Bald dienstunfähig - Möglichkeiten
Verfasst: 16. Okt 2025, 08:43
Liebe Forengemeinde, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ich bin 37 und im seit 12 Jahren im bayerischen Schuldienst.
Nun muss ich aufgrund einer längeren Erkrankung zur amtsärztlichen Untersuchung. Die Erkrankung lässt mich die Erfordernisse des schulischen Alltags nicht mehr bewältigen. Ich fühle mich aber trotzdem "arbeitsfähig", nur nicht mehr in einem Klassenzimmer.
Daher hätte ich einige Fragen an euch für den Fall einer Dienstunfähigkeit:
1) Die Möglichkeiten einer anderen Verwendung sind im Schuldienst begrenzt, weil alles außerhalb des Klassenzimmers Beförderungsämter sind. Kann ich Bereitschaft zu einer Umschulung/Nachqualifikation vorschlagen, würde das etwas bringen?
2) Sollte ich dienstunfähig werden, kann ich dann die Ruhebezüge nutzen, um zu studieren? Also ist ein Studium im DU-Vorruhestand möglich?
3) Der Hinzuverdienst ist ja über das Landesbeamtengesetz geregelt (71,75+525€-DU-Pension). Ich komme da auf etwa 1300€, ist das realistisch?
4) Wer kann einen bei einer DU rechtssicher beraten? Welche Anlaufstellen fallen euch da ein?
Gerne freue ich mich, wenn ihr weitere Gedanken oder Erfahrungen mit mir teilt!
Danke schon mal und viele Grüße
Thorsten
Ich bin 37 und im seit 12 Jahren im bayerischen Schuldienst.
Nun muss ich aufgrund einer längeren Erkrankung zur amtsärztlichen Untersuchung. Die Erkrankung lässt mich die Erfordernisse des schulischen Alltags nicht mehr bewältigen. Ich fühle mich aber trotzdem "arbeitsfähig", nur nicht mehr in einem Klassenzimmer.
Daher hätte ich einige Fragen an euch für den Fall einer Dienstunfähigkeit:
1) Die Möglichkeiten einer anderen Verwendung sind im Schuldienst begrenzt, weil alles außerhalb des Klassenzimmers Beförderungsämter sind. Kann ich Bereitschaft zu einer Umschulung/Nachqualifikation vorschlagen, würde das etwas bringen?
2) Sollte ich dienstunfähig werden, kann ich dann die Ruhebezüge nutzen, um zu studieren? Also ist ein Studium im DU-Vorruhestand möglich?
3) Der Hinzuverdienst ist ja über das Landesbeamtengesetz geregelt (71,75+525€-DU-Pension). Ich komme da auf etwa 1300€, ist das realistisch?
4) Wer kann einen bei einer DU rechtssicher beraten? Welche Anlaufstellen fallen euch da ein?
Gerne freue ich mich, wenn ihr weitere Gedanken oder Erfahrungen mit mir teilt!
Danke schon mal und viele Grüße
Thorsten