ämtsärztliche Bestätigung aller AUs
Verfasst: 17. Sep 2025, 16:48
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage, zu der ich in der Suchfunktion und in den Untiefen des Internets keine Antwort gefunden habe. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Kurz zu meiner Geschichte: ich bin seit mehr als 2 Jahren erkrankt, hatte vor knapp 4 Monaten meine 2. amtsärztliche Unterrsuchung und ca. 2 Monate später eine weitere durch den dortigen Psychiater. Der Psychiater erklärte mir, dass sein Bericht durch die Amtsärztin 'ausgewertet' wird und mit in ihr Gutachten einfliesst. Das Gutachten ging direkt zur Personalstelle, da ich nicht der Auftraggeber bin, erhalte ich davon auch vorher keine Kenntnis. Meine Personalstelle teilte mir dann 3 Wochen nach Erstellung des Gutachtens schriftlich mit, dass ich eine Wiedereingliederung beginnen müsse, einen Wiedereingliederungsplan nach Maßgabe des behandelnden Arztes binnen einer Woche vorzulegen hätte und die Maßnahme nicht länger als 2 Monate dauern dürfte.
Da meine Krankmeldung genau an dem Tag auslief, an dem ich nachher die PZU mit dem Schreiben und der Kopie des Gutachtens in den Händen hielt, war ich natürlich vorher (2 Tage vor auslaufen der AU)bei meinem behandelnden Arzt, habe eine neue AU bekommen und diese auch entsprechend an die Personalstelle geschickt. Beides hat sich somit überschnitten. Mein Arzt war danach erst einmal in Urlaub.
Die kurze Fristsetzung und das Thema 'sofortige Wiedereingliederung' haben mich kurz ins schleudern gebracht und ich habe einen Anwalt kontaktiert, um rechtlichen Rat zu erhalten. Mit dem Ergebnis: einmal um Fristverlängerung zu bitten, damit ich überhaupt einen Plan vorlegen kann und der Tatsache, dass ich diese Maßnahme auf jeden Fall antreten muss.
Auf mein Schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung, weil mein Arzt im Urlaub ist, bekam ich zur Antwort, dass mir diese gewährt wird, ich die Wiedereingliederung bis zu einem bestimmten Termin beginnen muss und weil ich schon länger erkrankt bin, die Wiedereingliederung trotz amtsärztlicher Befürwortung nicht von mir begonnen wurde, muss ich nun vorerst für ein Jahr jegliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung amtsärztlich bestätigen lassen.
Für mich etwas, was ich erst einmal sacken lassen mußte, da ich mir so vorkomme als hätte ich irgendwas falsch gemacht. Mir war das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachtens nicht bekannt, da ich die Amtsärztin, die es verfasst hat nicht mehr gesehen habe und sie seinerzeit darauf verwiesen hat mich beim Psychiater vorstellen zu wollen. Dazu müsse sie noch die Kostenzusage der Dienststelle einholen. Der Psychiater kam nur zu dem Schluss, dass er zur Zeit keine 'Depression' feststellen könne. Mehr hatte ich erstmal nicht an der Hand...
Kennt sich jemand zufällig in diesem Bereich amtsärztliche Bestätigung von AUs aus oder weiß, wo ich dazu irgendwas rechtliches finden könnte? In dem Schreiben gibt es hierzu keinen Hinweis.
Meinerseits habe ich die Personalstelle angeschrieben und versucht so gut es mir möglich ist den Sachverhalt zu schildern, mit der Bitte mir die Grundlage für ihre Entscheidung zu nennen. Natürlich ist auch der Wiedereingliederungsplan dabei - nebst AU. Eine Antwort hierzu ist noch ausstehend.
Ich bedanke mich schon einmal für's lesen und Zeit nehmen.
ich habe da mal eine Frage, zu der ich in der Suchfunktion und in den Untiefen des Internets keine Antwort gefunden habe. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Kurz zu meiner Geschichte: ich bin seit mehr als 2 Jahren erkrankt, hatte vor knapp 4 Monaten meine 2. amtsärztliche Unterrsuchung und ca. 2 Monate später eine weitere durch den dortigen Psychiater. Der Psychiater erklärte mir, dass sein Bericht durch die Amtsärztin 'ausgewertet' wird und mit in ihr Gutachten einfliesst. Das Gutachten ging direkt zur Personalstelle, da ich nicht der Auftraggeber bin, erhalte ich davon auch vorher keine Kenntnis. Meine Personalstelle teilte mir dann 3 Wochen nach Erstellung des Gutachtens schriftlich mit, dass ich eine Wiedereingliederung beginnen müsse, einen Wiedereingliederungsplan nach Maßgabe des behandelnden Arztes binnen einer Woche vorzulegen hätte und die Maßnahme nicht länger als 2 Monate dauern dürfte.
Da meine Krankmeldung genau an dem Tag auslief, an dem ich nachher die PZU mit dem Schreiben und der Kopie des Gutachtens in den Händen hielt, war ich natürlich vorher (2 Tage vor auslaufen der AU)bei meinem behandelnden Arzt, habe eine neue AU bekommen und diese auch entsprechend an die Personalstelle geschickt. Beides hat sich somit überschnitten. Mein Arzt war danach erst einmal in Urlaub.
Die kurze Fristsetzung und das Thema 'sofortige Wiedereingliederung' haben mich kurz ins schleudern gebracht und ich habe einen Anwalt kontaktiert, um rechtlichen Rat zu erhalten. Mit dem Ergebnis: einmal um Fristverlängerung zu bitten, damit ich überhaupt einen Plan vorlegen kann und der Tatsache, dass ich diese Maßnahme auf jeden Fall antreten muss.
Auf mein Schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung, weil mein Arzt im Urlaub ist, bekam ich zur Antwort, dass mir diese gewährt wird, ich die Wiedereingliederung bis zu einem bestimmten Termin beginnen muss und weil ich schon länger erkrankt bin, die Wiedereingliederung trotz amtsärztlicher Befürwortung nicht von mir begonnen wurde, muss ich nun vorerst für ein Jahr jegliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung amtsärztlich bestätigen lassen.
Für mich etwas, was ich erst einmal sacken lassen mußte, da ich mir so vorkomme als hätte ich irgendwas falsch gemacht. Mir war das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachtens nicht bekannt, da ich die Amtsärztin, die es verfasst hat nicht mehr gesehen habe und sie seinerzeit darauf verwiesen hat mich beim Psychiater vorstellen zu wollen. Dazu müsse sie noch die Kostenzusage der Dienststelle einholen. Der Psychiater kam nur zu dem Schluss, dass er zur Zeit keine 'Depression' feststellen könne. Mehr hatte ich erstmal nicht an der Hand...
Kennt sich jemand zufällig in diesem Bereich amtsärztliche Bestätigung von AUs aus oder weiß, wo ich dazu irgendwas rechtliches finden könnte? In dem Schreiben gibt es hierzu keinen Hinweis.
Meinerseits habe ich die Personalstelle angeschrieben und versucht so gut es mir möglich ist den Sachverhalt zu schildern, mit der Bitte mir die Grundlage für ihre Entscheidung zu nennen. Natürlich ist auch der Wiedereingliederungsplan dabei - nebst AU. Eine Antwort hierzu ist noch ausstehend.
Ich bedanke mich schon einmal für's lesen und Zeit nehmen.