(Nds) Verwendung vor Ruhestand - Teildienstfähigkeit
Verfasst: 1. Nov 2025, 11:12
Hallo liebes Forum,
Vielleicht gibt es hier ja schon Erfahrungen zu folgender Frage, die mich derzeit umtreibt:
Mein Dienstherr hat sich für die Versorgungsleistungen einer Versorgungskasse angeschlossen. In der dortigen Satzung ist bestimmt, dass vor einer Versetzung von Beamten beim Mitglied in den Ruhestand nachgewiesen werden muss, dass alle Möglichkeiten zur Abwendung ausgeschöpft wurden (z.B. anderweitige Verwendung, Teildienstfähigkeit).
Ich bin derzeit Teildienstfähig mit einer Stundenzahl merklich über den Mindestanforderungen der Teildienstfähigkeit (= deutlich über 20 Wochenstunden).
Sollte sich mein gesundheitlicher Zustand nicht bessern, kann ich dann vor Versetzung in den Ruhestand durch die Regelung der Versorgungskasse auch gegen meinen Willen noch zu einer Teildienstfähigkeit mit 20 Wochenstunden gezwungen werden? Oder ist bereits durch eine erfolgte Teildienstfähigkeit dieser Punkt abgehakt?
An sich wäre dies ja noch die "geringste Möglichkeit", meinen Dienst zu erbringen. Aufgrund der Personal- und Arbeitssituation in meiner Dienststelle würde dies jedoch nur zu einer Arbeitsverdichtung und mehr Stress für mich führen, weil mir niemand Arbeitslast abnehmen kann und wird.
Ich wünsche euch noch ein schönes Wochenende.
Grillmeister
Vielleicht gibt es hier ja schon Erfahrungen zu folgender Frage, die mich derzeit umtreibt:
Mein Dienstherr hat sich für die Versorgungsleistungen einer Versorgungskasse angeschlossen. In der dortigen Satzung ist bestimmt, dass vor einer Versetzung von Beamten beim Mitglied in den Ruhestand nachgewiesen werden muss, dass alle Möglichkeiten zur Abwendung ausgeschöpft wurden (z.B. anderweitige Verwendung, Teildienstfähigkeit).
Ich bin derzeit Teildienstfähig mit einer Stundenzahl merklich über den Mindestanforderungen der Teildienstfähigkeit (= deutlich über 20 Wochenstunden).
Sollte sich mein gesundheitlicher Zustand nicht bessern, kann ich dann vor Versetzung in den Ruhestand durch die Regelung der Versorgungskasse auch gegen meinen Willen noch zu einer Teildienstfähigkeit mit 20 Wochenstunden gezwungen werden? Oder ist bereits durch eine erfolgte Teildienstfähigkeit dieser Punkt abgehakt?
An sich wäre dies ja noch die "geringste Möglichkeit", meinen Dienst zu erbringen. Aufgrund der Personal- und Arbeitssituation in meiner Dienststelle würde dies jedoch nur zu einer Arbeitsverdichtung und mehr Stress für mich führen, weil mir niemand Arbeitslast abnehmen kann und wird.
Ich wünsche euch noch ein schönes Wochenende.
Grillmeister