§ 48 HBesG – Zulage bei Teilzeitvertretung (Hessen)
Verfasst: 14. Okt 2025, 16:03
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anwendung von § 48 HBesG in Hessen: Die Beamtin V der Besoldungsgruppe A10 übernimmt im Umfang von 23 Wochenstunden die Aufgaben der erkrankten Beamtin K (Besoldungsgruppe A11), deren Stelle mit 23,25 Stunden im Stellenplan geführt wird (nicht VZ - 23,25 h). Die Beamtin V versieht daneben weiterhin ihre regulären Aufgaben im Umfang von 18 Wochenstunden.
Ist die Zulage nach § 48 Abs. 1 HBesG in diesem Fall anteilig zu gewähren (bezogen auf die 23 Stunden)?
Gibt es verwaltungsseitige Hinweise oder Empfehlungen zur Berechnung der Zulage bei Teilzeitvertretung?
Gibt es dazu Erfahrungen oder Hinweise aus der Praxis?
Vielen Dank im Voraus!
Sabine
ich habe eine Frage zur Anwendung von § 48 HBesG in Hessen: Die Beamtin V der Besoldungsgruppe A10 übernimmt im Umfang von 23 Wochenstunden die Aufgaben der erkrankten Beamtin K (Besoldungsgruppe A11), deren Stelle mit 23,25 Stunden im Stellenplan geführt wird (nicht VZ - 23,25 h). Die Beamtin V versieht daneben weiterhin ihre regulären Aufgaben im Umfang von 18 Wochenstunden.
Ist die Zulage nach § 48 Abs. 1 HBesG in diesem Fall anteilig zu gewähren (bezogen auf die 23 Stunden)?
Gibt es verwaltungsseitige Hinweise oder Empfehlungen zur Berechnung der Zulage bei Teilzeitvertretung?
Gibt es dazu Erfahrungen oder Hinweise aus der Praxis?
Vielen Dank im Voraus!
Sabine