Beihilfeanspruch für Angehörige im Todesfall des Beamten
Verfasst: 6. Aug 2025, 12:40
Liebe Foren-Mitglieder,
zusammen mit meiner Ehefrau stehen wir momentan vor der Überlegung, ob sie zukünftig aus der gesetzlichen KV in die Absicherung durch Beihilfe / PKV wechselt.
Meine zuständige Beihilfestelle hat mir dazu bereits viele Fragen kompetent und freundlich beantwortet.
Ein Thema ist aber noch offen: Ich möchte meine Ehefrau so gut wie möglich versorgt wissen, auch nach meinem Ableben.
1) Der Beihilfeanspruch meiner nicht-verbeamteten Ehefrau bleibt auch nach meinem Ableben erhalten, richtig?
2) Bleibt die Einkommensgrenze auch in diesem Fall erhalten? Sobald die Zahlung des Witwengeldes plus Kapitalerträge etc. auf meine Ehefrau übergehen, ist die Grenze von ~ 20.000 € nicht einzuhalten. Falls der Beihilfeanspruch damit erlischt, müsste meine Ehefrau Ihren 30 % PVK-Vertrag auf 100 % erhöhen, oder? Das wäre eine finanzielle Belastung, die ich meiner Ehefrau nicht zumuten möchte.
Vielleicht gibt es hier Mitglieder, die ähnliche Gedankengänge bereits durchlaufen haben oder leider durch einen Schicksalsschlag bereits in dieser Situation sind... Ich bin über jegliche Anregung und Information erfreut und dankbar.
Liebe Grüße
Oliver
zusammen mit meiner Ehefrau stehen wir momentan vor der Überlegung, ob sie zukünftig aus der gesetzlichen KV in die Absicherung durch Beihilfe / PKV wechselt.
Meine zuständige Beihilfestelle hat mir dazu bereits viele Fragen kompetent und freundlich beantwortet.
Ein Thema ist aber noch offen: Ich möchte meine Ehefrau so gut wie möglich versorgt wissen, auch nach meinem Ableben.
1) Der Beihilfeanspruch meiner nicht-verbeamteten Ehefrau bleibt auch nach meinem Ableben erhalten, richtig?
2) Bleibt die Einkommensgrenze auch in diesem Fall erhalten? Sobald die Zahlung des Witwengeldes plus Kapitalerträge etc. auf meine Ehefrau übergehen, ist die Grenze von ~ 20.000 € nicht einzuhalten. Falls der Beihilfeanspruch damit erlischt, müsste meine Ehefrau Ihren 30 % PVK-Vertrag auf 100 % erhöhen, oder? Das wäre eine finanzielle Belastung, die ich meiner Ehefrau nicht zumuten möchte.
Vielleicht gibt es hier Mitglieder, die ähnliche Gedankengänge bereits durchlaufen haben oder leider durch einen Schicksalsschlag bereits in dieser Situation sind... Ich bin über jegliche Anregung und Information erfreut und dankbar.
Liebe Grüße
Oliver