Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
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HansiHintermeier
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Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Servus zusammen,
ich leide seit einigen Jahren an Tinnitus und bin auch deswegen schon oft beim HNO Arzt gewesen. Nun sagt der Arzt, dass ich eine kognitive Verhaltenstherapie machen sollte. Diese Therapie findet bei einem Psychologen/Psychiater statt. Nun muss ich aber leider über mich sagen, dass ich überhaupt nicht der Typ bin, der sich dann auf einen bequemen Stuhl setzen will und mit einem mir absolut fremden Menschen über meine Kindheit, über meinen Werdegang und über meine sonstigen Probleme reden möchte. Ich bin einfach nicht der Typ dafür.
Das Problem ist: der Dienstherr wird mich irgendwann mal zum Amtsarzt schicken (ich hatte bisher schon einige Krankheitstage, circa 30 in diesem Jahr) und der wird mich fragen, welche Therapie(n) bisher durchgeführt wurden. Dann kann ich nicht viel vorzeigen.
Kann mich der Amtsarzt bzw. der Dienstherr auch ohne ausreichend durchgeführte Therapie in die vorzeitige Dienstunfähigkeit schicken oder mich ggfs. zwingen erst solch eine kognitive Verhaltenstherapie durchzuführen? Oder wie ist dann das weitere Prozedere?
Vielen Dank für eure Hilfe oder auch Erfahrungsberichte.
Ergänzung: trotz (m)einer inneren Blockade was eine Therapie bei einem Psychologenbetrifft, habe ich schon mal versucht, Termine zu bekommen. Daran bin ich kläglich gescheitert: Wartezeiten liegen wohl so bei 3 Monaten. Wenn ich also 3 weitere Monate krank geschrieben bin und zum Amtsarzt muss, dann werde ich bis zum Amtsarzttermin auch keine Therapie beginnen können.
ich leide seit einigen Jahren an Tinnitus und bin auch deswegen schon oft beim HNO Arzt gewesen. Nun sagt der Arzt, dass ich eine kognitive Verhaltenstherapie machen sollte. Diese Therapie findet bei einem Psychologen/Psychiater statt. Nun muss ich aber leider über mich sagen, dass ich überhaupt nicht der Typ bin, der sich dann auf einen bequemen Stuhl setzen will und mit einem mir absolut fremden Menschen über meine Kindheit, über meinen Werdegang und über meine sonstigen Probleme reden möchte. Ich bin einfach nicht der Typ dafür.
Das Problem ist: der Dienstherr wird mich irgendwann mal zum Amtsarzt schicken (ich hatte bisher schon einige Krankheitstage, circa 30 in diesem Jahr) und der wird mich fragen, welche Therapie(n) bisher durchgeführt wurden. Dann kann ich nicht viel vorzeigen.
Kann mich der Amtsarzt bzw. der Dienstherr auch ohne ausreichend durchgeführte Therapie in die vorzeitige Dienstunfähigkeit schicken oder mich ggfs. zwingen erst solch eine kognitive Verhaltenstherapie durchzuführen? Oder wie ist dann das weitere Prozedere?
Vielen Dank für eure Hilfe oder auch Erfahrungsberichte.
Ergänzung: trotz (m)einer inneren Blockade was eine Therapie bei einem Psychologenbetrifft, habe ich schon mal versucht, Termine zu bekommen. Daran bin ich kläglich gescheitert: Wartezeiten liegen wohl so bei 3 Monaten. Wenn ich also 3 weitere Monate krank geschrieben bin und zum Amtsarzt muss, dann werde ich bis zum Amtsarzttermin auch keine Therapie beginnen können.
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Grillmeister
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo HansiHintermeier,
zu dieser grundsätzlichen Frage kannst du gerne mal nach dem Bereich "Gesunderhaltungspflicht Beamte" googeln. Es gibt dort auch einen gleichlautenden Artikel eines Verlages der mit r beginnt. Wegen Schleichwerbung verlinke ich das hier mal nicht direkt
Kurzum: du bist verpflichtet alles zumutbare zu unternehmen, um eine Dienstunfähigkeit zu vermeiden. Dazu gehört auch die Teilnahme an Therapien. Dies gilt dann, wenn du schriftlich dazu verpflichtet wirst. Ich an deiner Stelle würde darauf aber lieber nicht warten: je nachdem wie lange sich das hinzieht, kannst du dann trotzdem dienstunfähig beschieden werden (kommt aber auf den Einzelfall an). Und dann hättest du den doppelten Supergau: geringere Bezüge in der DU und müsstest die Behandlung trotzdem machen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: mein Dienstherr hatte von mir schon schriftlich Nachweise zur Bemühung meiner Genesung angefordert. Dies erfolgte zeitgleich mit der Ankündigung, mich zum Amtsarzt zu schicken. Mir ging es so ähnlich wie dir, dass ich mehrfach keinen Therapieplatz gefunden habe und daher außer regelmäßigen Hausarztkonsultationen nichts "schriftliches" vorweisen konnte (unabhängig von privaten Bemühungen im Lebensstil, doch die werden natürlich nicht schriftlich dokumentiert). Ich habe daher zeitgleich erneut die Suche aufgenommen und auch einen Wartelistenplatz erhalten. Wenn du dich äußern musst, kannst du natürlich sagen: ich stehe auf der Warteliste. Alternativ kannst du je nach Schweregrad deiner Erkrankung auch vom Psychologen eine Einweisung für eine Akutbehandlung in einer psychosomatischen Fachklinik bekommen. Dort bestehen zumindest für Privatpatienten regelmäßig die Chance, schneller dran zu kommen. Jedoch wirst du auch dort Therapiegespräche haben.
P.S.: wenn du eine innere Blockade hast, dich anderen zu öffnen, dann wird bei den probatorischen Sitzungen sicherlich erst einmal darüber gesprochen und nicht mit "Gewalt" versucht deine Geschichte aus dir heraus zu bekommen. Psychologen sind im Normalfall sehr empathische Menschen
zu dieser grundsätzlichen Frage kannst du gerne mal nach dem Bereich "Gesunderhaltungspflicht Beamte" googeln. Es gibt dort auch einen gleichlautenden Artikel eines Verlages der mit r beginnt. Wegen Schleichwerbung verlinke ich das hier mal nicht direkt
Kurzum: du bist verpflichtet alles zumutbare zu unternehmen, um eine Dienstunfähigkeit zu vermeiden. Dazu gehört auch die Teilnahme an Therapien. Dies gilt dann, wenn du schriftlich dazu verpflichtet wirst. Ich an deiner Stelle würde darauf aber lieber nicht warten: je nachdem wie lange sich das hinzieht, kannst du dann trotzdem dienstunfähig beschieden werden (kommt aber auf den Einzelfall an). Und dann hättest du den doppelten Supergau: geringere Bezüge in der DU und müsstest die Behandlung trotzdem machen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: mein Dienstherr hatte von mir schon schriftlich Nachweise zur Bemühung meiner Genesung angefordert. Dies erfolgte zeitgleich mit der Ankündigung, mich zum Amtsarzt zu schicken. Mir ging es so ähnlich wie dir, dass ich mehrfach keinen Therapieplatz gefunden habe und daher außer regelmäßigen Hausarztkonsultationen nichts "schriftliches" vorweisen konnte (unabhängig von privaten Bemühungen im Lebensstil, doch die werden natürlich nicht schriftlich dokumentiert). Ich habe daher zeitgleich erneut die Suche aufgenommen und auch einen Wartelistenplatz erhalten. Wenn du dich äußern musst, kannst du natürlich sagen: ich stehe auf der Warteliste. Alternativ kannst du je nach Schweregrad deiner Erkrankung auch vom Psychologen eine Einweisung für eine Akutbehandlung in einer psychosomatischen Fachklinik bekommen. Dort bestehen zumindest für Privatpatienten regelmäßig die Chance, schneller dran zu kommen. Jedoch wirst du auch dort Therapiegespräche haben.
P.S.: wenn du eine innere Blockade hast, dich anderen zu öffnen, dann wird bei den probatorischen Sitzungen sicherlich erst einmal darüber gesprochen und nicht mit "Gewalt" versucht deine Geschichte aus dir heraus zu bekommen. Psychologen sind im Normalfall sehr empathische Menschen
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HansiHintermeier
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Servus grillmeister,
besten Dank für deinen Beitrag. Letztendlich werde ich um eine Therapie nicht herumkommen, da ich ja ein großes Interesse daran habe, wieder gesund zu werden (was ich mir momentan aber irgendwie gar nicht vorstellen kann, dass man mit solch einer kognitiven Verhaltenstherapie eine Besserung hinbekommt)
Ich werde mich jetzt einfach erstmal um Termine bemühen und dann abwarten. Wenn der Dienstherr dann fragt, wie der aktuelle Stand der Dinge ist, dann kann ich ja immerhin antworten, dass eine Therapie angestrebt wird. Aber eigentlich wünsche ich mir eher einen anderen Arbeitsplatz da die gesundheitlichen Probleme durch die Lautstärke und durch den Stress am aktuellen Arbeitsplatz entstanden sind.
besten Dank für deinen Beitrag. Letztendlich werde ich um eine Therapie nicht herumkommen, da ich ja ein großes Interesse daran habe, wieder gesund zu werden (was ich mir momentan aber irgendwie gar nicht vorstellen kann, dass man mit solch einer kognitiven Verhaltenstherapie eine Besserung hinbekommt)
Ich werde mich jetzt einfach erstmal um Termine bemühen und dann abwarten. Wenn der Dienstherr dann fragt, wie der aktuelle Stand der Dinge ist, dann kann ich ja immerhin antworten, dass eine Therapie angestrebt wird. Aber eigentlich wünsche ich mir eher einen anderen Arbeitsplatz da die gesundheitlichen Probleme durch die Lautstärke und durch den Stress am aktuellen Arbeitsplatz entstanden sind.
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Dienstunfall_L
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo Suche im Internet mal „Psychotherapieverfahren“. Die Verhaltenstherapie ist eine der Verfahren. Normalerweise wird bei der Verhaltenstherapie nicht über deine Kindheit gesprochen, sondern in deinem Fall (Tinnitus) wohl eher darüber, welche Auswirkungen der T. auf dich hat und mit dir erarbeitet, wie du dich dazu verhalten kannst. Hast du schon im Internet recherchiert, wie Verhaltenstherapien bei Tinnitus aussehen?
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HansiHintermeier
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo Dienstunfall,
bisher habe ich erstmal nur geschaut, welche Psychologen/Psychiater in Frage kommen. Dann hat es sich als Problem herausgestellt, dass viele keine Email haben und ich nur eine Telefonnummer rausfinden kann. Dann haben die aber nur 1x pro Woche für 1 Stunde telefonische Sprechzeit. Als nächstes "Problem" sehe ich eher das zwischenmenschliche, also es muss ja auch passen zwischen beiden.
Die Fragestellung: Wie sieht eine Verhaltenstherapie bei Tinnitus aus, habe ich noch nicht gegoogelt
bisher habe ich erstmal nur geschaut, welche Psychologen/Psychiater in Frage kommen. Dann hat es sich als Problem herausgestellt, dass viele keine Email haben und ich nur eine Telefonnummer rausfinden kann. Dann haben die aber nur 1x pro Woche für 1 Stunde telefonische Sprechzeit. Als nächstes "Problem" sehe ich eher das zwischenmenschliche, also es muss ja auch passen zwischen beiden.
Die Fragestellung: Wie sieht eine Verhaltenstherapie bei Tinnitus aus, habe ich noch nicht gegoogelt
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HansiHintermeier
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo Dienstunfall,
habe jetzt mal gegoogelt. letzendlich glaube ich nicht so sehr an eine besserung der Therapie, weil die Ursache meiner Beschwerden am Arbeitsplatz liegt. Es ist dort sehr laut und sehr stressig. Ich muss also in erster Linie raus aus der lauten Umgebung. Wenn das gelingt, dann kann ich mich auch voll und ganz der Therapie widmen, in der es (auf den ersten Blick) wohl mehr oder weniger um Entspannung und Stressreduzierung usw geht.
habe jetzt mal gegoogelt. letzendlich glaube ich nicht so sehr an eine besserung der Therapie, weil die Ursache meiner Beschwerden am Arbeitsplatz liegt. Es ist dort sehr laut und sehr stressig. Ich muss also in erster Linie raus aus der lauten Umgebung. Wenn das gelingt, dann kann ich mich auch voll und ganz der Therapie widmen, in der es (auf den ersten Blick) wohl mehr oder weniger um Entspannung und Stressreduzierung usw geht.
Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
In Verhaltenstherapien wird definitiv auch über die Kindheit gesprochen, deine Vergangenheit, deine Beziehungen und deine Freizeit sowie dein Berufsleben wird thematisiert soweit du bereit dazu bist, dich zu öffnen.
Nur wenn du dich reflektieren willst und offen dafür bist, auch über schmerzhafte Themen zu reden, wirst du mit der VT Erfolg haben.
Ich habe es schon gemacht und es als äußerst hilfreich empfunden.
Wegen des Tinnitus kannst du auch in eine psychosomatische Reha-Klinik (z.B. Schön Klinik Bad Bramstedt) gehen, sprich es mit dem Amtsarzt durch und es kann dir sicher auch helfen, wieder dienstfähig zu werden.
Sofern es keine rein organische Ursache für den Tinnitus gibt, kann die Psychotherapie dir sicher auch helfen.
Generell würde ich mich parallel anwaltlich beraten lassen, wenn du unsicher bist wegen DDU und etwaiger Disziplinarmaßnahmen, wenn du vom Dienstherrn zur Behandlung angewiesen wirst.
Nur wenn du dich reflektieren willst und offen dafür bist, auch über schmerzhafte Themen zu reden, wirst du mit der VT Erfolg haben.
Ich habe es schon gemacht und es als äußerst hilfreich empfunden.
Wegen des Tinnitus kannst du auch in eine psychosomatische Reha-Klinik (z.B. Schön Klinik Bad Bramstedt) gehen, sprich es mit dem Amtsarzt durch und es kann dir sicher auch helfen, wieder dienstfähig zu werden.
Sofern es keine rein organische Ursache für den Tinnitus gibt, kann die Psychotherapie dir sicher auch helfen.
Generell würde ich mich parallel anwaltlich beraten lassen, wenn du unsicher bist wegen DDU und etwaiger Disziplinarmaßnahmen, wenn du vom Dienstherrn zur Behandlung angewiesen wirst.
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HansiHintermeier
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Mahlzeit Allium,
erstmal vielen Dank, dass ich hier von Dir und den anderen einen super Input bekomme um noch besser reflektieren zu können. Ich bin offen für eine Therapie, werde aber versuchen, manche Themen zu vermeiden. Ich hab auch einfach keine Lust, dass da extremst private Dinge in irgendwelchen Krankenakten/Gutachten auftauchen.
Einen stationären Aufenthalt hat mein Arzt mir auch schon ans Herz gelegt, aber ich bin der Meinung, dass man als Beamter nicht so einfach in solch eine Klinik rein darf. Vorher muss man zum Amtsarzt und auch der wird mich fragen, welche Therapie bisher durchgeführt wurde und erst wenn die ambulante Therapie fehlgeschlagen ist, dann wird er eine stationäre Therapie befürworten. So war es zumindest vor 10 Jahren, als ich einen Bandscheibenvorall hatte.
Du schreibst, dass du selbst bereits eine VT gemacht hast und es durchaus positiv empfunden hat. Bist Du denn aktuell Dienstfähig?
erstmal vielen Dank, dass ich hier von Dir und den anderen einen super Input bekomme um noch besser reflektieren zu können. Ich bin offen für eine Therapie, werde aber versuchen, manche Themen zu vermeiden. Ich hab auch einfach keine Lust, dass da extremst private Dinge in irgendwelchen Krankenakten/Gutachten auftauchen.
Einen stationären Aufenthalt hat mein Arzt mir auch schon ans Herz gelegt, aber ich bin der Meinung, dass man als Beamter nicht so einfach in solch eine Klinik rein darf. Vorher muss man zum Amtsarzt und auch der wird mich fragen, welche Therapie bisher durchgeführt wurde und erst wenn die ambulante Therapie fehlgeschlagen ist, dann wird er eine stationäre Therapie befürworten. So war es zumindest vor 10 Jahren, als ich einen Bandscheibenvorall hatte.
Du schreibst, dass du selbst bereits eine VT gemacht hast und es durchaus positiv empfunden hat. Bist Du denn aktuell Dienstfähig?
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Grillmeister
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo HansiHintermeier,
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: man kommt als Beamter genauso in eine Klinik wie jeder andere auch. Man benötigt nur einen Psychologen/Psychotherapeuten, der einem die Einweisung erstellt.
Eine andere Möglichkeit wegen deines Arbeitsplatzes wäre noch ein BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement). Dies muss dir dein Dienstherr ab einer gewissen AU Dauer anbieten und in diesem soll geschaut werden, wie du deinen Dienst zukünftig besser leisten kannst. Ein Ergebnis davon kann auch sein, dass du intern einen anderen Arbeitsplatz erhälst. Meiner Kenntnis nach kann man auch selbst ein BEM Gespräch anfragen, wenn die Zeiten noch nicht erreicht worden sein sollten.
Je nach Größe des Dienstherrn könnte so vielleicht auch "einfacher" ein leidensgerechter Arbeitsplatz gefunden werden. Das es dir so nicht gut geht, sieht dein Dienstherr ja an deinen AU Zeiten.
Wichtig beim BEM: du musst keine Diagnosen oder ähnliches offenbaren. Nach deiner Beschreibung lässt sich das aber gut mit den Auswirkungen der Lautstärke und ähnliches begründen. Ein Versuch wäre es wert.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: man kommt als Beamter genauso in eine Klinik wie jeder andere auch. Man benötigt nur einen Psychologen/Psychotherapeuten, der einem die Einweisung erstellt.
Eine andere Möglichkeit wegen deines Arbeitsplatzes wäre noch ein BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement). Dies muss dir dein Dienstherr ab einer gewissen AU Dauer anbieten und in diesem soll geschaut werden, wie du deinen Dienst zukünftig besser leisten kannst. Ein Ergebnis davon kann auch sein, dass du intern einen anderen Arbeitsplatz erhälst. Meiner Kenntnis nach kann man auch selbst ein BEM Gespräch anfragen, wenn die Zeiten noch nicht erreicht worden sein sollten.
Je nach Größe des Dienstherrn könnte so vielleicht auch "einfacher" ein leidensgerechter Arbeitsplatz gefunden werden. Das es dir so nicht gut geht, sieht dein Dienstherr ja an deinen AU Zeiten.
Wichtig beim BEM: du musst keine Diagnosen oder ähnliches offenbaren. Nach deiner Beschreibung lässt sich das aber gut mit den Auswirkungen der Lautstärke und ähnliches begründen. Ein Versuch wäre es wert.
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HansiHintermeier
- Beiträge: 82
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo Grillmeister,
ein BEM hatte ich bereits allerdings war das alles andere als fürsorglich. Geändert hat sich nichts und das war auch der Zeitpunkt wo ich gemerkt habe, dass sich mein Dienstherr nicht unbedingt dafür interessiert, dass ich gesund bleibe, sondern das einzige was zählt: die Arbeit muss erledigt werden. Ich muss dazu sagen, dass das BEM Gespräch eher eine Art Streitgespräch war zwischen meinem Vorgesetzten und mir. Falls mir wieder ein neues BEM Gespräch angeboten werden sollte, dann werde ich das Stand heute absagen.
Eine Frage vielleicht noch: wer schreibt einen eigentlich krank für die Zeit der Therapie? Wenn ich bei einem Psychologen landen sollte, so kann der ja keine AU ausstellen. Dies könnte nur ein Psychiater oder dann eben der HNO Arzt bzw. oder der Hausarzt. Ist das so korrekt?
ein BEM hatte ich bereits allerdings war das alles andere als fürsorglich. Geändert hat sich nichts und das war auch der Zeitpunkt wo ich gemerkt habe, dass sich mein Dienstherr nicht unbedingt dafür interessiert, dass ich gesund bleibe, sondern das einzige was zählt: die Arbeit muss erledigt werden. Ich muss dazu sagen, dass das BEM Gespräch eher eine Art Streitgespräch war zwischen meinem Vorgesetzten und mir. Falls mir wieder ein neues BEM Gespräch angeboten werden sollte, dann werde ich das Stand heute absagen.
Eine Frage vielleicht noch: wer schreibt einen eigentlich krank für die Zeit der Therapie? Wenn ich bei einem Psychologen landen sollte, so kann der ja keine AU ausstellen. Dies könnte nur ein Psychiater oder dann eben der HNO Arzt bzw. oder der Hausarzt. Ist das so korrekt?
Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo HansiHintermeier,
vielleicht hilft dir das etwas weiter. Ich bin aktuell seit Mai 24 krankgeschrieben. 1. Instanz war mein Hausarzt, mit dem habe ich dann auch besprochen wie es weitergehene könnte. Nachdem ich ihm alles gesagt habe (Symptome etc) habe ich mich dann an einen Psychiater und einen Psychologen gewandt. Mein Hausarzt bekommt regelmäßig einen kurzen Bericht für seine Akte, vom Psychologen und nimmt dies als "Grundlage" für eine weitere Krankschreibung. Dies soll mir sichern dass alles sauber abläuft und mir niemand auf die Füße treten kann. Alle 4 Wochen bekomme ich so meine neue Krankschreibung.
vielleicht hilft dir das etwas weiter. Ich bin aktuell seit Mai 24 krankgeschrieben. 1. Instanz war mein Hausarzt, mit dem habe ich dann auch besprochen wie es weitergehene könnte. Nachdem ich ihm alles gesagt habe (Symptome etc) habe ich mich dann an einen Psychiater und einen Psychologen gewandt. Mein Hausarzt bekommt regelmäßig einen kurzen Bericht für seine Akte, vom Psychologen und nimmt dies als "Grundlage" für eine weitere Krankschreibung. Dies soll mir sichern dass alles sauber abläuft und mir niemand auf die Füße treten kann. Alle 4 Wochen bekomme ich so meine neue Krankschreibung.
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Grillmeister
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Zum Thema BEM: das Vorgehen deines Dienstherrn hört sich für mich nach einem "Krankenrückkehrgespräch" an. Ich kenne es so, dass BEM von einer zentralen Stelle durchgeführt wird (z.B. Personalamt, offizielle BEM Stelle) und die dich auch über die Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und der Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson und des Personalrats (und ggf auch andere) informiert. Hat dein Vorgesetzter das Gespräch BEM genannt und das ist alles nicht passiert, dann war das nicht wirklich ein BEM Gespräch.HansiHintermeier hat geschrieben: 26. Okt 2025, 14:55 Hallo Grillmeister,
ein BEM hatte ich bereits allerdings war das alles andere als fürsorglich. Geändert hat sich nichts und das war auch der Zeitpunkt wo ich gemerkt habe, dass sich mein Dienstherr nicht unbedingt dafür interessiert, dass ich gesund bleibe, sondern das einzige was zählt: die Arbeit muss erledigt werden. Ich muss dazu sagen, dass das BEM Gespräch eher eine Art Streitgespräch war zwischen meinem Vorgesetzten und mir. Falls mir wieder ein neues BEM Gespräch angeboten werden sollte, dann werde ich das Stand heute absagen.
Eine Frage vielleicht noch: wer schreibt einen eigentlich krank für die Zeit der Therapie? Wenn ich bei einem Psychologen landen sollte, so kann der ja keine AU ausstellen. Dies könnte nur ein Psychiater oder dann eben der HNO Arzt bzw. oder der Hausarzt. Ist das so korrekt?
Auch wenn das Thema für dich vielleicht schon abgeschlossen scheint: vielleicht habt ihr ja doch eine Stelle, die das zentral durchführt? Dein Vorgesetzter hat natürlich nur die eigenen Aufgaben im Blick - an einer Versetzung in einen anderen Teil der Verwaltung hat er sicherlich kein Interesse und setzt dich dann lieber -wie von dir beschrieben- unter Druck. Er kann aber ja auch nicht wissen, ob es innerhalb der Verwaltung nicht doch eine geeignete Stelle gibt.
Du siehst ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass dir doch eine Verhaltenstherapie erspart bleibt -wenn diese nach einem Wechsel doch nicht mehr notwendig sein sollte-.
LG Grillmeister
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HansiHintermeier
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Hallo Roderick,Roderick hat geschrieben: 26. Okt 2025, 17:15 Hallo HansiHintermeier,
vielleicht hilft dir das etwas weiter. Ich bin aktuell seit Mai 24 krankgeschrieben. 1. Instanz war mein Hausarzt, mit dem habe ich dann auch besprochen wie es weitergehene könnte. Nachdem ich ihm alles gesagt habe (Symptome etc) habe ich mich dann an einen Psychiater und einen Psychologen gewandt. Mein Hausarzt bekommt regelmäßig einen kurzen Bericht für seine Akte, vom Psychologen und nimmt dies als "Grundlage" für eine weitere Krankschreibung. Dies soll mir sichern dass alles sauber abläuft und mir niemand auf die Füße treten kann. Alle 4 Wochen bekomme ich so meine neue Krankschreibung.
dann bist du ja schon recht lange krank geschrieben. Warst Du schon mal beim Amtsarzt innerhalb der Krankschreibung? Wenn ja, was wurde da besprochen bzw wie geht es jetzt bei dir weiter? Falls Du schon beim Amtsarzt warst, dann will der ja sicher auch irgendwann mal Ergebnisse (welche das auch immer sein mögen) sehen...
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Dienstunfall_L
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- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Zum BEM Gespräch würde ich nicht alleine gehen, du kannst Interessensvertretungen mitnehmen.
Korrekt: AU stellt nicht der Therapeut aus,sondern ein Arzt. Das kann HNO, Hausarzt, Psychiater … sein.
Korrekt: AU stellt nicht der Therapeut aus,sondern ein Arzt. Das kann HNO, Hausarzt, Psychiater … sein.
Re: Kann der Dienstherr zu einer Therapie zwingen?
Ich war beim Amtsarzt, ja. Geladen wurde ich ca. 1 1/4 Jahr später, nach meiner Krankschreibung. Der AA hat angesprochen dass er sich komplett nach der Empfehlung von meinem Psychiater und Psychologe richtet und mich DU schicken wird. Beide haben das empfohlen. Der AA hat dann gemeint eine Reha lohnt sich nicht, da ich ja schon das maximale "tue".
Das hat er dann in einem schlanken Brief an die Personalabteilung geschickt, mit der Empfehlung DU wegen Psyche. Diese hat sich vor einiger Zeit gemeldet, so dass ich jetzt Widerspruch einlegen könnte. Tue ich das nicht, werde ich in nächster Zeit meine Urkunde für die Versetzung in den Ruhestand bekommen. Die Personalabteilung wird sich dann wieder in xx / Empfehlung AA melden.
Das hat er dann in einem schlanken Brief an die Personalabteilung geschickt, mit der Empfehlung DU wegen Psyche. Diese hat sich vor einiger Zeit gemeldet, so dass ich jetzt Widerspruch einlegen könnte. Tue ich das nicht, werde ich in nächster Zeit meine Urkunde für die Versetzung in den Ruhestand bekommen. Die Personalabteilung wird sich dann wieder in xx / Empfehlung AA melden.

