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Freistellung wegen Erkrankung des Kindes
Verfasst: 17. Sep 2009, 08:44
von ernsthaft
Besteht bei Erkrankung eines Kindes tatsächlich nur ein Anspruch auf 4 Tage Sonderurlaub im Jahr, wenn das Kind unter 12 ist und betreut werden muss oder gibt es auch noch andere Gesetz, die anwendbar sind für Kommunalbeamte? Der Angestellte hat ja 10 Tage Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Verfasst: 19. Sep 2009, 09:51
von wesermeister
Hallo!
Leider ja und es kommt noch schlimmer.
Meines Wissens heisst es bis zu 4 Tage und das nur in begründeten Einzelfällen.
I. d. R. verlangt der Dienstherr das Du Erholungsurlaub oder Urlaub ohne Bezüge nimmst.
Warum lässt Du Dich nicht einfach krankschreiben?
Verfasst: 19. Sep 2009, 10:43
von Ossikind
wesermeister hat geschrieben:
Warum lässt Du Dich nicht einfach krankschreiben?
Richtig.
Würde mich darüber überhaupt nicht mehr aufregen, warum nur so und soviel Tage frei und in begründeten einzelfällen....bla bla
Lass Dich krankschreiben und gut iss.
