Arbeitsweise Beihilfestelle Bund
Verfasst: 2. Sep 2025, 16:55
Verehrte Kollegen,
auch Ärger mit der Beihilfestelle des Bundes? Das Maß ist voll. Habe eine Beschwerde an die für die Aufsicht zuständige Präsidentin des BVA geschrieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken,
ergänzend zu meiner o.a Beschwerde vom 12.3.2025 und den Ergänzungen teile ich weitere Einzelfälle mit.
Beihilfebescheid 25/178/000291 -2293365 vom 27.6.25 [/u]
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/107/000567 übersandt und 119,41 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 94 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 3,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung ärztlicher Bescheinigungen insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung die bekannten Umstände der ärztlichen Verordnung berücksichtigt und die Bestimmungen nicht buchstabengemäß sondern sachgerecht ausgelegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Bescheid 25/237/000035 -2293365 vom 25.8.2025
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/171/002038 übersandt und 104,13 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 78 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 2,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung einer ärztlicher Bescheinigung insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung berücksichtigt, dass die angeforderte Bescheinigung dort bereits vorliegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Ich bedauere, die Einzelfälle sukzessive vorzulegen. Die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle lassen mir aber keine Wahl. Es sind zur Zeit noch mehr gleichgelagerte Fälle in der Pipeline. Ich behalte mir vor, auch diese zur Veranschaulichung der Arbeitsweise der Beihilfestelle mitzuteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin werden Sie bitte aktiv. Das Verhalten der Ihrer Rechts- und Fachaufsicht unterliegenden Beihilfestelle ist nicht länger hinnehmbar. Die Zeit von Beschwichtigen und Vertrösten muss vorbei sein. Es ist Zeit, Organisation, Weisungen und Arbeitsabläufe grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu regeln.
Ich rege an, das Misstrauen gegenüber den Antragstellern durch eine risikoorientierte Prüfung von Beihilfeanträgen zu ersetzen. Der volkswirtschaftliche Schaden bei Antragstellern, Ärzten und Beihilfestelle durch Überregulierungen, kleinliche Prüfungen und überflüssiger Anforderung weiterer Unterlagen dürfte größer sein wie die erhofften Einsparungen. Ganz abgesehen davon, dass die bisherige Herangehensweise der Beihilfestelle die Antragsteller zu Bittstellern degradiert. Ganz allgemein mangelt es an Regelungen, die die Verwaltung verpflichtet, die berechtigten Ansprüche in angemessener Zeit zu erfüllen und bei unangemessenen Verzögerungen anfallende Mahngebühren und Zinsverluste zu ersetzen.
Eine Stellungnahme ist ausdrücklich erwünscht.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner
Heinrich von Kleist Str. 54 64839 Münster
Auf Euer Feedback freue ich mich.
Günter Gellner
Pensionär (ehemals Bundesrechnunghof)
auch Ärger mit der Beihilfestelle des Bundes? Das Maß ist voll. Habe eine Beschwerde an die für die Aufsicht zuständige Präsidentin des BVA geschrieben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin Wilken,
ergänzend zu meiner o.a Beschwerde vom 12.3.2025 und den Ergänzungen teile ich weitere Einzelfälle mit.
Beihilfebescheid 25/178/000291 -2293365 vom 27.6.25 [/u]
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/107/000567 übersandt und 119,41 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 94 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 3,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung ärztlicher Bescheinigungen insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung die bekannten Umstände der ärztlichen Verordnung berücksichtigt und die Bestimmungen nicht buchstabengemäß sondern sachgerecht ausgelegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Bescheid 25/237/000035 -2293365 vom 25.8.2025
Mit diesem Bescheid hat die Beihilfestelle meine Einwendungen gegen den Ursprungsbescheid in vollem Umfang anerkannt, eine Korrektur zum Beihilfebescheid 25/171/002038 übersandt und 104,13 € nachträglich erstattet. Vom Eingang des ursprünglichen Antrags (25.3.25) bis zur Korrektur der ersten Entscheidung sind 78 Tage vergangen in denen ich in Vorlage getreten bin. Mein Zinsschaden beträgt 2,63 €. Die Kosten, die die überflüssige Anforderung einer ärztlicher Bescheinigung insgesamt verursacht hat, kann ich nicht beziffern. Sie dürften ein Vielfaches betragen. Hätte die Beihilfestelle bei Antragsprüfung berücksichtigt, dass die angeforderte Bescheinigung dort bereits vorliegt, wären diese vermeidbar gewesen.
Ich bedauere, die Einzelfälle sukzessive vorzulegen. Die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle lassen mir aber keine Wahl. Es sind zur Zeit noch mehr gleichgelagerte Fälle in der Pipeline. Ich behalte mir vor, auch diese zur Veranschaulichung der Arbeitsweise der Beihilfestelle mitzuteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin werden Sie bitte aktiv. Das Verhalten der Ihrer Rechts- und Fachaufsicht unterliegenden Beihilfestelle ist nicht länger hinnehmbar. Die Zeit von Beschwichtigen und Vertrösten muss vorbei sein. Es ist Zeit, Organisation, Weisungen und Arbeitsabläufe grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu regeln.
Ich rege an, das Misstrauen gegenüber den Antragstellern durch eine risikoorientierte Prüfung von Beihilfeanträgen zu ersetzen. Der volkswirtschaftliche Schaden bei Antragstellern, Ärzten und Beihilfestelle durch Überregulierungen, kleinliche Prüfungen und überflüssiger Anforderung weiterer Unterlagen dürfte größer sein wie die erhofften Einsparungen. Ganz abgesehen davon, dass die bisherige Herangehensweise der Beihilfestelle die Antragsteller zu Bittstellern degradiert. Ganz allgemein mangelt es an Regelungen, die die Verwaltung verpflichtet, die berechtigten Ansprüche in angemessener Zeit zu erfüllen und bei unangemessenen Verzögerungen anfallende Mahngebühren und Zinsverluste zu ersetzen.
Eine Stellungnahme ist ausdrücklich erwünscht.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gellner
Heinrich von Kleist Str. 54 64839 Münster
Auf Euer Feedback freue ich mich.
Günter Gellner
Pensionär (ehemals Bundesrechnunghof)