar Rechnungen und Rezepte in Original und Duplikat sortieren, zusammenrechnen, nummerieren und in den Beihilfeantrag eintragen.
Dort noch paar Kreuzchen gemacht, Datum Unterschrift und Beihilfestelle angeben, Tütchen drübber, feddich .......................... 8)
Schätze mal so 10 - 15 min.
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Dann kommst Du ja gar nicht in den Genuß des verwaltungsinternen obligatorischen Präventionsgespräches bei längerer Krankheit ( über 30 Tage ) pro Jahr............... 8)Ossikind hat geschrieben:und NIE krank werde
Dieses gestaltet sich wie folgt:
Man erhält über Personal eine Einladung mit Vordrucken dazu, kann sie annehmen ( dann muß man was schreiben ) oder nichts tun.
Bei nichts tun hat sich die Sache aber nicht erledigt.
Man bekommt dann trotzdem von seinem Dienstvorgesetzten einen Termin zu einem Treffen. ( was man ja eigentlich nicht wollte )
Hier muß man dann unterschreiben, das das Fehlen nichts mit dienstlichen Ursachen ( Mobbing etc. ) zu tun hatte, dann müßte der Dienstherr von sichaus tätig werden und einen Personalratvertreter einladen.
Wie man es also dreht, man kommt nicht drumrum..............